56 Antworten
Rimam 04.10.2007 | 11:37
Und auch wenn sie dieses noch so häufig ins forum schreiben, wird ihnen bzw. ihrer Lebensgefährtin damit nicht geholfen.
Wenden Sie sich endlich an einen Anwalt und müllen das Forum nicht täglich mit irgendwelchen an den Haaren herbeigezogenen Statements zu.
Edmundam 04.10.2007 | 11:41
Dankeam 04.10.2007 | 11:39
ich stimme Rim vollkommen zu!
Dirk hat wohl den ganzen tag nichts zu tun, als hier jeden Tag das gleiche zu schreiben.
Er sollte sich lieber eine sinnvolle beschätigung suchen, als hier immer zu ins forum zu schreiben.
???am 04.10.2007 | 11:42
Und was hilft Ihnen eine Berufsunfähigkeit? Wenn kein Vertrauensschutz besteht gar nichts, da Sie nämlich auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verwiesen werden mit der Folge, dass kein Rentenanspruch besteht . Was der "Spiegel" damit in Bezug auf eine Rentengewährung beweisen wollte, ist für mich nicht nachvollziehbar (zumindest nicht anhand Ihrer Angaben).
Tomam 04.10.2007 | 11:43
Ausserdem zeigt sich wie gut die Gutachter sind, denn eine Berufsunfähigkeitsrente ist....ja was denn? Eine halbe EM Rente.
dirkam 04.10.2007 | 12:27
dort ist zum Ausdruck gebracht, das von 22 Rentenberechtigten laut Gutachtern 4 Rentenberechtigt waren, 7 eine halbe und 11 keine Rente erhalten sollen
ohne Worteam 04.10.2007 | 12:11
dirkam 04.10.2007 | 12:17
Ihre Antwort - oh ich darf nich dummch schreiben, werde ich auch nicht.
Dieser Spiegel- Artikel wurde von mir noch nicht eingestellt. Von mir oder meiner LG fiel kein Wort.
Greifen Sie mich ruhig weiter an - das Problem der Falschbegutachtung löst es nicht und dieses ist nicht mehr vertuschbar.
Sie regen sich doch hier sogar auf, wenn ich einem Fragenden z.B. seinen Anspruch auf ALG2 erkläre.
Komische Leute
Ich & meine Kumpelsam 04.10.2007 | 12:44
So wie den 22 Gutachtern geht es meinen Kumpels und mir auch immer wenn wir über ein und dieselbe Frau reden. Lauter unterschiedliche Meinungen.
Ich & meine Kumpelsam 04.10.2007 | 12:55
Nein über den Rentenanspruch dieser Frau entscheiden wir sicher nicht, aber auch wenn 100 oder auch 1000 Gutachter ein und dieselbe Person begutachten und untersuchen, es werden immer unterschiedliche Ergebnisse herauskommen. Nennen wir es den meschlichen "Fehler"faktor!
ohne Worteam 04.10.2007 | 12:48
Dümmer gehts ümmer
Sie und Ihre Kumpels entscheiden wohl kaum über einen Rentenanspruch für diese Frau
ohne Worteam 04.10.2007 | 13:01
Und fünfzig Prozent Fehlerwahrscheinlichkeit ist Korrekte Arbeit.
Eine Münze zu werfen ist billiger
bringt aber die selbe Fehlerquote!
Irstam 04.10.2007 | 13:20
Die Frage, ob jemand berufsunfähig - bzw. richtiger: erwerbsgemindert - ist oder nicht, ist doch nicht so simpel wie die Frage, ob die Ampel rot oder grün ist! Diese Beurteilung hängt von einer riesigen Menge von Faktoren ab, deren Gewichtung in der Tat subjektiv unterschiedlich sein kann. Das ist vollkommen menschlich. Ein Arzt ist doch kein Automat. Sie scheinen sich das sehr einfach vorzustellen.
Maureram 04.10.2007 | 13:17
Dirk, nicht einschüchtern lassen.
Nur EITEL Sonnenschein gibt
es nur bei den satten
Altersrentner bei denen MAMA
noch mitarbeiten durfte!
Lassen den jungen einen
Haufen Schulden und leben
wie Gott in Frankreich!
Maurer
TCKam 04.10.2007 | 13:16
Hallo Dirk,
falsch sind die Gutachten die hier zu einer Rentengewährung kommen und nicht umgekehrt. Bei Vorliegen von Berufsunfähgikeit bei gleichzeitigem vollschichtigem Leistungsvermögen auf dem allgemeiner Arbeitsplatz besteht kein Rentenanspruch (Ausnahme Übergangsregelung § 240 SGB VI); d.h. insgesamt gesehen wurde wohl zu großzügig beurteilt.
dirkam 04.10.2007 | 13:33
Lesen Sie bitte den Beitrag
Es wurde ein Fall gestellt, der zur Einschätzung "Arbeitsfähigkeit unter 3 Stunden" hätte führen müssen.
Verständnisam 04.10.2007 | 13:18
Das muß nicht unbedingt am "menschlichen Fehlerfaktor" liegen.
Die jeweiligen Diagnosen können meistens objektiv ermittelt werden. Was aber die Einschätzung anbelangt, in wie weit der Betroffene noch leistungsfähig ist, kommt die subjektive, freie Meinung des Gutachters ins Spiel. Während der eine die Ansicht vertritt, der Betroffene könne noch zwischen 3 und sechs Stunden täglich arbeiten, MEINT eben der Andere, das der Betroffene nur noch weniger als 3 Stunden oder aber vielleicht sogar noch vollschichtig leistungsfähig ist.
Das ist bei der Ermittlung des Behindertengrades bei den Versorgungsämtern nicht anders. Selbst bei eindeutigsten Diagnosestellungen der Ärzte, wird der eine Sachbearbeiter beispielsweise 50 % für angemessen halten und sein Kollege vielleicht 60 %. So ist das nunmal mit SUBJEKTIVEN Beurteilungen. Aber den Gutachtern deshalb gleich Unfähigkeit, Inkompetenz oder gar Bestechlichkeit vorzuwerfen, halte ich für stark übertrieben. Wer sich ungerecht beurteilt fühlt, kann ja schließlich dagegen vorgehen.
Josefam 04.10.2007 | 13:27
Der Spiegel schreibt :
" Gutachten auf dem Niveau von Willkürentscheidungen "
" Gutachten müssten 3 -6 Stunden dauern "
Mein Gutachten dauerte :
ca. 20 Minuten !
Rente abgelehnt ( natürlich. was sollte da auch sonst bei rauskommen )
Was die Vergütung anbelangt, finde ich 130 Euro
für 20 Minuten aber doch ganz o.k. oder ???
Hier wird nicht nur der Patient belogen und betrogen sondern auch die Rentenversicherung beschi.....
So ein " Gutachten " ist das paier nicht wert auf dem es verfasst wurde. Aber die 130 Euro hat der Arzt ja abkassiert.....
dirkam 04.10.2007 | 13:37
Und das habe ich schon unzählige mal gesagt:
Diese Praxis schadet der DRV !!!
dirkam 04.10.2007 | 13:39
Ist doch ergreifend, wie gleich im Minutentakt über einen hergefallen wird.
Von denen hat sich keiner die Mühe gemacht, den Artikel zu lesen oder gar zu verstehen!
Mannomann, müssen die Angst vor Kritik haben!
Irstam 04.10.2007 | 13:39
Ihr Lösungsvorschlag hierzu?
Kein Verständnisam 04.10.2007 | 13:38
Wieso "müssen" Gutachten 3 - 6 Stunden dauern, wenn das Krankheitsbild eindeutig ist ?
Meine Begutachtung hat ca. 30 Minuten gedauert. Resultat: Rente bewilligt !
Schadeam 04.10.2007 | 13:41
ich befürchte, dass Sie Dirk jetzt auch die Begriffe durcheinanderwürfeln.
Sie müssten doch wissen, dass der Begriff arbeitsunfähig etwas anderes meint als der Begriff berufsunfähig oder die Begriffe Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung.
Bitte nicht Äpfel und Birnen verwechseln!
Josefam 04.10.2007 | 13:41
Der Lösungsvorschlag ist
eigentlich so simpel wie einfach :
Warum und das frage ich mich wirklich immer wieder wird den
b e h a n d e l n d e n Ärzten
seitens der Rentenversicherung nicht geglaubt ????
Diese Ärzte kennen den Patienten teilweise über Jahre
und wissen wirklich wie es um ihn steht.
Ich finde es eine bodenlose Unverschämtheit, die Berichte, Atteste und was weiß ich nicht alles dieser Ärzte keinen Glauben zu schenken.
Und wer jetzt wieder " Gefälligkeitsberichte " ins Spiel bringt , der glaubt das doch selbst nicht.
Ich war in 5 ! Kliniken und bin bei
10 ! verschiedenen Fachärzten
in Behandlung.
Glaubt hier wirklich nur einer,
das diese Dutzende von Berichten nur für mich aus
" Gefälligkeit " erstellt wurden....
Es braucht NIEMAND diese
Gutachter, außer natürlich die Gutachter selber, um ihre Kasse zu füllen.
sachlich bleiben!am 04.10.2007 | 13:43
Ist das hier die Frustecke der Abgelehnten???
*.*am 04.10.2007 | 13:54
Ja, alle paar Tage aufs neue....
dirkam 04.10.2007 | 13:41
Ein Anfang währe -vieleicht- den Begutachteten einen Fragebogen zur Qualität des Gutachtens ausfüllen zu lassen.Und dies vor einer Entscheidung in der Sache. Desweiteren eine Rückfrage beim Gutachter, wenn seine Diagnosen von denen der/ des behandelnden Arztes extrem abweicht. Kommt es zu keiner Erklärung, Rücksprache der DRV mit dem behandelnden Arzt
Wäre vieleicht ein Anfang
dirkam 04.10.2007 | 13:53
Ja ich habe abgekürzt!
Ich war zu faul, zu schreiben" In der Beurteilung des zeitlichen Umfanges, in dem eine Tätigkeit entsprechend des positiven und negativen Leistungsbildes ausgeübt werden kann" hätte es unter 3 Std. heißen müssen.
Ich dachte, ich würde auch so verstanden :-)
ohne Worteam 04.10.2007 | 13:58
sachlich bleiben! machten Sie den Anfang?
dirkam 04.10.2007 | 14:05
Nun doch:
Bei den Verordnungen auch teuerster Medikamente glaubt man denen ja auch. Und eine Kontrolle des Arztes ist ja im Verachtsfall immer noch machbar. Aber alle behandelnden Ärzte unter Generalverdacht zu stellen??
Sie müssen ihre Diagnosen bei der Behandlung beweisen !
Mam 04.10.2007 | 13:57
Und sie glauben nicht, dass bei dieser Vorgehensweise allerhand Schmu getrieben würde ?
Das Stichwort "Gefälligkeitsbericht" kommt mir da sehr wohl in den Sinn...
(auch wenn sie es nicht wahrhaben/glauben wollen)
Und dann gäbe es wieder einen Aufschrei, weil ja soviele Renten zu Unrecht gezahlt würden...
Antoniusam 04.10.2007 | 14:19
Das ist nicht korrekt ! Sehr häufig werden "zu teure" Medikamente vom MDK abgelehnt. AU-Bescheinigungen werden auch manchmal vom MDK angezweifelt.
MfG
dirkam 04.10.2007 | 14:25
Aber damit bestätigen Sie doch, dass es Kontrollmöglichkeiten gibt
Vom MDK habe ich übrigens eine Einschätzung, in der sich mein Name und mein Beruf ändert. Aber das nur so als Witz am Rande. Das Ding wurde auch korrigiert
Antoniusam 04.10.2007 | 14:27
"Diese Ärzte kennen den Patienten teilweise über Jahre...."
Und genau deshalb kann ja eine gewisse Befangenheit des Arztes nicht ausgeschlossen werden.
Wenn es nach meiner behandelnden Ärztin ginge, würde ich jetzt volle EM-Rente erhalten obwohl ich tatsächlich nur berufsunfähig bin - auch nach meiner eigenen Einschätzung !
MfG
dirlam 04.10.2007 | 15:40
Aber hiernach ist doch das Ergebnis völlig offen! Wie gesagt, Fehlerquote wie beim Münzwerfen!
Und derartige Gutachten werden nicht immer von der DRV durchgeführt. Zumindest ein anders Beispiel habe ich da
Josefam 04.10.2007 | 15:24
Natürlich ist es richtig, das die Diagnose alleine nicht auf die erwerbsfähigkeit schliessen lässt.
Allerdings die Diagnose " schwere Depression " wird von einem Arzt nicht mal eben so gestellt.
Mit dieser Diagnose können sie weder ihren normalen Alltag bewältigen, geschweige denn arbeiten.
Und in einer schweren Depression k ö n n e n und dürfen Sie aus gesundheitlichen Gründen definitiv nicht arbeiten.
Das wird Ihnen jeder Psychiater/Psychologe bestätigen.
Es gibt ja auch darum die Abstufungen in den Depressions-Diagnosen
in leichte und mittlere Depression, aber bei einer schweren Depression spricht hier die Diagnose alleine
eigentlich schon Bände und lässt eine erwerbstätigkeit
absolut nicht zu ( spreche aus eigener Erfahrung ! )
Antoniusam 04.10.2007 | 15:37
"Das wird Ihnen jeder Psychiater/Psychologe bestätigen."
Die kritisierten Gutachter sind ebenfalls Fachärzte.
MfG
Woliam 04.10.2007 | 17:04
Dirk sie müssen wohl immer das letzte wort haben.
Sie sollten sich mal die Foren-Regeln durchlesen, dann würden Sie bemerken dass ihre Statments vollkommen fehl am platz sind.
Hier erreichen Sie auf jeden fall nichts.
Auch wenn sie der meinung sind, jeden Tag ein neuen Beitrag einzustellen zu müssen in dem es eigentlich immmer um das gleiche geht.
Das Thema ist jetzt langsams so was von durchgekaut.
Es wundert mich, dass die Redaktion immer und immer wieder die gleichen Beiträge von Dirk zulässt.
Letzter Tip an Dirk:
Wenden sie sich an einen Anwalt und bitte bitte bitte verschonen sie uns ab sofort mit ihren unnötigen Beiträgen.
Nervam 04.10.2007 | 18:31
Dirkam 04.10.2007 | 18:57
Sie haben sich geirrt!
Wenn Sie auf die Zeiten der Beiträge achten würden hätten Sie gemerkt, dass mein Beitrag zeitlich sechs Minuten vor der Expertin war.
Aber Ihre Wut auf mich scheint Genzenlos
Maureram 05.10.2007 | 09:58
Wenn ich sehe, was der Beitrag
von Dirk, für eine Resonanz
ausgelöst hat, finde ich
solche Diskussionen
Champagner für dieses Forum.
Beiträge von *.* und Woli
sind das LESEN nicht wert!
Maurer
*.*am 05.10.2007 | 12:34
Na dann sind wir aber mal froh, dass wir sie haben skat...
Glauben sie ernsthaft, dass auch nur einer ihrer Beiträge lesenswert ist ??
Tippgeberam 05.10.2007 | 19:08
Nehmen Sie sich die Kommentare der Unwissenden und Obrigkeitsgläubigen nicht zu Herzen.
Und ich möchte denen nicht wünschen, von Psychoärzten begutachtet zu werden, denn Psychiater in D waren es, die ihre "Patienten" umbringen ließen, weil sie "Lebensunwertes Leben" in Ihnen sahen und entsprechend "Gutachteten" ( Aktion T4 ).
Die Reaktion hier zeigt, daß viele in diesem Forum eigentlich nicht reif dafür sind, das demokratische Recht der substantiierten Meinungsäußerung nutzen zu können. Äußern sollen sie sich, denn dadurch offenbaren sie ihre (Un-)Fähigkeiten.
Nervam 05.10.2007 | 20:21
Mit Verlaub, "Tippgeber", Sie haben einen Lattenschuss !
Gute Besserung !
***am 05.10.2007 | 21:03
Umgangsformen:Sofern Sie auf den Eintrag eines Nutzers antworten, formulieren Sie Ihre Antwort bitte so, dass der Ton und Inhalt Ihrer Antwort sachlich und höflich bleibt sowie andere Personen nicht beleidigt.
Sachliche Kritik ist willkommen, jedoch nicht Schmähkritik oder Angriffe auf Personen in herabsetzender Form.
Nervam 05.10.2007 | 21:15
Sie haben selbstverständlich KEINEN Lattenschuss, Herr "Tippgeber".
Für meine leichtfertige Äußerung bitte ich Sie vielmals um Entschuldigung !
Aber Ihr Vergleich mit den Psychiatern, die unschuldige Menschen in den Tod geschickt haben, ist total unangebracht !
Mit freundlichen Grüßen
Tippgeberam 05.10.2007 | 21:28
" Für meine leichtfertige Äußerung bitte ich Sie vielmals um Entschuldigung !"
Ist angenommen!
ABER:
"Aber Ihr Vergleich mit den Psychiatern, die unschuldige Menschen in den Tod geschickt haben, ist total unangebracht !"
Der ist angebracht, denn eine Berufsgruppe, die nachweislich ihre Vergangenheit nicht aufgearbeitet hat, ist zunächst einmal verdächtig.
Wenn diese Berufsgruppe dann Ergebnisse produziert, die denen der vom Spiegel zitierten Studie entsprechen, hat diese Berufsgruppe im Kollektiv nichts dazugelernt.
Wie hoch die Zahl der korrekt gutachtenden Psychoärzten ist, weiß ich nicht, aber offensichtlich dürfen die sich nicht äußern und die Berufsverbände tun es auch nicht.
Tippgeberam 05.10.2007 | 21:23
"Mit Verlaub, "Tippgeber", Sie haben einen Lattenschuss !"
Nur nen bösartigen Hirntumor, der nach sechs Monaten zum Exitus führt.
Diagnose war vor einem Jahr.
Offenkundig falsch, denn ich erfreue mich bester Gesundheit!
Aber mit der Diagnose hätte ich bestimmt ne Erwerbsunfhigkeitsrente gekriegt; Gell?
dirkam 05.10.2007 | 22:00
ER ist angebracht, leider
Götter in Weiss plus Dienstbeflissene, Obrichtskeitsdenken oder besser gar Nichtdenken und ökonomische Optimierung waren damals einige Zutaten
....
Ihnen, Tippgeber gesundheitlich die besten Wünsche
Tippgeberam 05.10.2007 | 22:30
"Ihnen, Tippgeber gesundheitlich die besten Wünsche"
Danke.
Ich erfreue mich allerbester Gesundheit, stehe voll im Arbeitsleben und bin gefragter "Gutachter" (nicht in Fragen der Medizin und DRV) in Fragen des Umweltschutzes.
Der Witz ist jedoch, daß ich von einem Gutachter der LVA xy als dauerhaft erwerbsunfähig eingestuft wurde.
Und wenn so ein Gutachter die MRT-Bilder sehen würde, würde er mir noch ein halbes Jahr Lebenszeit prognostizieren, wie geschehen.
Und der würde mir auch gleich den Führerschein entziehen lassen wollen, weil der bösartige Tumor ....
Gegen solche Typen weiß ich mich (inzwischen) zu schützen.
Möge es anderen auch gelingen, ...
Das theoretisch zu ermöglichen ist meine staatsbürgerliche Pflicht.
Müde vom Lesen seienderam 06.10.2007 | 18:05
So, nachdem "dirk" und "Tippgeber", (alias "wissender", alias "***", alias.........), mal wieder das Letzte Wort hatten, ist diese sinnlose Diskussion hoffentlich beendet !
Ich wünsche allen genervten Forumsteilnehmern einen schönen Sonntag !
Nerveram 06.10.2007 | 20:53
"Ich wünsche allen genervten Forumsteilnehmern einen schönen Sonntag !"
Wer zwingt Sie eigentlich zum Lesen der Sie nervenden Beiträge?
Sie sollten mal zum Internetpsychiater gehen und sich hinsichtlich Ihrer Lesesucht dem Bedürfnis "genervt zu werden" beraten lassen.
+++am 06.10.2007 | 22:20
Manchmal ist etwas PISA und Dummheit gar nicht so schlecht. Unvorstellbar was im Land los wäre, wenn die Leute endlich kapieren würden was um sie herum so passiert. (Volker Pispers)
Sigmund Freudam 07.10.2007 | 02:12
Sie müssen also tatsächlich immer das Letzte Wort haben, "wissender", "Tippgeber" oder wie Sie sich sonst noch nennen mögen !
Geltungssucht ist übrigens auch eine Krankheit !
Sigmund Freudam 07.10.2007 | 02:18
........und Sie sollten sich mal bezüglich Ihrer Geltungssucht beraten lassen !
wissenderam 07.10.2007 | 14:49
Sie sollten erst mal einen Fernkurs im Hellsehen besuchen. Vielleicht klappt es dann mit der Zuordnung von Pseudonymen.
Die Begriffe "Streber" und "Geltungssucht" werden von Leuten genutzt, die nichts zu melden haben. Ich kann im Gegensatz zu Ihnen mit dieser Adelung (Anerkenntnis besonderer Fähigkeiten)sehr gut leben ...
Und nun können Sie gerne das letzte Wort haben.