Hallo Tannenbaum2,
die bestehende Lücke von 2008 bis 2011 können Sie nachträglich nicht mehr schließen. Diese Jahre können damit bei den Wartezeiten (Mindestversicherungszeiten) für eine Rente nicht mitgezählt werden. Die Lücke verringert aber nicht Ihre bereits erwirtschafteten Entgeltpunkte für die Altersrente. Auf die Anspruchsvoraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung wirkt sie sich ebenfalls nicht mehr aus.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung