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Experten-Antwort

25 J Tagesmutter

von Maggi 02.08.2024 | 13:31
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10 Antworten

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Ich habe von 1985-2010 übers Bezirksamt als Tagesmutter gearbeitet, bekomme ich dafür Rentenpunkte oder gibt es nur für die eigenen Kinder Punkte?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Maggi,

grundsätzlich unterliegen Tagesmütter der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. In vielen Fällen wurden aber keine Rentenbeiträge eingezahlt, weil die Bezirksämter dazu nicht entsprechend informiert haben und es auch Ausnahmeregelungen gab. Sollten Sie in diesen Jahren keine Rentenbeiträge gezahlt haben, so werden die Jahre nicht in die Rente einfließen. Das erkennen Sie am Versicherungsverlauf.

 

Für Ihre eigenen Kinder erhalten Sie Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten. Sollten diese noch nicht anerkannt sein, so lassen Sie bitte Ihr Versicherungskonto klären, z.B. online oder über die Auskunfts- und Beratungsstellen.

 

Die anderen User bitte ich um Einhaltung der Netiquette.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Expertenteam

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9 Antworten

Frankam 02.08.2024 | 13:47
Haben Sie Rentenbeiträge bezahlt? Wenn nicht, dann gibt es keine Rente. Kindererziehungszeiten selbstverständlich nur für eigene Kinder.
KSCam 02.08.2024 | 14:04
Wenn Sie das selbst nicht mehr wissen ob Sie damals Beiträge gezahlt haben, schauen Sie ganz einfach in Ihren Versicherungsverlauf, was da in den Jahre 85 - 2010 steht
Wahnsinnam 02.08.2024 | 15:26
Es ist schon erschreckend und zugleich vielsagend, auf welche Ideen so manche Leute kommen, nur um irgendwie und egal auf welchem Weg noch ein paar Mark zu "erschmarotzen". Peinlich.
Klarofixam 02.08.2024 | 15:58
Als ob SIE auf etwas verzichten würden! Das haben Leistungen so an sich, dass da ein Begehr entsteht. Alles, was der Gesetzgeber so beschließt, begründet einen Rechtsanspruch, sonst wäre es nicht verbrieftes Recht, sondern Gnade!
Mimimiam 02.08.2024 | 17:14
Sie bekommt doch sowieso nichts. Sie war schließlich selbständig/freiberuflich tätig. Und wenn sie selbst jeden Monat die Rentenbeiträge überwiesen hätte, dann wüsst sie das wohl.
Sowieso am 03.08.2024 | 05:03
Natürlich und zwar für jedes einzelne Kind. Da können Sie sich auf eine riesige Rente freuen. Leider gibt es die Bemessungsgrenze so das es in etwa knapp über 3000€ werden wird.
Wolke 7am 03.08.2024 | 17:57
So mancher Rechtsanspruch wurde aus Gründen der Gnade erfunden. Z. B. Grundrentenzuschlag, Mütterrente, Rentenzuschlag EM. Alles nicht beitragsfinanziert, aber Wählerstimmen einbringend. Gnade auf Kosten der Steuerzahler, als Rechtsanspruch verbrämt.
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