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Experten-Antwort

3 Jobs - wie koordinieren (Midi/Mini etc).

von Reginald14.07.2024 | 16:57
224 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Moin zusammen, ich arbeite in 4 Jobs. 1. bei der Kirche 18h mit ab Juli € 1350,00 brutto - Steuerklasse IV (Midi-Job wohl) - netto ca. 950,00 2. an einem (kirchlichen) Krankenhaus 6h als Chorleiter für € 350,00 brutto - Steuerklasse VI - netto 331,15 3. als Chorleiter auf Honorarbasis - ich versteuere bei der Steuererklärung, komme aber nicht über den Freibetrag 4. ein handwerklicher 538 Euro Job Ich würde gerne im 538 Job mehr verdienen (gute Auftragslage etc.) und daraus ggf. einen weiteren Midijob machen. Lohnt das überhaupt? Die Informationen sind schwer zusammenzubringen auf meine spezielle Situation. Wenn Job 1 & 4 2000 brutto nicht übersteigen, gelten doch beide als Midijob und ich zahle keine Lohnsteuer? Bei Job 1 ist auch mal Urlaubs- oder Weihnachtsgeld möglich. Mein Problem: ich kann mir nicht ausrechnen, ab wieviel Stunden eine Erweiterung meines Minijobs (4) sich lohnt am Ende des Monats und nach Steuern. Kann mir jemand helfen? Herzlichen Gruß, Reginald

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Zu steuerrechtlichen Fragen können wir hier im Forum keine Aussage treffen. Wenden Sie sich diesbezüglich an Ihr zuständiges Finanzamt. 

 

Bezüglich der Thematik Midijob (sogenannter Übergangsbereich) sind folgende Dinge zu beachten.

 

Der Übergangsbereich umfasst Arbeitsentgelte aus mehr als geringfügigen Beschäftigungen, die regelmäßig 2 000 Euro im Monat nicht übersteigen; bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen ist das insgesamt erzielte Arbeitsentgelt maßgebend. Sofern sich aus der Zusammenrechnung von mehreren Beschäftigungen ein Betrag ergibt, der die 2 000 Euro nicht übersteigt, handelt es sich sozialversicherungsrechtlich weiter um Beschäftigungen im sogen. Übergangsbereich. 

Einmalige Einnahmen (wie Urlaubs-/Weihnachtsgeld), deren Zahlung (zum Beispiel aufgrund eines Tarifvertrags) mindestens einmal jährlich zu erwarten ist, sind bei der Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts zu berücksichtigen. Sofern Einmalzahlungen nur unregelmäßig gezahlt werden, werden sie bei der Berechnung des regelmäßigen Arbeitsentgelts nicht berücksichtigt.

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12 Antworten

So klappt das nicht!am 14.07.2024 | 17:03
Bei Ausübung eines weiteren Minijobs, sind beide keine Minijobs mehr und damit sozialversicherungspflichtig und steuerpflichtig. Einfach mal bei der Minijobzentrale nachfragen. Steuerliche Ratschläge werden in diesem Forum nicht erteilt.
Reginaldam 14.07.2024 | 17:07
Danke für die schnelle Antwort. Ich schrieb von MiDi-Jobs - nicht MiNi Jobs. Da habe ich nur EINEN und den will ich ja ggf. umwandeln. Der für 350 wird ja schon voll versteuert und zählt, soweit mir das gesagt wurde, nicht.
KKam 14.07.2024 | 17:13
Über den Beitragseinzug entscheidet die Krankenkasse und nicht die Rentenversicherung! Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse oder an das entsprechende Forum. https://www.krankenkassenforum.de/
Steuerexperteam 14.07.2024 | 17:54
Wieso denken Sie, dass sie bei 2000 € keine Lohnsteuer zahlen? Alle Jobs werden in der Steuererklärung addiert. Nur ein einziger Minijob, nicht, wenn er pauschal besteuert wird. Alternativ mehrere Minijobs, aber nicht über 538 € in Summe Und ihre nebenberufliche Chorleitertätigkeit umfasst hoffentlich nur maximal 1/3 eine Vollzeiterwerbs, also circa 13,33 Stunden und ist bei einem anderen Auftraggeber. Sollten Sie das abends auch noch bei der Kirche machen, dann würde ich mich an Ihrer Stelle selbst anzeigen. Dann gilt der Übungsleiterfreibetrag nicht.
Zollam 14.07.2024 | 18:02
Mein lieber Herr Chorleiter, Job 1 und Job 2 werden nach ihren Angaben schon beide als MIDIJob behandelt. Und anscheinend haben sie bei Job 2 nicht kundgetan, dass Job eins bereits ein MIDIjob ist. Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitgeber informieren, wenn sie mehrere Jobs haben, damit dieser die Sozialabgaben korrekt berechnen, melden und abführen kann. Sie zahlen viel zu wenig SV in Job 2, nämlich überhaupt keine SV. Was sie das nicht geregelt haben, brauchen Sie sich über einen Mehrverdienst bei Job vier überhaupt keine Gedanken machen. Und ich hoffe sehr für Sie, sie wollen nicht auch nicht noch den Handwerkerjob bei der Kirche machen, aber bei kirchens ist ja alles möglich. Auch wenn es Unrecht ist.
Moniam 14.07.2024 | 18:11
Nein, das geht nicht, denn 1 und 2 sind beide schon jeweils ein MIDIJob, für beide wird in Summe SV einbehalten. Viel Luft bleibt da nicht mehr für bis 2000 €. Jedenfalls weniger als 538 Minijob. Und dann kommen Sie mit allen drei Jobs über die MidiJob- Grenze.
Maxam 14.07.2024 | 18:29
Ihre Frage hat nichts in diesem Rentenforum zu suchen. Wenden Sie sich doch an einen Steuerberater oder an den Papst.
Du meine Güteam 14.07.2024 | 18:30
Falsches Forum
Leonieam 15.07.2024 | 05:45
Am besten an das Finanzamt wenden oder mal hilfsweise den Midijobrechner ausprobieren. https://www.aok.de/fk/tools/rechner/minijob-und-uebergangsbereic…
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