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300 Euro Energiepauschale berufliche Rehabilitation/ LTA

von Anita04.08.2022 | 11:10
292 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, mein Sohn befindet sich seit April in einer LTA/berufliche Rehabilitation über die DRV (Schwerbehinderung 50 %) und bezieht Übergangsgeld. Hat er auch Anspruch auf die 300 Euro Energiepauschale?

8 Antworten

-am 04.08.2022 | 11:26
Hallo Anita, die Energiepauschale ist nur für Beschäftigte, die gemäß EStG Einkommensteuerpflichtige Einnahmen erzielen. Ein Anspruch besteht insoweit nur, soweit einkommenssteuerpflichtiges Entgelt bezogen wird. Übergangsgeld dagegen ist eine Entgeltersatzleistung, welche nicht unter diese Gruppe fällt. Ihr Sohn fällt daher leider nicht unter den berechtigten Personenkreis. Ein Anspruch würde nur dann bestehen, wenn neben der LTA-Leistung eine einkommenssteuerpflichtige Nebenbeschäftigung, auch auf Minijob Basis, bestehen würde. Dann würde jedoch eine Auszahlung vom Arbeitgeber erfolgen, nicht vom Rentenversicherungsträger. Mit freundlichen Grüßen, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Anitaam 04.08.2022 | 12:09
OK, so hatte ich das auch verstanden, wollte nur sicher gehen. Also fällt er mal wieder durchs "Raster" :-( . Dankeschön für die zügige Info.
Nachfrageam 04.08.2022 | 13:15
Wie alt ist denn der „Kleine“ und weshalb fällt er mal wieder durchs „Raster“? Ist er nicht fähig selber zu fragen und muss daher die „Mutti“ vorschicken?
Anitaam 04.08.2022 | 13:42
Nicht, dass Sie das etwas angeht aber ich antworte trotzdem: Mein Sohn ist zwar 25 Jahre, wohnt im betreuten Wohnen, muss aber seine Miete etc. eigenständig finanzieren...und ja...er "muss" die Mutti vorschicken, da er Autist ist. Und auf Ihre Frage bezogen, warum er durchs Raster fällt: Er geht 5 Tage/Woche arbeiten, bezieht aber Übergangsgeld, von daher kein Energiebonus...steht ja in der Antwort der DRV! Sonst noch Fragen, die Ihr Leben erleichtern??? Tipp: einfach raushalten und weiterscrollen, wenn es nicht zur Aufklärung der gestellten Frage beiträgt ;-) LG und einen schönen Tag noch
Steuerexperteam 04.08.2022 | 14:22
Was ist denn bis April gewesen?
Raphaelam 19.08.2022 | 21:58
Bis April war eine Zeit Januar und März und einen sehr kurzen Moment Februar! Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.
Genervtam 20.08.2022 | 08:25
Was ist denn bis April gewesen?
Bis April war eine Zeit Januar und März und einen sehr kurzen Moment Februar! Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.
Ihre Antwort ist ja wahnsinnig witzig… Die Frage von Steuerexperte bezieht sich auf den Umstand, dass der Sohn, sollte er in diesem Jahr vor dem ÜG-Bezug steuerpflichtiges Entgelt bezogen haben, dann auch die Energiepauschale bekommen könnte. Das ist übrigens auch der Fall, wenn er irgendwann dieses Jahr steuerpflichtiges Entgelt bekommt. Dazu gehört auch der pauschalbesteuerte Minijob. Auf die Dauer der Beschäftigung kommt es nicht an.
Sozialarbeiteram 19.09.2022 | 14:55
Ich empfehle einen Blick in die FAQ (=häufige Fragen) zur Energiepreispauschale (EPP) auf der Homepage des Bundesministerium der Finanzen (BmF). Die FAQ mit Antworten gibt es dort zum Nachlesen und auch als .pdf zum Download (steht ganz am Schluss). Ihr Sohn muss irgendwann einmal im Lauf des Jahres 2022 Einkommensteuerpflichtiges Einkommen erzielt haben oder noch erzielen, dann kann die EPP über die Steuererklärung 2022 beim Finanzamt beantragt werden. Nur wenn tatsächlich zum Stichtag 01.09.22 ein erstes Dienstverhältnis existiert, ist der Arbeitgeber zur Auszahlung der EPP verpflichtet.
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