Hallo christel,
da Sie privat krankenversichert sind, wird bei Ihnen kein Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung einbehalten. Den Beitrag zahlen Sie selbst an Ihre Krankenkasse.
Ihr Einkommen spielt bei der Berechnung der Beitragshöhe keine Rolle.
Sie können jedoch von Ihrem Rentenversicherungsträger einen Beitragszuschuss erhalten. Durch die teilweise Aufbringung der Kosten für den Krankenversicherungsschutz vom Rentenversicherungsträ-ger wird eine Gleichbehandlung mit krankenversicherungspflichtigen Rentnern gewährleistet. Den Zuschuss müssen Sie beantragen. Dies sollte möglichst mit der Rentenantragstellung erfolgen.
Der Zuschuss berechnet sich aus Ihrer Bruttorente und wird mit der Rente zusammen ausgezahlt.
Ab 1.07.2009 beträgt der Zuschuss 7,0 % Ihrer monatlichen Bruttorente.