Hallo Maggi,
grundsätzlich unterliegen Tagesmütter der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. In vielen Fällen wurden aber keine Rentenbeiträge eingezahlt, weil die Bezirksämter dazu nicht entsprechend informiert haben und es auch Ausnahmeregelungen gab. Sollten Sie in diesen Jahren keine Rentenbeiträge gezahlt haben, so werden die Jahre nicht in die Rente einfließen. Das erkennen Sie am Versicherungsverlauf.
Für Ihre eigenen Kinder erhalten Sie Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten. Sollten diese noch nicht anerkannt sein, so lassen Sie bitte Ihr Versicherungskonto klären, z.B. online oder über die Auskunfts- und Beratungsstellen.
Die anderen User bitte ich um Einhaltung der Netiquette.
Mit freundlichen Grüßen
Expertenteam