Zu steuerrechtlichen Fragen können wir hier im Forum keine Aussage treffen. Wenden Sie sich diesbezüglich an Ihr zuständiges Finanzamt.
Bezüglich der Thematik Midijob (sogenannter Übergangsbereich) sind folgende Dinge zu beachten.
Der Übergangsbereich umfasst Arbeitsentgelte aus mehr als geringfügigen Beschäftigungen, die regelmäßig 2 000 Euro im Monat nicht übersteigen; bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen ist das insgesamt erzielte Arbeitsentgelt maßgebend. Sofern sich aus der Zusammenrechnung von mehreren Beschäftigungen ein Betrag ergibt, der die 2 000 Euro nicht übersteigt, handelt es sich sozialversicherungsrechtlich weiter um Beschäftigungen im sogen. Übergangsbereich.
Einmalige Einnahmen (wie Urlaubs-/Weihnachtsgeld), deren Zahlung (zum Beispiel aufgrund eines Tarifvertrags) mindestens einmal jährlich zu erwarten ist, sind bei der Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts zu berücksichtigen. Sofern Einmalzahlungen nur unregelmäßig gezahlt werden, werden sie bei der Berechnung des regelmäßigen Arbeitsentgelts nicht berücksichtigt.