Hallo,
Hinterbliebene von Deutschen bzw. von Angehörigen eines Staates, in dem die EWG-Verordnung Nr. 1408/71 anzuwenden ist, erhalten die persönlichen Entgeltpunkte nicht auf 70 % gekürzt. Seit dem 05.05.2005 werden diese Personen für die Hinterbliebenenrente wie "Deutsche" behandelt.
Unter Hinweis auf die o.g. Problematik sollte erneut beim Rentenversicherungsträger nachgefragt bzw. ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X gestellt werden.