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Experten-Antwort

25J. pflichtversichert.Nun Selbstst. Weiterhin in gesetzl. einzahlen?

von tomtom06.08.2010 | 09:44
1441 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich bin seit 25 Jahren in der gesetzl. Rentenversicherung. Habe durchschnittlich einbezahlt. Würde lt. Bescheid aktuell ca. 560E bekommen, wenn ich jetzt in Rente gehen würde. Ich habe noch eine Riesterrente (Abschluss vor 4 Jahren) und eine private Rentenversicherung (Abschluss vor 6 Jahren). Beide werden mit 63J. fällig. Nun werde ich erstmals arbeitslos. Mit 40. Werde über das Arbeitsamt eine Existenzgründng anstreben (Gründerzuschuss). Meine Frage: Ich laße meine private Rentenversicherung weiterlaufen. Kann ich weiterhin in meine Riesterrente einzahlen? Kann ich zusätlich noch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen? Den Mindestbeitrag. Oder geht das gar nicht? Ich möchte schon meine laufenden (Riester+gesetzl.) Rentenversicherung einbezahlen. Wer hat hier einen Tip? Danke tom

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo tom,

ich fürchte, dass sich Ihre Fragen im Rahmen dieses Forums nicht abschließend beantworten lassen. Hier spielen einfach zu viele Faktoren eine Rolle, die sich in diesem Forum nicht hinreichend abklären lassen. Mein Tipp: Lassen Sie sich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihre Rentenversicherungsträgers individuell beraten. Dort kann man auch besser auf Ihre persönlichen Umstände und Bedürfnisse im konkreten Einzelfall eingehen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

öhaam 06.08.2010 | 10:40
Sofern Sie nicht durch die Selbständigkeit kraft Gesetz pflichtig werden können Sie sich auf Antrag in der ges.RV pflichtig machen (unter Umständen teuer ohne Rückweg) - möglicherweise sinnvoll: neben der Selbständigikeit ein Minijob unter Verzicht auf die Versicherungsfreiheit (=günstigster Pflichtbeitrag in der gRV). Freiw.Versicherung ist vmtl. möglich, wird Ihnen aber nicht weiterhelfen. Achtung: kleine Werte senken den Durchschnitt, große Einzahlungen sind aus Gesichtspunkten der reinen Rendite nicht so toll etc. Kontenklärung machen und persönlich umfassende Auskunft einholen!
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