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Experten-Antwort

3 bis unter 6 Stunden arbeiten können - erhalten Arbeitslose die Bürgergeld vom Jobcenter beziehen, eine volle Erwerbsminderungsrente?

von Claudia31.08.2023 | 07:29
1786 Ansichten
4 Antworten
Guten Tag Das Jobcenter hat mich aufgefordert Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Da ich laut deren Amtsarzt nur 3 bis unter 6 Stunden täglich arbeiten kann. Falls der Arzt der DRV zu dem gleichen Ergebnis kommt, bekomme ich ich dann als Arbeitslose eine halbe oder eine volle Erwerbsminderungsrente? Die Frau vom Jobcenter und die Frau von der Sozialberatung meinten, Arbeitslose vom Jobcenter bekämen bei 3 bis unter 6 Stunden arbeiten können, trotzdem eine volle Erwerbminderungsrente. Stimmt das?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 31.08.2023 | 08:11

Hallo Claudia,

 

ob neben einem Leistungsvermögen von 3 bis 6 Stunden der Arbeitsmarkt als verschlossen gilt, wird vom Rentenversicherungsträger im Einzelfall geprüft. In der Regel wird allerdings bei Arbeitslosen, die bei der Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter gemeldet sind von einem verschlossenen Arbeitsmarkt ausgegangen.

 

Viele Grüße,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

DRVam 31.08.2023 | 07:33
Stellen Sie einen Antrag und warten Sie das Ergebnis ab. Näheres hier zu finden: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-…
Claudiaam 31.08.2023 | 08:57
DRV schrieb

Stellen Sie einen Antrag und warten Sie das Ergebnis ab. Näheres hier zu finden:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2022/220504_arbeitsmarktbedingte_volle_erwerbsminderung.html

Hallo DRV, vielen Dank für Ihre Antwort und den SEHR hilfreichen Link :-) Hallo Experten-Antwort, vielen Dank für Ihre hilfreiche Antwort :-)
.....am 01.09.2023 | 13:40
In den meisten Fällen fällt die Einschätzung der DRV anders aus wie die des Jobcenters. Also machen Sie sich keine allzu großen Hoffnungen. Mit dem verschlossenen Arbeitsmarkt hab ich meine eigene Meinung. Wenn Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch weiter voll arbeiten können, steht Ihnen eigentlich keine Leistung aus der Solidargemeinschaft zu. Denn dann könnten Sie ja auch putzen gehen zum Beispiel. Es gibt schon Arbeit. Der Arbeitsmarkt ist ganz sicher nicht verschlossen
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