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Experten-Antwort

2Rentenbescheide volle Erwerbsminderungsrente

von Nici Müller10.11.2018 | 14:45
499 Ansichten
27 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, wie immer erhält man Post von Behörden am Wochenende. Ich habe am 07.06 2008 einen Rentenantrag wegen voller Erwerbsminderungsrente gestellt. Ich habe mitte Oktober einen Rentenbescheid erhalten, wegen voller Erwerbsminderung. Die Rente wurde rückwirkend zum 01.06 2018 genehmigt. Eine Auszahlung der ersten Rente sollte zu november erfolgen, hierzu habe ich auch von der Post einen Bescheid erhalten. Nun habe ich heute einen erneuten rentenbescheid der drv erhalten. Hirn wird mir mitgeteilt, dass meine Rente zum 12.2017 genehmigt wird, da ich bereits im Juli 2016 einen Reha Antrag gestellt habe, der von der Rentenversicherung abgelehnt wurde, da auch ambulante Therapien ausreichend sein. Auch ein Widerspruch wurde im Februar 2017 abgelehnt. Ich habe dann einen erneuten Reha-Antrag, der in einen Rentenantrag umgewandelt werden sollte, wenn keine Reha-Maßnahme genehmigt wird im August 2017 gestellt, da bereits mein Krankengeld ausgelaufen war und ich Arbeitslosengeld nach Paragraph 145 beantragt habe. Dieser Reha-Antrag wurde auch von der Deutschen Rentenversicherung abgelehnt, jetzt mit der Begründung ich sei zu krank für eine Reha Maßnahme. Ich möge ein Krankenhaus aufsuchen. Hier habe ich extra telefonisch bei der Rentenversicherung nachgefragt, ob der Reha Antrag dann nicht in einen Rentenantrag umgewandelt werden kann, da dies genauso beantragt wurde. Daraufhin teilte man mir mit, dass dies nicht nötig sei und auch nicht weiter geprüft würde, da man davon ausgehe dass ich danach wieder arbeiten kann. Da dann auch das Arbeitslosengeld aus lief habe ich wie oben eingangs erwähnt einen Rentenantrag gestellt. Nun stellt sich mir die Frage, warum die Rentenversicherung einen zweiten Rentenbescheid verschickt, der zum 12.2017 beginnt, obwohl ich laut rentenversicherung zu diesem Zeitpunkt doch gar nicht krank war? Außerdem könnte ich verstehen wenn rückwirkend II Reha-Antrag, also aus August 2017, als Rentenbeginn genommen werden würde Punkt der Unterschied zwischen diesen beiden rentenbescheide ist nun, dass ich monatlich 5 € weniger Rente erhalten werde, und dass die Rente nicht mehr bis zum 30.09.2020 sondern nur noch bis zum 31.1.2020 ist. War das spannendste, ist das in den zweiten Rentenbescheid I nicht widerrufen wird Komma wie kann das sein

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nici Müller,

der erste Bescheid wurde offensichtlich zurückgenommen (§ 44 SGB X).

Wird zunächst ein Antrag auf Leistungen zur Teilhabe gestellt, gilt dieser Antrag als Rentenantrag (§ 116 Abs. 2 SGB VI), wenn er wegen fehlender Erfolgsaussichten abgelehnt wird oder die Leistung nicht zum erwarteten Erfolg führte. Ob der Versicherte die Möglichkeit der Rentenantragsfiktion nach § 116 Abs. 2 SGB VI in Anspruch nimmt, liegt grundsätzlich in seinem Ermessen. Das Dispositionsrecht kann jedoch eingeschränkt werden. Für eine abschließende Klärung des Sachverhalts sollten Sie sich mit den beiden Rentenbescheiden an eine Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers wenden.

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26 Antworten

Nici Mülleram 10.11.2018 | 14:49
Sorry....mir sind kleine Fehler unterlaufen. Habe den rentenantrag zum 7.6.2018 gestellt. Und beim zweiten rentenbescheid würde zum 1.2.2017 genehmigt.
Danielaam 10.11.2018 | 15:30
Das mit den zwei Bescheiden ist in der Tat sehr merkwürdig. Ergibt es denn einen großen, finanziellen Unterschied? Denn nicht immer ist ein späterer Rentenbeginn vom Vorteil. Bei allen anderen hat die DRV ziemlich großen Spielraum. Die Erwerbsminderungsrente wird entweder auf den Tag gelegt, wo offensichtlich die Erwerbsminderung begann oder auf das Datum, wo der Rehaantrag gestellt wurde. Da kommt mir der zweite Bescheid sogar noch wahrscheinlicher vor, als der erste, aber es ist in der Tat nicht schlüssig, warum so kommentarlos zwei Bescheide gekommen sind.
Nici Mülleram 10.11.2018 | 15:48
Ja, für mich macht es in der Tat einen Unterschied, da zum einen die Rentenzeit in der Zukunft verkürzt wurde, und zum anderen, dass dadurch weniger Beiträge eingezahlt wurden, und mir dementsprechend weniger Rente zur Verfügung steht. Zum anderen habe ich eine private Vorsorge getroffen, und hier gibt es dann ganz viele Verrechnungen, die für mich sehr umständlich sind. Und zum anderen erhalte ich jetzt die monatliche Rentenzahlung erst zu Ende Dezember und nicht wie bereits im ersten Rentenbescheid zum 1. November. Das hat für mich zur Folge, dass ich bereits seit 23.08 kein Geld mehr an öffentlichen Stellen erhalte. Ich lebe also von meinem Ersparten, das bald aufgebraucht ist.
Nici Mülleram 10.11.2018 | 15:46
Sorry....mir sind kleine Fehler unterlaufen. Habe den rentenantrag zum 7.6.2018 gestellt. Und beim zweiten rentenbescheid würde zum 1.2.2017 genehmigt.
Nici Mülleram 10.11.2018 | 15:48
Ja, für mich macht es in der Tat einen Unterschied, da zum einen die Rentenzeit in der Zukunft verkürzt wurde, und zum anderen, dass dadurch weniger Beiträge eingezahlt wurden, und mir dementsprechend weniger Rente zur Verfügung steht. Zum anderen habe ich eine private Vorsorge getroffen, und hier gibt es dann ganz viele Verrechnungen, die für mich sehr umständlich sind. Und zum anderen erhalte ich jetzt die monatliche Rentenzahlung erst zu Ende Dezember und nicht wie bereits im ersten Rentenbescheid zum 1. November. Das hat für mich zur Folge, dass ich bereits seit 23.08 kein Geld mehr an öffentlichen Stellen erhalte. Ich lebe also von meinem Ersparten, das bald aufgebraucht ist.
Nici Mülleram 10.11.2018 | 15:50
Eigentlich ist ja noch spannender, dass ich zunächst einen Reha Antrag gestellt habe, der wurde abgelehnt. Dann habe ich einen Widerspruch gestellt, der wurde auch abgelehnt. Dann habe ich ein Jahr später einen erneuten Reha Antrag gestellt, der auch abgelehnt wurde. Und dann habe ich ein weiteres Jahr später den Rentenantrag gestellt, der dann genehmigt wurde
Rentenuschiam 10.11.2018 | 15:51
Zitat von Daniela anzeigenausblenden
Ich glaube nicht, dass der zweite Bescheid kommentarlos kam. Mit Sicherheit ist IN diesem Bescheid erläutert, dass der 1. Bescheid vom... zurückgenommen wird, weil... Ich gehe mal davon aus, dass es sich die DRV mit der Umdeutung des Reha-Antrages (aus Juli 2016!) anders überlegt hat (ggf. bei Überprüfung wegen Nachfrage der Krankenkasse). Sofern Sie eine befristete Rente bekommen, ergibt sich ein Rentenbeginn 01.02.2017, wenn das Datum des Rehaantrages als Leistungsfall UND als Rentenantragsdatum zugrunde gelegt wurde. MfG
Nici Mülleram 10.11.2018 | 15:54
Doch. Der Bescheid ist völlig kommentarlos. Er ist vollkommen identisch wie der 1. Habe wirklich mehrfach darauf geschaut. Ihn mehrfach von 1. bis letzter Seite durchgelesen.
Nici Mülleram 10.11.2018 | 16:01
Folgender Text steht im 2.Bescheid. Sehr geehrte Frau... Komma auf ihren Antrag vom 22.07 2016 erhalten Sie von uns Rente wegen voller Erwerbsminderung. Die Rente beginnt am 1. Februar 2017. Sie ist befristet und endet mit dem 31. Januar 2020 wie wird für die Zeit ab dem 01.02 2018 laufend monatlich gezahlt. Die Rente für den jeweiligen Monat wird am Monatsende ausgezahlt. Dann erfolgt die Auflistung der laufenden Zahlungen Pünktchen Pünktchen Pünktchen Nachzahlung Für die Zeit vom 1. Februar 2017 bis zum 30. November 2018 beträgt die Nachzahlung Punkt Punkt Punkt Zahlungsweg Die monatliche Zahlung wird auf das angegebene Konto überwiesen. Die Nachzahlung wird vorläufig nicht ausgezahlt. Ihre Rente wegen voller Erwerbsminderung Sie haben Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit. Der Rentenanspruch ist zeitlich begrenzt, weil es nach dem medizinischen Untersuchungsbefunde nicht unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann. Die Anspruchsvoraussetzungen sind ab dem 19 July 2017 erfüllt. Beginn ihre Rente Wir leisten die Rente ab den 7. Kalendermonats nach Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit, weil die Rente befristet ist. Als Rentenantrag gilt der am 22.07 2016 gestellte Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Und so weiter und so weiter
Nici Mülleram 10.11.2018 | 16:17
Es steht wirklich NICHTS !!!DRIN Kann man hier Anhänge Posten?
Rentenuschiam 10.11.2018 | 16:04
Wenn das wirklich so ist, sollten Sie noch einmal Rücksprache halten. Meiner Meinung nach kann der zweite Bescheid dann keine Rechtskraft entfalten, da der erste Bescheid nicht wirksam aufgehoben, bzw. zurückgenommen worden ist. Aber vielleicht meldet sich noch ein Verwaltunsgrechtsspezialist(in) ;-) MfG
Rentenuschiam 10.11.2018 | 16:05
Zitat von Nici Müller anzeigenausblenden
Nein, Sie müssen noch weiter als die erste Seite lesen ;-) Irgendwo bis zur Rechtsbehelfsbelehrung muss noch etwas über den ersten Bescheid stehen. MfG
Nici Mülleram 10.11.2018 | 16:22
Ok...jetzt habe ich es gefunden....unter dem Punkt was sollte ich sonst noch wissen. Dort steht der Bescheid vom 17.10 2008 wird nach Paragraph 44 SGB V zurückgenommen.
Nici Mülleram 10.11.2018 | 16:38
Kann ich da theoretisch gegen angehen? Immerhin klaut man mir jetzt 8Monate Regenzeit. Und ich bekomme monatlich weniger. Ausserdem finde ich es unverschämt, da die drv ja beide Rehas und den 1Rentenantrag abgelehnt haben. Und jetzt im Nachhinein.... mich macht das wütend. Aber danke für eure Hilfe
Rentenuschiam 10.11.2018 | 18:26
Sie können der Umdeutung des ersten Reha-Antrages widersprechen, allerdings nur, wenn die Krankenkasse oder Arbeitsagentur ihr diesbezügliches Dispositionsrecht nicht eingeschränkt haben. Dazu müssten Sie ein entsprechendes Schreiben bekommen haben. Sie können anrufen und nachfragen, warum genau der neue Bescheid erteilt wurde. Innerhalb der im Bescheid genannten Frist (4 Wochen) können Sie auch Widerspruch einlegen. MfG
Danielaam 10.11.2018 | 18:26
Dadurch das du ständig Fehler in deinen Daten gemacht hast, kann man schwer drüberschauen. WANN war der abgelehnte RENTENantrag?? Wenn die DRV offiziell einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt hat, dann darf sie nicht im Nachhinein sagen: bewilligen wir doch zu den Zeitraum. Aber das geht nicht aus deinen Beitrag hervor. Hier wurde ein Rehaantrag als Beg8nn gewählt, was grundsätzlich möglich ist. Es ist jedoch nicht möglich, wenn dein Antrag auf Erwerbsminderungsrente danach abgelehnt wurde. Beispiel Rehaantrag Juli : abgelehnt Antrag Erwerbsminderungsrente August : abgelehnt , dann darf nicht bis Juli rückwirkend bewilligt werden. Aber davon steht nichts da, dein Bericht scheint so, als wenn du gar keinen Antrag auf Erwerbsminderungsrente formell gestellt hast. Und dann dürfen die das
W*lfgangam 10.11.2018 | 18:27
SIE sicher nicht, da Sie die davon betroffenen Personen sicher nicht kennen, geschweige denn die Verwaltungsentscheidungen dazu nachvollziehen könnten ;-) @Nici Müller: natürlich können Sie auch den neuen Bescheid via Rechtsbehelf 'hinterfragen', ob wirklich die 'richtige' Entscheidung getroffen worden ist. Sie können die nächste Beratungsstelle aufsuchen oder natürlich auch SoVD, VdK, Fachanwalt zur Unterstützung aufsuchen. Gruß w.
Nici Mülleram 10.11.2018 | 19:41
Bitte entschuldigt die vielem Fehler. Schreibe über Handy und da ist manchmal einfach der Wurm drin. Also der 2.Rehaantrag war gleichzeitig auch ein Rentenantrag. Dazu hat mich die Arbeitsagentur damals verdonnert. und der Reha antrag wurde abgelehnt weil ich zu krank war und der rentenantrag würde gar nicht erst geprüft. Am Telefon gab man mir die lapidare Antwort- wir prüfen den rentenantrag nicht, da wir davon ausgehen, wenn sie im Krankenhaus waren, dass es ihnen dann besser geht. Schriftlich kam nur die Ablehnung der Reha. Deshalb bin ich ja so verwundert. Dann müssten sowie doch eigentlich eher den Antrag aus August 2017 als Rentenbeginn nehmen, oder hab ich da einen Denkfehler?
Rentenuschiam 10.11.2018 | 20:24
Verständlich vielleicht, aber auch das kann ja nur innerhalb des gesetzlichen Rahmens geschehen. Wenn Sie für den ersten Reha-Antrag keine Aufforderung bekommen haben und das Dispositionsrecht auch nicht rückwirkend für diesen Antrag eingeschränkt wurde, dann sehe ich keinen Grund, warum dieser gegen Ihren Wunsch umgedeutet werden sollte. MfG
Nikiam 10.11.2018 | 23:56
Das Baby im Kinderwagen war ich.
Urselam 11.11.2018 | 06:57
Ein Rehaantrag ist niemals gleichzeitig auch ein Rehaantrag. Das sind zwei völlig unterschiedliche Antragsblätter. Ein Rehaantrag KANN zwar umgedeutet werden, aber selbst dann musst du den Antrag auf Erwerbsminderungsrente noch schriftlich stellen. Ich denke, du hast gar keinen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Und auch keine offizielle Ablehnung in der Hand. Durch diesen „Formfehler“ von Dir hat die DRV die Möglichkeit, den Antrag auf Reha ( gleich ob Bewilligt oder nicht) als Beginn der Erwerbsminderung zu betrachten.
Kaiseram 11.11.2018 | 07:32
Wunderbar, wie hier wieder mal geraten und gemutmaßt wird, statt auf die sinnvolle Rücksprache mit der zuständigen Sachbearbeitung oder eine Auskunfts- und Beratungsstelle zu verweisen. Hauptsache man kann seinen Senf hinzugeben. Möchtegernexperten geht mal in Euch. Man kann und sollte auch nicht alles in einem Forum klären.
Nici Mülleram 11.11.2018 | 08:23
Also soweit ich mich erinnere, war der Rehaantrag, den ich nach aufforderung der Arbeitsagentur gestellt habe auch ein rentenantrag. Da war von der Arbeitsagentur ein vorgefertigtes Formular, mit nee Begleitsatz, der darauf hinwies, sollte eine Reha nicht infrage kommen, so möge der Antrag auf Reha in einen rentenantrag umgewandelt werden. Zu dem ersten Reha antrag würde mich nicht aufgefordert. Den habe ich freiwillig gestellt, weil es mir sehr schlecht ging uns ich Hilfe wollte.
namenlosam 12.11.2018 | 08:02
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
-------- kann oder muß man solche Leute überhaupt ernst nehemen ??? NEIN
SIE sicher nicht, da Sie die davon betroffenen Personen sicher nicht kennen, geschweige denn die Verwaltungsentscheidungen dazu nachvollziehen könnten ;-) ----------- Gruß w.
Nein, Herr Wolfgang, da haben Sie wie immer etwas mißverstanden oder nicht verstanden. Ich habe NICHT die DRV gemeint!
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