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2x KV und PV bezahlen?

von Marlies30.07.2009 | 13:00
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, bitte könnt ihr mir erklären warum ich von der Betriebsrente KV und PV abgezogen bekomme und von der EU-Rente der Knappschaft auch. Wieso wird doppelt kassiert.? Ich finde das ungerecht wenn ich keine Betriebsrente hätte müssten die Kassen sich ja auch zufrieden geben. Ich meine dann würde ich ja auch die mir zustehenden Leistungen von KV PV in Anspruch nehmen können. Durch die doppelte Zahlerei habe ich keinerlei Vorteil--- ich verstehe das nicht und hoffe auf plausible Erklärungen.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bei einer Pflichtversicherung der Rentner sind folgende Einnahmen beitragspflichtig:

- Rente

- mit der Rente vergleichbare Einnahmen (Versorgungsbezüge und auch Betriebsrenten)

- Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit.

Die Krankenversicherungsbeiträge werden nach dem solidarischen Finanzierungsgedanken je nach Höhe der Gesamt-Renteneinkünfte erhoben und kommen der Versichertengemeinschaft insgesamt zu Gute.

Es wird demzufolge nicht doppelt kassiert, sondern jeder soll entsprechend seiner Gesamt-Renteneinkünfte inkl. Arbeitseinkommen prozentual belastet werden. D.h, dass derjenige, der nur über ein geringes Renteneinkommen verfügt, einen entsprechend geringen Krankenversicherungsbeitrag zu zahlen hat und dennoch einen vollen Krankenversicherungsschutz genießt.

Während sich der Rentenversicherungsträger bei Ihrer gesetzlichen Rente noch am Krankenversicherungsbeitrag beteiligt, ist der Krankenversicherungsbeitrag aus der Betriebsrente seit 2004 von Ihnen alleine zu tragen. Das hat das Bundessozialgericht auch bestätigt.

Das Bundesverfassungsgericht hat sich jedoch mit der Frage der teils privaten, teils betrieblichen Direktversicherungen noch nicht befasst. Zu einem entsprechenden Fall ist eine von der DGB-Rechtschutz GmbH unterstützte Verfassungsklage beim Bundesverfassungsgericht anhängig (Aktenzeichen: 1 BvR 739/08). D.h., nur dann, wenn Sie die Beiträge zur Betriebsrente zeitweise selbst und alleinig getragen haben, ist Folgendes empfehlenswert:

Sie sollten bei der zuständigen Krankenkasse Widerspruch einlegen, sich auf dieses Verfahren beziehen und ihre Krankenkasse bitten, derzeit nicht über den Widerspruch zu entscheiden, sondern das Verfahren bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ruhend zu stellen.

Bevor Sie Widerspruch einlegen, ist es ratsam sich bei Ihrer Krankenkasse entsprechend beraten zu lassen.

10 Antworten

Vorsichtam 30.07.2009 | 13:12
Die Beitragspflicht (volle Beiträge) ist erst seit kurzem eingeführt worden. Serh zum Ärger vieler Bezieher einer Betriebsrente. Ist aber nun mal Gesetz. Grundsätzlich ist gegen das Prinzip 2 Leistungen = 2 x KV/PV -Pflicht nicht einzuwenden. Wenn sie 2 Jobs hätten zu je 1500 Brutto, dann müßten sie auch von beiden Einkünften jeweils KV/PV zahlen und könnten nicht einfach sagen: "wenn ich den anderen Job nicht hätte, müßte ich nur einmal zahlen!" Dann würden Sie ja gegenüber einem anderen, der 1 Job für 3000,-Brutto besser gestellt. Genauso ist es auch, wenn jemand eigene Rente und Witwenrente bezieht. Hier sind auch grds.von beiden die Beiträge abzuführen. Solidarprinzip: starke Schulter zahlen mehr, als die Schwachen. Das Ärgernis bei den Betriebsrenten ist, daß viele Rentner plötzlich 17 - 18% weniger Betreibsrente haben, obwohl sie vielleicht bei der Entscheidung sich einen Betriebsrentenanspruch anzusparen von anderen Voraussetzungen ausgegangen sind. MfG
Rentendocam 30.07.2009 | 13:30
"Ich finde das ungerecht wenn ich keine Betriebsrente hätte müssten die Kassen sich ja auch zufrieden geben" Diese Argumentation finde ich sehr lustig.Ich habe auch eine ähnliche : Gehen sie zu Ihrem Arbeitgeber und verzichten sie auf die Betriebsrente.Dann hat sich das Problem der Doppelzahlung erledigt. Zum einen betrifft die Regelung ja nicht nur sie, sondern jeden auf der Welt, der mehr als eine Rente erhält. Das gesamte Sozialversicherungssystem besiert auf dem sog. Solidaritätsprinzip, man zahlt nicht nur für sich, sondern für die Gemeinschaft. Ihrer Argumentation hingehend, könnte nun jeder aufschreien der mehr Rente als sie erhält, und folglich auch deutlich mehr Krankenversicherungsbeiträge zahlen muss, und begründen, das Marlies die gleichen Leistungen in Anspruch nehmen darf, obwohl sie einige hundert Euro weniger Beiträge zahlt.
Vorsichtam 30.07.2009 | 14:43
"Zum einen betrifft die Regelung ja nicht nur sie, sondern jeden auf der Welt, der mehr als eine Rente erhält." Na, ob das so stimmt mit der WELT??!! Die soll ja groß sein... :-))
Rentendocam 30.07.2009 | 14:49
Eine kleine Übertreibung sei doch erlaubt. OK korrigiere,für jeden der im Geltungsbereich der hiesigen Gesetzgebung haust ;-))
Marliesam 30.07.2009 | 21:43
Vielen Dank! auch das ich auf so nette Forumteilnehmer getroffen" bin. Man liest ja hier auch mal süffisante gar abwertende Kommentare. Da trau ich mich schon garnicht etwas zu fragen. Also dann Gruß Marlies
Angelikaam 31.07.2009 | 07:46
Die Ansichten einiger sind auch nur sehr schwer nachzuvollziehen.Und wie heisst es so schön, wie man in den Wald hineinruft...
Jackam 31.07.2009 | 19:24
Mit Solidarität haben die Krankenversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten absolut nichts zu tun, und diejnigen, die hier in dieser Weise argumentieren, sollten sich zuerst einmal schlau machen: Während von der gesetzlichen Rente nur der halbe Beitrag eingezogen wird, wurde der Anteil auf die Betriebsrenten einseitig um 100% erhöht. Das heißt: Bezieher von Betriebsrenten bezahlen der vollen Beitrag seit einigen Jahren. Dies ist eine einseitige Schlechterstellung der Beziehern von Betriebsrenten. Zum großen Teil wurde (auch teils freiwillig) in Betriebsrenten eingezahlt um die (ansonsten niedrigen) gesetzlichen Bezüge zu ergänzen. Ein ganzer Versorgungsplan ist bei vielen Betriebsrentenbeziehern in die Binsen gegangen, weil diese jetzt doppelte Abgaben für die Krankenversicherung entrichten müssen. Ohne Vertrauensschutz - ohne alles. Dies ist eindeutig Verfassungswidrig und übrigens eines der phantasievollen Produkte von Ulla Schmidt.
Gerechtam 01.08.2009 | 02:12
>>Solidarprinzip: starke Schulter zahlen mehr, als die Schwachen. Gilt leider nicht für jeden!!!
Keith Moonam 03.08.2009 | 09:01
Man sollte bei der ganzen Diskussion nicht ausser Acht lassen, daß es einen entscheidenden Grund hat, warum der Eigenanteil zur KVdR bei Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nur 9,85 %, bei Betriebsrenten aber 16,85 % beträgt: der Beitrag zur KV ist in beiden Fällen gleich, aber nur die gesetzliche Rentenversicherung leistet einen Zuschuß in Höhe von 7 % zu diesen Kosten. Würde der Betrieb oder sein Versorgungswerk ebenfalls diesen Zuschuß beisteuern, dann wäre der Betriebsrentner nicht stärker belastet.
Soll das ein Witz sein??am 03.08.2009 | 09:38
"Ein ganzer Versorgungsplan ist bei vielen Betriebsrentenbeziehern in die Binsen gegangen, weil diese jetzt doppelte Abgaben für die Krankenversicherung entrichten müssen. Ohne Vertrauensschutz - ohne alles" Also diese Aussage finde ich sehr amüsant... Beitriebsrente : 400 Euro -> KV Beitrag,Mehrbeitrag durch alleinige Tragung 28 Euro. Das dadurch der Versorgungsplan in die Binsen geht, finde ich etwas weit hergeholt. Nur etwas.... 31.07.2009 Tag der totalen Übertreibung Ach..das hatte ich vergessen.... Sorry Jack
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