Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenHallo,
Hinterbliebene von Deutschen bzw. von Angehörigen eines Staates, in dem die EWG-Verordnung Nr. 1408/71 anzuwenden ist, erhalten die persönlichen Entgeltpunkte nicht auf 70 % gekürzt. Seit dem 05.05.2005 werden diese Personen für die Hinterbliebenenrente wie "Deutsche" behandelt.
Unter Hinweis auf die o.g. Problematik sollte erneut beim Rentenversicherungsträger nachgefragt bzw. ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X gestellt werden.
Hallo kickmal,
da Ihre Bekannte auch zu diesem Personenkreis gehört, sollte sie einen Antrag auf Überprüfung stellen.
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