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Ihre Antwort ist ja wahnsinnig witzig… Die Frage von Steuerexperte bezieht sich auf den Umstand, dass der Sohn, sollte er in diesem Jahr vor dem ÜG-Bezug steuerpflichtiges Entgelt bezogen haben, dann auch die Energiepauschale bekommen könnte. Das ist übrigens auch der Fall, wenn er irgendwann dieses Jahr steuerpflichtiges Entgelt bekommt. Dazu gehört auch der pauschalbesteuerte Minijob. Auf die Dauer der Beschäftigung kommt es nicht an.Was ist denn bis April gewesen?Bis April war eine Zeit Januar und März und einen sehr kurzen Moment Februar! Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.
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