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Experten-Antwort

3. Verlängerung EM Rente - Einladung Gutachter

von Grisu19.11.2021 | 09:52
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27 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich beziehe seit Mai 2016 eine volle medizinische EM Rente. Sie wurde 2x verlängert, läuft aktuell noch bis 30.04.22. Den 3. Verlängerungsantrag habe ich vor 2 Wochen gestellt mit aktuellen psychiatrischen Arztbericht, Bericht meiner psychologischen Psychotherapeutin und Selbstauskunft. Vor 2 Tagen kam von der DRV Abt. Reha und Soziales ein Brief, dass über meinen Antrag nicht entschieden werden kann und ich zur Begutachtung muss. Es steht auch drin, dass es ihnen sehr leid tut, aber aufgrund der hohen Begutachtungszahlen es Monate dauern kann bis ich überhaupt einen Termin bekäme. Mal abgesehen davon, dass ich mich seit sehr langer Zeit in einem psychisch äußerst instabilen Zustand befinde, meine psychischen Erkrankungen schwer und chronifiziert sind, sind "Monate Wartezeit" für mich unaushaltbar. Meine Frage 1. Ich habe letztes Jahr gelesen, dass Gutachten bei Verlängerungsanträgen aufgrund von Corona zumindest für 1 Jahr ausgesetzt wurden. Die Coronazahlen sind jetzt ja noch viel schlimmer. Finden also tatsächlich Gutachten statt? 2. Ich gehe davon aus, dass Monate Wartezeit bei Gutachten in normalen Zeiten bedeutete, dass ein Termin innerhalb 3-6 Monaten vergeben wurde. D.h. dann in jetziger Zeit muss ich wohl eher 9-12 Monate auf einen Termin warten. (+Bearbeitungsdauer Erstellen des Gutachtens, Versand zur DRV, Bearbeitung bei der DRV, Erstellen des Rentenbescheides...)Ich habe auch mal gelesen, dass es durchaus Möglichkeiten gibt, dass die Rente dann doch weitergezahlt würde in dieser Übergangsphase. Ist das so und wenn ja, wie, wo und wann kann ich das beantragen? Vielen Dank für Antworten!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.11.2021 | 10:54

Hallo Grisu,

ergänzend zu den vorherigen Postings:

zu 1: Seit Beginn der Pandemie wurden entsprechende Sicherheitskonzepte entwickelt und eingesetzt, so dass die Durchführung von ärztlichen Untersuchungen unter Einhaltung des Sicherheitskonzepts möglich ist. Die Gutachten werden daher nicht mehr ausgesetzt und die Termine finden tatsächlich statt. Bei Fragen hierzu können Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger bzw. die Begutachtungsstelle wenden.

2. Konkrete Aussagen zur Wartezeit bei den unterschiedlichen Rentenversicherungsträgern können wir hier im Forum nicht machen. Hier kann höchstens Ihr eigener Rentenversicherungsträger eine Aussage machen. Eine Verlängerung der Rentenzahlung über das Ende der Befristung hinaus ist grundsätzlich nicht möglich. Daher schließen wir uns dem Rat an, sich frühzeitig zu informieren, ob und ggf. welche anderen Ansprüche auf Sozialleistungen bestehen.

Viele Grüße und alles Gute

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

26 Antworten

Siehe hieram 19.11.2021 | 10:15
Hallo Grisu, sicher findet die DRV 'irgendeine' Lösung, sollte es tatsächlich nicht möglich sein, dass Sie 'rechtzeitig' begutachtet werden. Warten Sie also noch etwas ab und wenn im Januar noch nichts weiter passiert ist, fragen Sie mal nach, wie dann der Stand der Dinge ist. Sollten Sie tatsächlich ca. vier Wochen vor Ablauf der Bewilligungsfrist nichts weiter gehört haben, sollten Sie die zuständige DRV anschreiben und darauf hinweisen, dass Sie immer noch nicht begutachtet wurden und deshalb um Weiterbewilligung der EM-Rente bis zur Klärung bitten. Dann wird dies vielleicht nur ein weiteres Vierteljahr sein, aber immerhin. Das ist eine Option. Ob die klappt, weiß ich aber auch nicht. Alternativ sollten Sie sich dann rechtzeitig darum kümmern, woher Sie sonst noch Ansprüche auf Zahlungen hätten. Das wäre zum Beispiel bei der Agentur für Arbeit oder bei Ihrer Krankenkasse. Hierzu sollten Sie dann in Ihren Unterlagen prüfen, ob noch ein Restanspruch auf Krankengeld besteht, weil zum Beispiel von Ihrer Rente seinerzeit Krankengeld erstattet wurde. Diese Erstattungstage stehen Ihnen dann noch zu. Details erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse. Wenn ein Anspruch besteht, könnten Sie sich dann krank melden spätestens ab dem Tag nachdem die EM-Rente endete, besser zwei drei Tage vorher (auf Wochenende achten, denn es muss nahtlos sein). Oder Anspruch ALG I, wenn dort keiner mehr besteht, dann auf ALG II klären. Dort rechtzeitig melden, spätestens ebenfalls an dem Tag, wenn die Bewilligung endete, besser etwas vorher. Das kann im Moment beides nur 'vorbereitet' werden. Denn im Moment würden Sie da nur hören 'melden Sie sich wieder, wenn es so weit ist'. Aber sich entsprechend beraten lassen können Sie sich in dieser Zeit bei beiden Stellen. Bleiben Sie geduldig und passen Sie auf sich auf. Alles Gute!
Grisuam 19.11.2021 | 10:28
Vielen, vielen Dank für Ihre Antwort! Das hilft mir schon etwas weiter. Ich bin nahtlos vom voll ausgeschöpften Krankengeld (78 Wochen) in die EM Rente gegangen. D.h. dann wohl ALG 1 bzw. Nahtlosigkeit. Ich habe auf jeden Fall Anspruch auf ALG 1, habe bis zu meiner Erkrankung im Angestelltenverhältnis gearbeitet. Aber das kläre ich mit der AfA wirklich erst wenn es gar nicht mehr anders geht. Habe nicht die Nerven mich mit denen länger als nötig auseinandersetzen zu müssen. Hatte mich damals schon für Nahtlosigkeit gemeldet, zwecks Aussteuerung KG, aber zum Glück hat es sich dann mit Bewilligung der Rente überschnitten, so dass ich es nicht in Anspruch nehmen musste. Dann werde ich jetzt einfach erstmal abwarten...
Siehe hieram 19.11.2021 | 11:01
Wenn Ihre EM-Rente 'rückwirkend' bewilligt wurde und deshalb von Ihrer Rente etwas an die KK zurück bezahlt wurde (weil ein Zeitraum parallel lief), lohnt es sich aber, da noch mal in die Unterlagen zu gucken. KG ist meist etwas höher als ALGI :-). Denn wenn erstattet wurde, dann 'lebt' der Anspruch wieder auf (für die Tage, die erstattet wurden), wenn es sich um dieselbe Krankheit handelt (wovon auszugehen ist). Sie haben ja ein paar Tage Zeit, da noch mal in den Papieren zu 'wühlen' :-) Und ansonsten bleibt Option ALG.
EMRentneram 19.11.2021 | 11:32
Sind sie da sicher mit dem Krankengeld ? Ich habe noch nie gehört, dass man in diesem Fall noch Anspruch auf das Rest Krankengeld hätte.
Siehe hieram 19.11.2021 | 11:40
Ja, bin ich mir sicher :-) Hier die Urteile dazu: B1 KR 5/97 R und B1 KR 8/97 R Statt §50 SGB V (Ausschluss von KG) gilt in diesem Fall §48 SGB V
EMRentneram 19.11.2021 | 12:08
Ich kenne niemanden, der nach der EMR wieder Krankengeld bezogen hätte und ich habe in einschlägigen Foren es auch noch nie gelesen. Mir selbst hat die KK gesagt, dass ich keinen Anspruch auf Wiedereinglierung nach EMR habe, da das ja wieder Krankengeld sei. Ich glaube ich rufe da nochmal an. Sag mal einer hier, der nach der EMR wieder Krankengeld bezogen hat.
Mjam 19.11.2021 | 12:13
Sind sie da sicher mit dem Krankengeld ? Ich habe noch nie gehört, dass man in diesem Fall noch Anspruch auf das Rest Krankengeld hätte.
Ja, bin ich mir sicher :-) Hier die Urteile dazu: B1 KR 5/97 R und B1 KR 8/97 R Statt §50 SGB V (Ausschluss von KG) gilt in diesem Fall §48 SGB V
So gut wie Ihre rentenrechtlichen Antworten auch sind, es wäre besser, Sie würden sich in anderen Rechtsgebieten (Krankengeld, Arbeitslosengeld) nicht so weit aus dem Fenster lehnen. Nicht ohne Grund verweisen die "echten Experten" dann immer auf die entsprechend zuständigen Institutionen wie KK oder AfA. Man muss sich doch nicht zu jedem Thema äußern.
Klaroam 19.11.2021 | 12:47
Mal so aus Neugier: Mussten sie bei den anderen Verlängerungen auch zum Gutachter ? Oder erst jetzt, wo es ggf. um die unbefristete geht ?
Grisuam 19.11.2021 | 13:49
Bei den beiden anderen Verlängerungen musste ich nicht zum Gutachter. Ich bin seit Okt 2014 krank, war dann das 1. Mal im Febr 2015 für 8 Wochen in einer psychosomatischen Klinik, dann nochmal im Sept 2015 und März 2016 auch jeweils immer 8 Wochen. Anfang 2016 wollte KK, dass ich die Reha mache, diese wurde dann für Ende April sofort im Anschluss zum Klinikaufenthalt genehmigt. Ich habe diese Reha angetreten, obwohl ich da schon wusste, dass sich mein Zustand dadurch wieder verschlechtern wird. Die Reha wurde nach 10 Tagen seitens der Klinik ( leidender OA Psychosomatik) abgebrochen. Dann habe ich Mitte Mai den Bescheid für 2 Jahre Rente erhalten
Betroffeneram 19.11.2021 | 15:04
Ich musste nach Klinikaufenthalten auch nicht zur Reha oder zum Gutachter, habe aber ebenfalls nur 2 Jahre dafür bekommen. Bin jetzt gespannt, was bei der 1. Verlängerung passiert. Sollte ich über Fristende EMR kommen, weil die DRV keinen Gutachter rechtzeitig bestellen kann, wie in diesem Fall, muss ich meine Wohnung aufgeben, weil fiktives Alg1 viel niedriger ist, als die EMR. Ich weiss nicht, ob die DRV sich im klaren ist, was sie da so locker betreibt.
Grisuam 19.11.2021 | 15:30
Tja leider ist einem Amt ziemlich egal, was oder ob noch was mit uns passiert. Ich bin in dergleichen Situation. Bin jetzt 56 Jahre, habe 33 Jahre gearbeitet, nebenbei 3 Kinder alleine erzogen. Ich hab mir diese Krankheit nicht ausgesucht, würde viel lieber arbeiten, wenn es irgendwie ginge, aber geht halt nicht. Ich kann es ja noch verstehen, dass die DRV das mal prüfen will, aber dann sollen sie doch auch bitteschön dafür sorgen, dass es zeitnahe Termine gibt. Meine Zahlungen sind auch bis zum 3. des Monats fällig und nicht nach Monaten Wartezeit. Das alles trägt natürlich zur Wunderheilung einer psychischen Erkrankung bei.
Maxam 19.11.2021 | 17:15
Zitat von Grisu anzeigen
Ich würde Ihnen raten lassen Sie sich schnellstmöglich von einem Sozialverband beraten z.b. VdK...das ist relativ kostenneutral....und Sie kommen vielleicht auch dir richtigen Antworten und ein Fachanwalt des Vdk kümmert sich um Ihre Angelegenheit.....der weis Bescheid was zutun ist! Viel Glück und alles Gute! Max
Grisuam 19.11.2021 | 16:36
Ich habe gleich als ich den Brief erhielt bei der angegebenen Sachbearbeiterin angerufen, weil ich das eben auch wissen wollte. Die Dame war sehr unfreundlich. Ich habe wirklich sehr höflich gefragt, ob man denn ubgefähr eine Zeitangabe machen könne. Ihre Antwort: Steht doch da, Monate. Auf wiederhören. Und hat einfach aufgelegt
Walloam 19.11.2021 | 16:08
Ich würde ersteinmal beim Sachbearbeiter nachfragen, was es heißt, dass es "Monate" dauern kann. 5 Monate bleiben ihnen ja noch, wenn es nach 2-3 Monaten zum Termin kommt, dann reicht es ja noch. Ich würde nachfragen, ob es jetzt schon klar ist, dass die Frist nicht eingehalten werden kann. Entgegen der Aussage der Experten hier, habe ich in der Vergangenheit schon gehört, dass die Rente in solchen Fällen auch um ein paar Monate verlängert wurde. Wie gesagt, ich würde den Sachbearbeiter mal dringend kontaktieren.
Uschiam 19.11.2021 | 17:50
Es ist zwar die dritte Verlängerung, aber noch keine 9 Jahre. Es ist zwar möglich, dass schon die Dauerrente geprüft wird, aber die RV kann auch was anderes im Schilde führen. Es kann aber auch einfach sein, dass man sich einfach ein eigenes Gesamtbild machen möchte, was wohl bisher nicht erfolgt ist. Kann man nur auf sich zukommen lassen.
Klaroam 19.11.2021 | 19:03
Zitat von Uschi anzeigen
Mal so aus Neugier: Mussten sie bei den anderen Verlängerungen auch zum Gutachter ? Oder erst jetzt, wo es ggf. um die unbefristete geht ?
Es ist zwar die dritte Verlängerung, aber noch keine 9 Jahre. Es ist zwar möglich, dass schon die Dauerrente geprüft wird, aber die RV kann auch was anderes im Schilde führen. Es kann aber auch einfach sein, dass man sich einfach ein eigenes Gesamtbild machen möchte, was wohl bisher nicht erfolgt ist. Kann man nur auf sich zukommen lassen.
Früher oder später muss jeder zum DRV Gutachter. Manche nur einmal, manche mehrfach. Der Gutachter ist das einzige Mittel der DRV eine Rente bei Verlängerung begründet zu beenden.
Siehe hieram 19.11.2021 | 20:52
Zitat von EMRentner anzeigen
Ob dies auch für eine Wiedereingliederung nach EM-Rente gilt, müssen Sie mit der KK klären. Und es kommt wohl auch darauf an, ob Sie jetzt noch EM-Rentner sind und dann direkt im Anschluss arbeitsunfähig sind. Denn es gilt nur, wenn man ununterbrochen arbeitsunfähig ist. Also Krankengeld-EMRente-Krankengeld. Ohne eine Beschäftigung neben der EMRente (das ist dann ja arbeitsfähig). In einer ähnlich gelagerten Sache wie bei @Grisu liegt mir ein Schreiben einer Krankenkasse vom Juli 2019 vor, in dem steht mit Bezug auf eben diese beiden Urteile "...Die (damaligen) Spitzenverbände der Krankenkassen sind der Auffassung, dass aufgrund der BSG-Rechtsprechung die vom Gesetzgeber verfolgte Intention, dem Krankengeld den rentenrechtlichen Charakter zu nehmen ins Leere geht und halten daher eine gesetzgeberische Klarstellung für erforderlich. Die diesbezüglichen Bemühungen blieben bislang jedoch erfolglos. Insofern ist in derartigen Fällen nach Wegfall einer der §50 Abs. 1 SGB V genannten Leistung allein nach §48 SGB V zu beurteilen. Ist z.B. zum Beginn einer vollen Erwerbsminderungsrente auf Zeit die Höchstanspruchdauer des Krankengeldes von 78 Wochen nicht ausgeschöpft worden, lebt nach dem Ende der Zeitrente bei ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit der Krankengeldanspruch wieder auf. ..." Und §48 SGB V besagt in Satz (3) "(3) 1Bei der Feststellung der Leistungsdauer des Krankengeldes werden Zeiten, in denen der Anspruch auf Krankengeld ruht oder für die das Krankengeld versagt wird, wie Zeiten des Bezugs von Krankengeld berücksichtigt. 2Zeiten, für die kein Anspruch auf Krankengeld besteht, bleiben unberücksichtigt. 3Satz 2 gilt nicht für Zeiten des Bezuges von Verletztengeld nach dem Siebten Buch." Wenn Zeiten erstattet werden (weil stattdessen Rente bezahlt wird, also kein Anspruch auf Krankengeld besteht), bleiben diese unberücksichtigt. Und insofern ist der Anspruch von 78 Wochen dann nicht ausgeschöpft. Deshalb hatte ich Grisu diesen Tipp gegeben, in seinen Unterlagen zu gucken und sich dann bei seiner Krankenkasse zu erkundigen, ob das bei ihm auch zutreffen könnte. Im damaligen Fall wurde dann von der Krankenkasse selbst noch darauf hingewiesen, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nahtlos (also direkt ab Ende EM-Rente) ausgestellt sein muss und zwar als 'Folgebescheinigung'. Ich finde es durchaus legitim, auf diese 'Möglichkeit' hinzuweisen, zumal es auch bei Grisu darum geht, 'was passiert wenn die Weiterbewilligung der EM-Rente nicht rechtzeitig erfolgt' Ansonsten verweise ich auch lieber an KK oder AfA. In diesem Fall aber ist es wie oben beschrieben immer noch so, denn der §48 SGB V hat sich ja nicht geändert, auch wenn der GKV das wohl nicht so recht passt. Und so können Sie, @EMRentner, nun auch für sich selbst checken, ob es passen kann bzw. eben natürlich das dann mit der KK klären. Viel Erfolg! Und einen schönen Abend!
Mjam 20.11.2021 | 07:46
@siehe hier: Und es bleibt dabei. Sie müssen sich hier nicht zu jedem anderen Rechtsgebiet äußern (auch wenn es Ihnen scheinbar sehr schwerfällt) Dies ist ein „Rentenforum“ und sollte es auch bleiben! Eventuell schauen Sie sich mal die „wichtigen Hinweise“ zu diesem Forum an.
Gute Güteam 26.11.2021 | 03:57
@siehe hier Ich kann mich bei ihnen für ihre Beiträge nur bedanken. Selbstverständlich spielt KK, ALG, Nahtlosigkeit usw. vor und eventl. nach Rente u.U. eine sehr! große Rolle. Ich für meinen Teil hätte z.B. nicht gewusst, dass mir im Falle von zu langer Bearbeitungszeit bei meiner nächsten EMR-Verlängerung nun auch noch KG zustehen würde, da bei mir nicht ausgeschöpft. Ihre Antworten sind immer korrekt und präzise, i.d.S. nochmals herzlichen DANK für ihre wertvollen Beiträge, die nicht nur mir, sondern auch schon einigen aus meinem Freundes- und Bekanntenkreis zugute kamen. Mit besten Grüßen und weiterhin alles Gute für Sie.
Vorsichtam 26.11.2021 | 11:52
Zitat von Gute Güte anzeigen
Warum auch immer, gerade der User @siehe hier gibt hier im Forum Antworten auch zu anderen Gebieten wie Kranken- und Arbeitslosenversicherung und sogar zu steuerrechtlichen Fragen, während die "echten Experten" sich richtigerweise hier auf das eigentliche Gebiet der Rentenversicherung beschränken. Daher sollten Sie in Ihrem Fall besser Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse halten, denn die wissen es sicher besser als der genannte Hobbyexperte, der sich hier scheinbar profilieren muss.
Siehe hier = Profiam 26.11.2021 | 12:28
Zitat von Vorsicht anzeigen
@siehe hier Ich kann mich bei ihnen für ihre Beiträge nur bedanken. Selbstverständlich spielt KK, ALG, Nahtlosigkeit usw. vor und eventl. nach Rente u.U. eine sehr! große Rolle. Ich für meinen Teil hätte z.B. nicht gewusst, dass mir im Falle von zu langer Bearbeitungszeit bei meiner nächsten EMR-Verlängerung nun auch noch KG zustehen würde, da bei mir nicht ausgeschöpft. Ihre Antworten sind immer korrekt und präzise, i.d.S. nochmals herzlichen DANK für ihre wertvollen Beiträge, die nicht nur mir, sondern auch schon einigen aus meinem Freundes- und Bekanntenkreis zugute kamen. Mit besten Grüßen und weiterhin alles Gute für Sie.
Warum auch immer, gerade der User @siehe hier gibt hier im Forum Antworten auch zu anderen Gebieten wie Kranken- und Arbeitslosenversicherung und sogar zu steuerrechtlichen Fragen, während die "echten Experten" sich richtigerweise hier auf das eigentliche Gebiet der Rentenversicherung beschränken. Daher sollten Sie in Ihrem Fall besser Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse halten, denn die wissen es sicher besser als der genannte Hobbyexperte, der sich hier scheinbar profilieren muss.
Die hilfreichen Antworten von Siehe hier sind immer (!) fachlich korrekt und damit rechtssicher! Ich habe noch nie (!) eine verkehrte Antwort von Siehe hier gelesen.
Vorsichtam 26.11.2021 | 13:11
Zitat von Siehe hier = Profi anzeigen
Dass Sie als Laie das beurteilen können, wage ich stark zu bezweifeln oder sind Sie auch in allen rechtsgebieten zu Hause?
Siehe hier = Profiam 26.11.2021 | 13:41
Die hilfreichen Antworten von Siehe hier sind immer (!) fachlich korrekt und damit rechtssicher! Ich habe noch nie (!) eine verkehrte Antwort von Siehe hier gelesen.
Dass Sie als Laie das beurteilen können, wage ich stark zu bezweifeln oder sind Sie auch in allen rechtsgebieten zu Hause?
Ich bin vom Fach...
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