Hallo Mike81,
wenn Sie aufgrund Ihrer Stellung als Gesellschafter-Geschäftsführer nicht mehr versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung sind, haben Sie mehrere Möglichkeiten: private Altersvorsorge, freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung, Antragspflichtversicherung.
Die bestehenden Entgeltpunkte bleiben erhalten und Sie können dann mit Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze (67. Lebensjahr) auf Antrag eine Regelaltersrente beziehen.
Wir empfehlen Ihnen, sich diesbezüglich in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen anhand Ihres Versicherungskontos beraten zu lassen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung