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30%Kürzung der Witwenrente bei Zahlung ins Ausland

von kickmal10.10.2008 | 14:45
1274 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Eine indische Bekannte hat im Okt.2007 einen geänderten Antrag auf Zahlung der Gr.Witwenrente gestellt,da sie vorher wg.Nichtberücksichtigung eines erziehungsber.Kindes die kleine Witw.rente erhalten hatte. Dieser Antrag wurde auch genehmigt. Jedoch wurde die Witwenrente um 30% gekürzt, obwohl der verst.Ehemann die deutsche Staatsangehörgkeit hatte. Die Änderung der Bemessung der Witwenrente mit Wirkung vom 5.05.2005 wurde nicht berücksichtigt.Auf den eingelegten Widerspruch wurde geantwortet,die Kürzung sei rechts,da sie die ausl.Staatsbürgerschaft hat.Ist nunmehr nochmals ein neuer Antrag zu stellen, in dem dann die Kürzung nicht mehr vorgenommen werden kann?

2 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 13.10.2008 | 10:49

Hallo,

Hinterbliebene von Deutschen bzw. von Angehörigen eines Staates, in dem die EWG-Verordnung Nr. 1408/71 anzuwenden ist, erhalten die persönlichen Entgeltpunkte nicht auf 70 % gekürzt. Seit dem 05.05.2005 werden diese Personen für die Hinterbliebenenrente wie "Deutsche" behandelt.

Unter Hinweis auf die o.g. Problematik sollte erneut beim Rentenversicherungsträger nachgefragt bzw. ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X gestellt werden.

Moderatoren-Antwortam 13.10.2008 | 11:55

Hallo kickmal,

da Ihre Bekannte auch zu diesem Personenkreis gehört, sollte sie einen Antrag auf Überprüfung stellen.

2 Antworten

kickmalam 13.10.2008 | 11:42
Sehr geehrte Expertin, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.Leider stellt sich aus Ihrer Antwort nochmals eine Frage: Gilt dies auch für meine indische Bekannte,deren verst.Ehemann Deutscher war??? Mit freundl. Gruss
kickmalam 13.10.2008 | 12:40
sehr geehrte Expertin, nochmals vielen Dank für Ihre Antwort.Wir hoffen die Widerspruchsstelle bei der RVB wird ann der gleichen Meinung sein.Danke u. noch einen schönen Tag. Viele Grüsse
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