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Experten-Antwort

2x Rente

von Biggi31.01.2023 | 15:41
126 Ansichten
13 Antworten
Sehr geehrtes Rententeam, schön, dass es Sie gibt. Ich bin 63 Jahre und habe 45 Jahre gearbeitet. Ich habe einen großen Fehler gemacht und am 1.7.2022 meine Rente beantragt, die ich auch regelmäßig seither beziehe. Ich bekomme aber durch ein Vertrag mit der Firma noch bis 31.12.2023 Gehalt/ Altersteilzeit. Ab 1.7.2023 gehöre ich nicht mehr der Firma an. Nun bekomme ich Beides. Als ich bemerkte, dass ich 2x vom Staat einen Zuschuss bekomme und jeweils Renten- und Krankenkassenbeiträge zahle, Ab dem 1.7.2022 durfte ich nicht mehr die Rente rückgängig machen und zurück zahlen. Die Widerrufsfrist war abgelaufen. Ich würde es halt gern ordentlich abgewickelt haben. Ab 1.7.2023 hätte ich auch keine Abzüge ( 11,8%). Was können Sie mir raten? Gibt es dafür nicht eine Lösung meinen Fehler gut zu machen? Herzliche Grüße Biggi

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 01.02.2023 | 09:21

Hallo Biggi,

zunächst einmal ist Ihre Schilderung des Sachverhaltes nicht eindeutig und teilweise auch widersprüchlich.

So schreiben Sie im Thema von 2x Rente, meinen aber scheinbar Rente und Entgelt vom Arbeitgeber. Ihre Ausführungen verstehe ich so, dass Sie mit dem Arbeitgeber einen Altersteilzeitvertrag geschlossen haben, und -während die Altersteilzeit noch läuft- parallel eine Altersrente beziehen.

Sie schreiben einerseits, dass Sie bis 31.12.2023 Ihr Altersteilzeitgehalt weiter beziehen, und andererseits, dass Sie ab 01.07.2023 der Firma nicht mehr angehören, was in sich widersprüchlich ist.

Ein Abschlag von 11,8 % ist, wie von W°lfgang richtig ausgeführt, nicht möglich, da 11,8 nicht durch 0,3 teilbar ist (0,3% Abschlag pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme der Altersrente).

Was Sie mit "2x vom Staat Zuschuss" meinen, erschließt sich mir aus Ihren Ausführungen nicht.

Bezüglich der Altersteilzeit können hier keine Aussagen getroffen werden, da in diesem Forum nur rentenrechtliche Fragen beantwortet werden können. Es ist jedoch anzunehmen, dass bei der Altersteilzeit durch den Altersrentenbezug ein sogenannter Störfall eingetreten ist. Dies sollten Sie unbedingt mit Ihrem Arbeitgeber klären.

Zum rentenrechtlichen Aspekt: Wie bereits von anderen Usern korrekt ausgeführt, ist eine Rücknahme des Rentenantrags nach Ablauf der Widerspruchsfrist des Rentenbescheides nicht mehr möglich. Sie könnten allenfalls für die Zukunft (aktuell ab 01.03.2023) schriftlich auf die Auszahlung der Rente verzichten, nicht jedoch auf das Rentenstammrecht (§ 41 SGB I). Durch den Verzicht würde für jeden Monat, den die Rente während des Minderungszeitraumes (Rentenbeginn bis abschlagsfreier Zeitpunkt der bewilligten Rente, siehe Rentenbescheid, Berechnung der persönlichen Entgeltpunkte) nicht in Anspruch genommen wird, der Zugangsfaktor wieder um 0,003 erhöht werden, also der Abschlag um 0,3% geringer werden (§ 77 SGB VI). Ob ein solches Vorgehen finanziell sinnvoll wäre, kann hier nicht beurteilt werden. Bevor Sie sich zu einem solchen Schritt entschließen, sollten Sie auf jeden Fall zunächst die arbeitsrechtlichen Fragen mit Ihrem Arbeitgeber klären und danach ggf. eine Rentenberatung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch nehmen, um zu vermeiden, dass Ihnen durch den Verzicht dann möglicherweise gar kein Einkommen mehr zur Verfügung steht.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

12 Antworten

KSCam 31.01.2023 | 17:21
So ganz klar ist der Sachverhalt nicht: dass jemand neben der Altersrente arbeitet ist möglich und kein Problem - da war 2022 der erlaubte Zuverdienst bei 46060 und 2023 ist der ganz weg. Aber ATZ neben Rente geht nicht, da müsste der Arbeitgeber die Rente als Störfall der ATZ beurteilen und diese rückrechnen. Was meinen Sie mit doppeltem Zuschuss? So wie Sie schreiben ist eine zielgerichtete Antwort kaum möglich - möglicherweise bringen Sie Begriffe durcheinander und schildern den Sachverhalt ungenau......
Mikeam 31.01.2023 | 16:57
Verstehe ich nicht oder ist das ein Witz?
Abschlägeam 31.01.2023 | 18:12
Hallo Biggi, als Erstes sollten Sie noch einmal in Ihren ATZ-Vertrag schauen. Denn dort steht genau drin, wie lange Ihr Vertrag läuft, also wann das Arbeitsverhältnis endet. Die Rente selbst können Sie nun nicht mehr ändern. Das wäre tatsächlich nur innerhalb der Widerspruchsfrist gegangen. Die Abschläge, die Sie nun bei Ihrer Rente haben, bleiben Ihnen 'lebenslang' erhalten. So lange Sie aber noch nicht in der Regelaltersrente sind, können Sie diese auch noch durch Ausgleichzahlungen mindern. Hierzu sollten Sie sich von Ihrer zuständigen DRV beraten lassen! Aber 2x 'Rente' erhalten Sie auch nicht. Eine Zahlung davon ist das Gehalt, das Ihnen Ihr Arbeitgeber noch bezahlt, auch wenn Sie bereits in der 'passiven' Phase der ATZ-sind. Und 2x vom Staat Zuschuss? Da meinen Sie vermutlich die 'Energiepauschale'?? Die Sie einmal durch Ihren Arbeitgeber erhalten haben und dann aber auch noch einmal vom Postrentenservice als 'Rentnerin'. Das ist das geringste Problem, denn das regeln Sie über Ihre Steuererklärung, diese Pauschalen wurden von der Bundesregierung bezahlt und sind steuerpflichtig. 'Schlimmer' ist, wie von @KSC schon erwähnt, dass ATZ+Rente parallel nicht geht. Hier muss nun Ihr Arbeitgeber die ganzen Sonderkonditionen, die es während der Vertragslaufzeit gab, 'rückabwickeln'. Denn er hat ja ganz viele Beiträge 'oben drauf' gepackt, dies DARF er aber überhaupt nur, wenn Sie eben nicht bereits Rente beziehen. Es kann auch sein, dass Sie nun Zeiten 'nacharbeiten' müssen, denn das war ja ursprünglich mit eingeplant, 'bezahlte Freistellung'. Fazit: Sie müssen dies direkt mit Ihrem Arbeitgeber klären! Und dann wird dies auch 'ordentlich abgewickelt'. Viel Erfolg und alles Gute!
Ratlosam 31.01.2023 | 18:26
Ist mit doppeltem Zuschuss eventuell die Energiepreispauschale gemeint? Das wäre das geringste Problem.
Steuerexperte am 31.01.2023 | 18:36
Die EPP ist gar kein Problem. Bei Arbeitnehmern steht es auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung und für Rentner wird es automatisch ans Finanzamt übermittelt und auch automatisch durch das Finanzamt als sonstige Einkünfte erfasst. Störfall Altersteilzeit ist nicht schön, aber gibt es immer wieder. Das müssen Sie mit ihrem Arbeitgeber besprechen.
W°lfgangam 31.01.2023 | 20:06
Hallo Biggi, dass Sie einen riesigen Fehler mit Beantragung der Rente _neben_ der ATZ gemacht haben, ist Ihnen ja nun deutlich gemacht worden! ...da gibt es auch kein Zurück mehr, tzz, wenn man seinen ATZ-Vertrag nicht lesen kann. Nebenbei: Was hat Sie eigentlich motiviert, in der ATZ die Altersrente zu beantragen? Haben Sie sich falsch informiert/gar 'offiziell' falsch informieren lassen/den 'falschen' Informationen mit dem Rentenantrag gefolgt? <- Letzteres der einzige Aufhänger, aus der Geschichte via Schadensersatz/Amtspflichtverletzung noch glimpflich rauszukommen. > "Ich würde es halt gern ordentlich abgewickelt haben." Das wird Ihr AG _recht ordentlich_ abwickeln, mit allen für Sie fälligen Nebenkosten/Verlusten - sofern er von Ihrem Rentenbezug weiß. > "Ab 1.7.2023 hätte ich auch keine Abzüge ( 11,8%)" Wie ...Ihre Altersrente läuft doch bereits, der Abschlag bleibt bestehen - ein neuer Rentenbeginn/neue Rentenart ist gar nicht möglich. Und, der Abschlag beträgt auch nicht 11,8 % (gibt es nicht!) ...11,4 % für Jg. 59, 12,0 % für Jg. 60. Wenn es nur um den 'doppelten' Zuschuss/Energiepauschale geht ← steht der in der Tat 2x zu, wenn Beschäftigung UND Rente läuft. Weiß Ihr AG überhaupt, dass neben Ihrer ATZ schon Rente läuft??? ...Sie ihn darüber schon informiert haben? Nun, mit den weiteren/unmoralischen (schlicht gesetzwidrige) Gedankenspielen dazu lass’ ich Sie mal allein ...ggf. werden Sie Ihr Restleben in 'Guantanamo' verbringen müssen *g Gruß w.
Melliam 31.01.2023 | 20:20
Ich befürchte, der Arbeitgeber weiß es noch nicht.
Abschlägeam 31.01.2023 | 20:37
nun noch zusätzlich auf 'Biggi' rumzuhacken ist aber nicht hilfreich. Sie will es doch 'ordentlich abwickeln' und das macht Sie nun. MIT Ihrem Arbeitgeber. Allenfalls der Hinweis von @W°lfgang zu 'wer zum Teufel hat Biggi falsch beraten' könnte sie noch retten, aber dies auch nur, wenn Sie eine 'Falschberatung' nachweisen kann. Aber da es eher selten bis nie ein 'Beratungsprotokoll' gibt, ist dies schier unmöglich... Also @Biggi, das Gespräch mit dem Arbeitgeber ist unumgänglich... Viel Erfolg!
Seltsamam 01.02.2023 | 09:35
Ein "Störfall" hätte doch schon längst auffallen müssen oder nicht?
Larez am 01.02.2023 | 11:16
Klar, hat ja der Experte auch gemutmaßt. Im Gegensatz zu anderen Störfällen gibt es aber kein engmaschiges Sensorennetz, was diese zuverlässig erkennt und meldet. Falls der Arbeitgeber es selbst nicht erkennt (bzw. mangels Informationen nicht erkennen kann) passiert bis zur nächsten Prüfung eben nichts - und dann knallts halt richtig.
Schadeam 01.02.2023 | 11:30
Erschwerend kommt hinzu dass es neunmalkluge Kunden gibt, denen es ganz wichtig ist zu wissen, dass man seinen AG nicht über den Rentenbezug informieren "muss". Und genau so etwas kommt dann dabei raus. Aber Hauptsache man hat erstmal das durchgeboxt, was man als sein "gutes Recht" versteht.
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