Hallo Schlieben,
Ja, Sie können als Pflegeperson mehrere pflegebedürftige Personen zu unterschiedlichen Zeiten pflegen. Der gesamte Zeitaufwand für die Pflege wird dabei berücksichtigt, um die Mindestvoraussetzungen für die Leistungen wie Rentenbeiträge zu erfüllen. Diese Regelung nennt sich Adaptionspflege, bei der die Pflegezeiten mehrerer Personen addiert werden, um den erforderlichen Pflegeumfang zu erreichen, z.B. mindestens 10 Stunden pro Woche verteilt auf zwei Tage in deren häuslicher Umgebung. Zu beachten ist auch, dass Sie nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich neben der Pflege einer Erwerbstätigkeit nachgehen dürfen. Die zu pflegenden Personen müssen mindestens den Pflegegrad 2 haben.
Damit Sie als Pflegeperson für alle drei pflegebedüftigen Personen anerkannt werden, müssen Sie bei der Pflegekasse der Pflegebedürftigen entsprechend den Antrag hierzu stellen. Sie können sich hierzu und auch bei weitergehenden Fragen in dieser Angelegenheit bei den zuständigen Pflegekassen, kommunalen Beratungsstellen oder Wohlfahrtsverbänden beraten lassen. Weiterhin haben sowohl die Pflegeperson, als auch die pflegebedürftigen Personen einen eigenständigen Anspruch auf kostenlose Beratung. Die zuständige Pflegekasse muss innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang einen Beratungstermin anbieten oder einen Gutschein für externe Beratungsstellen ausstellen. Es gibt auch Pflegestützpunkte, die auch digitale und telefonische Beratung anbieten.
Nachfragen zur Pflege können Sie auch unter dem bundesweiten, kostenlosen Pflegetelefon mit der Nummer 0800/6116111 stellen. Hier wird ein unabhängiger und kostenfreier Service zu Fragen der Pflege angeboten.
Mit diesen Hinweisen hoffen wir Ihnen hier erst einmal weiter geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Warum nicht?
Einen von 8-10 Uhr, den zweiten von 10:30 - 12:30 und den dritten von 13:00 - 15:00 (nur als Beispiel).
Wenn Sie dann noch "Überstunden" machen ist noch ein vierter von 15:30 - 17:30 drin.
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