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Experten-Antwort

3 jährige Lücke.

von Tannenbaum213.08.2025 | 16:13
280 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, Ich bin um die 40 Jahre alt. im Jahre 2021 habe ich einen Rentenaufklärungsantrag komplett dank Schulzeugnissen und Studienabschlüsse Kopien aufklären lassen somit wurde der Zeitraum vom 2003 - 2008 aufgeklärt ohne eine einzige Lücke. So vom Jahre 2008 - 2011 ist mein Leben aus dem Fugen geraten und ich war in diesen drei Jahren, komplett mittellos ich hatte keine Arbeit, keine Schule sowie keine Krankenversicherung und Arbeitslosenmeldung, ALG II Bezug. Also diese drei Jahre werden von der RV als unaufgeklärt abgestempelt. So vom 2011 bis 2018 war ich im ALG II Bezug gekommen, wo es wieder angerechnet wurde. Ab den Jahre 2018 pflege ich einen Familienangehörigen mit Pflegegrad 5. In diesen 7 Jahren habe ich auf mein Rentenkonto 7 Entgeldpunkte bekommen. Laut Information würde meine Rente so aussehen. Rente bei Erwerbsminderung 800€ wenn ich jetzt in Rente gehen würde 280€ Wenn ich bis zum Rentenalter weiterhin diese Tätigkeit ausüben würde 1.400 € Ich hätte mal einige Fragen offen. Was würde wegen dieser dreijährigen unaufgeklärten Lücke ( 2008 - 2011 ) mit meinen aktuellen Beträgen passieren? Kann es dazu führen, dass meine Rente komplett versagt wird, altersgerecht sowie bei Erwerbsminderung? Oder werden diese Beiträge sehr stark gekürzt? Ich habe vor ein paar Tagen mit meiner Rv telefoniert und diese nette Dame am Telefon meinte zu mir, dass man wegen diesen drei Jahren ( 2008 - 2011 ) einen Rentenaufklärung machen solle. Aber diese habe ich ja im Jahre 2021 gemacht und auch einen speziellen Schreiben geschrieben, dass ich von 2008 - 2011 mittellos war. Was kann man bei so einer Lücke machen? Lg Tannenbaum 2

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tannenbaum2,

 

die bestehende Lücke von 2008 bis 2011  können Sie nachträglich nicht mehr schließen. Diese Jahre können damit bei den Wartezeiten (Mindestversicherungszeiten) für eine Rente nicht mitgezählt werden. Die Lücke verringert aber nicht Ihre bereits erwirtschafteten Entgeltpunkte für die Altersrente. Auf die Anspruchsvoraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung wirkt sie sich ebenfalls nicht mehr aus.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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5 Antworten

!am 13.08.2025 | 16:27
Wenn Sie das offizielle Rentenalter erreicht haben, werden Sie auf jeden Fall auch Rente bekommen, steht ja auch in der Übersicht ( die 280€). Natürlich werden die 280€ sich im Rahmen von Anpassungen noch verändern bis Sie 67 sind. Die 280 € sind Ihnen schon sicher, da würde nix mehr zukommen, wenn Sie sich jetzt in eine Ecke setzen und warten bis Sie im Rentenalter sind, salopp ausgedrückt. Durch die Angehörigenpflege steigen diese 280 € natürlich. Aber da Sie erwähnten, vorübergehend ohne Krankenversicherung gewesen zu sein : da war gestern eine Frage, in der ein User in Abrede gestellt hat, dass es Deutsche gibt, die zeitweise ohne KV sind. Wegen der Lücke von 3 Jahren bin ich mir nicht sicher, ob Sie da jetzt noch was Einzahlen können, um diese Lücke zu füllen, da werden aber noch Antworten kommen
Ham 13.08.2025 | 16:32
Dadurch passiert nichts weltbewegendes, höchstens das bestimmte Versicherungszeiten halt später erfüllt sind, bspw. 35 Jahre, um als langjährig versichert zu gelten. Da Sie noch unter 45 sind, gibt es Zeiten, für die Sie Beiträge entrichten könnten, aber auch einfach nur, um die Rente zu erhöhen. Das ganze schreit allerdings nach einer persönlichen Beratung bei der DRV, telefonisch ist sicher praktisch, aber unzureichend. Machen Sie am besten einen Termin in einer Auskunfts - und Beratungsstelle der DRV, da wird Ihnen zielgerichtet geholfen!
Nicht dramatischam 13.08.2025 | 16:36
Nein, Ihre Entgeltpunkte bleiben natürlich alle gültig! Und auch alle nach 2011 erworbenen Entgeltpunkte werden damit ebenfalls alle gültig bleiben. Und Ihre Altersrente werden Sie natürlich trotzdem erhalten, wenn Sie das entsprechende Rentenalter erreicht haben und mindestens 5 Jahre rentenrechtliche Wartezeit haben. Für eine Erwerbsminderungsrente müssen in den letzten 5 Jahren vor Rentenbeginn mindestens 3 Jahre mit Renten-Pflichtbeiträgen vorhanden sein. Da spielt eine Lücke von 2008 bis 2011 also auch keine Rolle. Diese 3 Jahre Lücke konnen Sie jetzt nicht mehr ändern, freiwillige Beiträge können Sie dafür nicht mehr nachzahlen. Diese Lücke wird dann eben nicht als rentenrechtliche Wartezeit angerechnet, wenn es zum Beispiel um die Mindestwartezeit von 35 Jahren für eine vorgezogene Altersrente oder eine Rente wegen Schwerbehinderung geht. Wenn Sie nach dem Alter von 16 mehr als 8 Jahre eine Schule besucht oder studiert haben, können Sie bis zum Alter von 45 Jahren noch freiwillig Beiträge nachzahlen für die Schul- und Studeinezeiten, die diese 8 Jahre überstiegen haben. Dann zählen diese Zeiten auch als Wartezeit.
KSCam 13.08.2025 | 16:43
Lücke ist Lücke, da können Sie nichts mehr machen und dafür gibts in der Rente keine Entgeltpunkte. Auch für die 7 Jahre im ALG 2 haben Sie nur "mickrige Beiträge", die die Rente kaum gesteigert haben. Eine neue Kontenklärung macht da keinen Sinn - Sie sagen ja selbst dass Sie 2008-11 nicht versichert waren, da ändert sich auch nichts wenn Sie das noch 10 mal prüfen lassen. Ist vertane Zeit für Sie und unsere Sachbearbeitung. Wer aus persönlichn Gründen (Pech, Schicksal, sonst was) nichts eingezahlt hat, kriegt dafür auch keine Punkte Was können Sie tun? Ganz einfach in den rund 27 Jahren bis zum Regelalter so viele Beiträge zahlen wie möglich. Momentan zahlt die Pflegekasse recht hohe Beiträge bei Pflegestufe 5. Aber auf die 1400€ kämen Sie mit 67 nur, wenn Sie bis dahin durchgehend einen Menschen in Pflegestufe 5 pflegen (was ich Ihnen nicht unbedingt wünsche) oder halt wieder arbeiten und genau den Lohn haben mit dem Sie "die Pflegekasse versichert" (den sehen Sie in der jährlichen Bescheinigung die Ihnen die Pflegekasse zuschickt). Ist Ihre Beitragsleistung höher, steigen die 1400€, zahlen Sie weniger ein (oder haben weitere Lücken) werden Sie 1400€ nicht erreichen. Endet die Pflege sofort und Sie zahlen nichts mehr ein, bleibt es bei den jetzigen 280 €. Alles hängst somit von dem ab wie Sie zukünftig rentenversichert sein werden. Viel gearbeitet (d.h. selbst Beiträge gezahlt) können Sie mit dem geschilderten Lebenslauf nicht haben, Traumverdienste sind da wohl in der Zukunft Utopie.
Deutsche Rentenversicherung
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