Hallo Tom,
die Rentenversicherungsträger sehen auch bei Minjobbern in welcher Höhe ein Verdienst erzielt wird.
In Verbindung mit einen Erwerbsminderungsrentenbezug wird eine Beschäftigung als Minijobber (ggf Addition mehrerer Minijob) i.d.R. nicht zum Anlass genommen um den grds. bestehenden Anspruch zu überprüfen.
Allerdings auf die Feinheiten achten. Wenn Sie 5 Std./tgl. beschäftigt sind, wie irrtümlich zuerst angegeben, dann haben Sie möglicherweise einen Teilzeitarbeitsplatz inne und die Arbeitsmarktrente wäre nicht mehr zu zahlen.
Bis 3 Std./tgl + max. 15 Std./Woche sollte eine Beschäftigung (ggf mehrere Beschäftigungen addiert) im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses keine Auswirkungen auf den Rentenbezug haben.