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Experten-Antwort

3-6 Stunden und arbeitsunfähig nach Reha

von Bettina23.08.2022 | 11:04
582 Ansichten
8 Antworten

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Sehr geehrte Experten, ich werde mit 3-6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und arbeitsunfähig nach Reha entlassen. Leistungseinschränkung auf Dauer, Besserung nicht in Sicht. 4 Stunden arbeiten mit 2 Stunden Pause danach... So ähnlich steht es im Text aber so eine Stelle gibt es nicht mal bei uns im öffentlichen Dienst. Ich hatte hier gelesen, dass dann die DRV den Reha-Antrag automatisch in einen Rentenantrag umwandelt und man angeschrieben wird. 1. Sollte man darauf warten oder doch gleich nach der Reha einen Rentenantrag losschicken? Ich persönlich halte mich für unter 3 Stunden arbeitsfähig das werde ich im selbst Einschätzungsbogen auch entsprechend mit den Einschränkungen schreiben. Vielleicht habe ich ja Glück, wenn man das überhaupt so nennen darf, und die DRV sieht es auch so. 2. Das zieht sicher sicher alles länger hin, ist es schädlich für einen Rentenantrag, wenn ich 2-3 Wochen nach der Reha doch noch mal einen Arbeitsversuch starte? Mit freundlichen Grüßen Bettina

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.08.2022 | 13:07

Hallo Bettina,

Sie können natürlich jetzt von sich aus bereits den Rentenantrag stellen und müssen nicht auf die Info der Rentenversicherung zur Umdeutung des Reha-Antrags warten. Hat eine Umdeutung des Reha-Antrags zu erfolgen, wird dies dennoch im Rentenverfahren beachtet.

Wegen des Arbeitsversuchs kann ich mich Valzuun grundsätzlich anschließen. Aber warum wollen Sie einen Arbeitsversuch machen, obwohl Sie arbeitsunfähig entlassen werden und sich eigentlich nicht in der Lage sehen, mindestens 3 Stunden arbeiten zu können?

7 Antworten

Valzuunam 23.08.2022 | 11:22
1. Wenn es schnell gehen soll, stellen Sie den Antrag selbst (für den Hinterkopf: ist das Krankengeld eventuell höher als die Rente…?) Es ist zu einem nach Ihrer Beschreibung zwar wahrscheinlich aber nicht sicher das es zu einer Umdeutung kommt, zum anderen kann ein Antrag umso eher bearbeitet werden, je früher er vorliegt. 2. Hängt in Wesentlichen davon ab, ob einer der an der Entscheidung beteiligten Ärzte der Meinung ist man sollte das Ergebnis eines solchen Versuchs abwarten (ganz abwegig erscheint ein solcher Gedanke nicht), oder auch für den Fall das eine Arbeitsmarktrente im Raum steht, also die Frage zu klären ist, ob es geeignete Teilzeitbeschäftigung gibt. Anderseits muss insbesondere letzteres auch ohne Arbeitsversuch geklärt werden-also könne die daraus gewonnenen Erkenntnisse das Verfahren sogar beschleunigen.
Bettinaam 23.08.2022 | 16:10
Naja, meinen Kollegen zu liebe. Wie doof man halt immer ist. Und natürlich ist Krankengeld höher. Ich hab ja auch noch jede Menge Krankengeld übrig. Weil ich immer wieder arbeiten gegangen bin und wieder krank und dann jede Menge Urlaub und so weiter. Alles immer im Wechsel. Öffentliche Dienst stockt das Krankengeld ja auch noch aus, aber bei rückwirkende Bewilligung müsste ich das zurückzahlen. Je nachdem was es für eine Rente wird. Ich bin gerade etwas hin und hergerissen
Abschlägeam 23.08.2022 | 16:37
Zitat von Bettina anzeigen
Aufstockende Zahlungen des Arbeitgebers zum Krankengeld zählen zum Hinzuverdienst gem. §96a SGB VI. Im Fall einer halben EM-Rente würde also sowohl das Krankengeld als auch die Aufstockung als Hinzuverdienst berücksichtigt. Im Fall einer vollen EM-Rente würde erst einmal der Aufstockungsbetrag als Hinzuverdienst berücksichtigt und der verbleibende Betrag steht dann für Erstattungsansprüche der Krankenkasse zur Verfügung (Zahlbetrag der Rente gegen Bruttoberechnungsgrundlage des KG). Sollte das KG höher sein, als die zur Verfügung stehende Rente (es wird tagesgenau für parallele Ansprüche/Zahlungen berechnet), müsste nicht erstattet werden. Nachzulesen in §§103 ff SGB X (nehmen Sie hier RV Recht und dort die GRA zu den §§§, das ist dann nicht nur reiner Gesetzestext sondern die Anwendung) https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/DE/Home/home_node… Sie haben also eigentlich keinen finanziellen Nachteil durch eine evtl. Erstattung. Somit sollten Sie im Sinne Ihrer Gesundheit mit einem Rentenantrag nicht unendlich zögern, denn es kann auch später noch die Reha als 'Rentenantrag' umgewandelt werden, so dass es auch dann ggfs. erstattet werden müsste. Bei einer vollen EM-Rente würde gem. TVÖD §33 Ihr Arbeitsverhältnis nach Bekanntgabe der Rentenbewilligung und entsprechender Mitteilung des AG enden. Insofern kann auch Ihr AG den Aufstockungsbetrag wohl nicht zurückfordern. Da dies aber Arbeitsrecht betrifft, sollten Sie sich im Zweifelsfall noch von Ihrer zuständigen Gewerkschaft, der Personalabteilung oder auch dem Betriebsrat beraten lassen. Alles Gute!
Abschlägeam 23.08.2022 | 16:39
müsste nicht erstattet werden. hier fehlt 'die Differenz'. Sorry!
Witzigam 23.08.2022 | 20:43
Naja, meinen Kollegen zu liebe. Wie doof man halt immer ist. Und natürlich ist Krankengeld höher. Ich hab ja auch noch jede Menge Krankengeld übrig. Weil ich immer wieder arbeiten gegangen bin und wieder krank und dann jede Menge Urlaub und so weiter. Alles immer im Wechsel. Öffentliche Dienst stockt das Krankengeld ja auch noch aus, aber bei rückwirkende Bewilligung müsste ich das zurückzahlen. Je nachdem was es für eine Rente wird. Ich bin gerade etwas hin und hergerissen
Entweder Sie sind so krank /behindert, dass Sie keine 3 oder wenigstens 6 Stunden täglich mehr arbeiten können und verhalten sich auch so, oder es geht doch noch etwas, dann braucht man keine Rente. Ein bisschen schwanger gibt es auch nicht!
Es gibt schon einige Leute, die arbeiten auf Kosten der Rest-Gesundheit bis zum Tag der Rentenbewilligung.
Knallhartam 23.08.2022 | 21:17
Zitat von Witzig anzeigen
Entweder Sie sind so krank /behindert, dass Sie keine 3 oder wenigstens 6 Stunden täglich mehr arbeiten können und verhalten sich auch so, oder es geht doch noch etwas, dann braucht man keine Rente. Ein bisschen schwanger gibt es auch nicht!
Es gibt schon einige Leute, die arbeiten auf Kosten der Rest-Gesundheit bis zum Tag der Rentenbewilligung.
EM-Rente ist kein Spiel und kein Spaß. Ja, manche machen das und es ist töricht. Niemand klopft da auf die Schulter und sagt:"prima Leistung, Hut ab"! Nur wenn die FSin hin-und hergerissen ist, letztendlich muss sie sich entscheiden, was sie will. Entweder man kann nicht mehr und da ist es Boogie, welche Nebenschauplätze dabei mit krachen gehen oder was irgendwelchen Kollegen widerfährt(wenn Sie mit Blaulicht im RTW weggefahren werden ist es auch einerlei, ob irgendwelche Konstrukte da jetzt zusammenbrechen). Stellen Sie sich vor, die FSin wird begutachtet und eiert dort rum, dass es zwar eigentlich nicht geht, aber den Kollegen zuliebe habe ich dennoch.. und hin-hergerissen bin ich auch. Die eigene Position sollte schon klar sein!
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