Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Grisu,
ergänzend zu den vorherigen Postings:
zu 1: Seit Beginn der Pandemie wurden entsprechende Sicherheitskonzepte entwickelt und eingesetzt, so dass die Durchführung von ärztlichen Untersuchungen unter Einhaltung des Sicherheitskonzepts möglich ist. Die Gutachten werden daher nicht mehr ausgesetzt und die Termine finden tatsächlich statt. Bei Fragen hierzu können Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger bzw. die Begutachtungsstelle wenden.
2. Konkrete Aussagen zur Wartezeit bei den unterschiedlichen Rentenversicherungsträgern können wir hier im Forum nicht machen. Hier kann höchstens Ihr eigener Rentenversicherungsträger eine Aussage machen. Eine Verlängerung der Rentenzahlung über das Ende der Befristung hinaus ist grundsätzlich nicht möglich. Daher schließen wir uns dem Rat an, sich frühzeitig zu informieren, ob und ggf. welche anderen Ansprüche auf Sozialleistungen bestehen.
Viele Grüße und alles Gute
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
So gut wie Ihre rentenrechtlichen Antworten auch sind, es wäre besser, Sie würden sich in anderen Rechtsgebieten (Krankengeld, Arbeitslosengeld) nicht so weit aus dem Fenster lehnen. Nicht ohne Grund verweisen die "echten Experten" dann immer auf die entsprechend zuständigen Institutionen wie KK oder AfA. Man muss sich doch nicht zu jedem Thema äußern.Sind sie da sicher mit dem Krankengeld ? Ich habe noch nie gehört, dass man in diesem Fall noch Anspruch auf das Rest Krankengeld hätte.Ja, bin ich mir sicher :-) Hier die Urteile dazu: B1 KR 5/97 R und B1 KR 8/97 R Statt §50 SGB V (Ausschluss von KG) gilt in diesem Fall §48 SGB V
Früher oder später muss jeder zum DRV Gutachter. Manche nur einmal, manche mehrfach. Der Gutachter ist das einzige Mittel der DRV eine Rente bei Verlängerung begründet zu beenden.Mal so aus Neugier: Mussten sie bei den anderen Verlängerungen auch zum Gutachter ? Oder erst jetzt, wo es ggf. um die unbefristete geht ?Es ist zwar die dritte Verlängerung, aber noch keine 9 Jahre. Es ist zwar möglich, dass schon die Dauerrente geprüft wird, aber die RV kann auch was anderes im Schilde führen. Es kann aber auch einfach sein, dass man sich einfach ein eigenes Gesamtbild machen möchte, was wohl bisher nicht erfolgt ist. Kann man nur auf sich zukommen lassen.
Die hilfreichen Antworten von Siehe hier sind immer (!) fachlich korrekt und damit rechtssicher! Ich habe noch nie (!) eine verkehrte Antwort von Siehe hier gelesen.@siehe hier Ich kann mich bei ihnen für ihre Beiträge nur bedanken. Selbstverständlich spielt KK, ALG, Nahtlosigkeit usw. vor und eventl. nach Rente u.U. eine sehr! große Rolle. Ich für meinen Teil hätte z.B. nicht gewusst, dass mir im Falle von zu langer Bearbeitungszeit bei meiner nächsten EMR-Verlängerung nun auch noch KG zustehen würde, da bei mir nicht ausgeschöpft. Ihre Antworten sind immer korrekt und präzise, i.d.S. nochmals herzlichen DANK für ihre wertvollen Beiträge, die nicht nur mir, sondern auch schon einigen aus meinem Freundes- und Bekanntenkreis zugute kamen. Mit besten Grüßen und weiterhin alles Gute für Sie.Warum auch immer, gerade der User @siehe hier gibt hier im Forum Antworten auch zu anderen Gebieten wie Kranken- und Arbeitslosenversicherung und sogar zu steuerrechtlichen Fragen, während die "echten Experten" sich richtigerweise hier auf das eigentliche Gebiet der Rentenversicherung beschränken. Daher sollten Sie in Ihrem Fall besser Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse halten, denn die wissen es sicher besser als der genannte Hobbyexperte, der sich hier scheinbar profilieren muss.
Ich bin vom Fach...Die hilfreichen Antworten von Siehe hier sind immer (!) fachlich korrekt und damit rechtssicher! Ich habe noch nie (!) eine verkehrte Antwort von Siehe hier gelesen.Dass Sie als Laie das beurteilen können, wage ich stark zu bezweifeln oder sind Sie auch in allen rechtsgebieten zu Hause?
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