Hallo Grisu,
ergänzend zu den vorherigen Postings:
zu 1: Seit Beginn der Pandemie wurden entsprechende Sicherheitskonzepte entwickelt und eingesetzt, so dass die Durchführung von ärztlichen Untersuchungen unter Einhaltung des Sicherheitskonzepts möglich ist. Die Gutachten werden daher nicht mehr ausgesetzt und die Termine finden tatsächlich statt. Bei Fragen hierzu können Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger bzw. die Begutachtungsstelle wenden.
2. Konkrete Aussagen zur Wartezeit bei den unterschiedlichen Rentenversicherungsträgern können wir hier im Forum nicht machen. Hier kann höchstens Ihr eigener Rentenversicherungsträger eine Aussage machen. Eine Verlängerung der Rentenzahlung über das Ende der Befristung hinaus ist grundsätzlich nicht möglich. Daher schließen wir uns dem Rat an, sich frühzeitig zu informieren, ob und ggf. welche anderen Ansprüche auf Sozialleistungen bestehen.
Viele Grüße und alles Gute
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung