Hallo Doro,
aufgrund Ihrer Angaben zum Heirats- und Geburtsdatum gelten für Sie die zum 01.01.2002 neu eingeführten rechtlichen Grundlagen zur Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten. Einnahmen aus Altersvorsorgeverträgen, die staatlich gefördert sind ( Riester-Rente), werden nicht auf die Hinterbliebenenrente angerechnet und somit auch nicht die Einnahme aus einer Teilauszahlung. Ausnahme hiervon besteht bei staatlich geförderten Altersvorsorgeverträgen, die nur zum Teil gefördert sind. Der nicht geförderte Teil ist als Einkommen auf die Hinterbliebenenrente anzurechnen.