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"Lotscher oder Experte gefragt"

von Schiko.11.08.2007 | 22:02
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Nachfrage an den rentenberater lotscher, meine neu-entdeckung. Entschuldigung, auch bei dem experten, mein stammtischfreund wurde am 21..01. 1947 geboren. Also nicht am 2.10.1947 dies ist ja wohl für eine genaue betrachtung nicht unwesentlich. Nochmals in erinnerung rufend folgende von der deutschen rentenversicherung genannte daten: Zum 27.7.2007 nach derzeitigem rentenwert euro 1.738,49. Nach hochrechnung, vorausgesetzt für fünf jahre bis 20.02.2012 bezahlte beiträge als durch- schnitt 2.021.47 rente. Im gegensatz zu sonstigen beträgen der hochrechnung bei den jährlich üblichen rentenmitteilungen, fällt die erwerbsminderungsrente mit 1.582,02 geringer aus als die ist rente zum 27.07.2007 mit euro 1.738,49. Dies lässt den schluss zu, anteilig sind 10,8% abschlag zu berücksichtigen. Weil aber, geburtsdatum 21.01.1947 ( richtig genannt) mit sechs monaten gerundet vor dem 20.2./ 27.07. 07 liegt, verkürzen sich die 36 monate( 10.8% abschlag) um sechs monate auf 30 monate a/ 0,30% abschlag, sogleich 1,80 % auf 9% abschlag. Ziehe ich von genannten 1.738,49 9% ab komme ich tatsächlich 1.582,02 erwerbsminderungsrente. Und nun ganz einfach, stimmt meine annahme? Ja oder Nein!. Wette gewonnen oder verloren. MfG.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ihre Annahme stimmt

7 Antworten

lotscheram 11.08.2007 | 23:43
Hallo Schiko, Mach nicht mehr aus mir, als ich bin. Rentenberater vielleicht hier im Forum, im Sinne von beratend helfen. Nicht aber vom Berufsstand. Da bin ich nur als Dienstleister für Rentenüberprüfungen tätig. Deine Erkenntnis ist völlig richtig. Der Grund der Differenz Ist-Rente zur Erwerbsminderungsrente liegt in der bei der Erwerbsminderungsrente vorgenommenen Kürzung wegen vorzeitiger Inanspruchnahme, worüber Du anfänglich gestolpert warst. Dargestellte Istrenten und hochgerechnete in Renteninformationen enthalten dagegen keine Minderung. Im Gegensatz zur hochgerechneten Rente werden bei der Istrente die fehlenden Monate bis zum Beginn der Regelaltersrente als Versicherungslücke behandelt.
lotscheram 12.08.2007 | 10:08
Die Minderung hat mit dem Datum 20.02.????(meintest Du 2012?) nichts zu tun, die bezieht sich ausschließlich auf den Zeitpunkt der Berechnung. Danach war die Person schon 6 Monate älter als 60, und weil Minderungen für Erwerbsminderungsrenten nur bis zum 63. Lbj. gerechnet werden, beträgt die Minderung nicht mehr 36*0,3, sondern nur noch 30*0,3, die bewußten 9%. Bei der Ermittlung der Monate für die Minderung wird nichts gerundet, die werden exakt als Differenz ermittelt, es entstehen keine Rundungen.
skatam 12.08.2007 | 10:35
schönen Sonntag.. skat
lotscheram 12.08.2007 | 13:45
da fällt mir eine vielleicht zutreffende bayerische Wortwahl ein: "vielleicht koan i enna helfen?"
lotscheram 12.08.2007 | 13:40
Entnehme aus Deiner Aussage: "das hat mir zwar nicht geholfen..." das noch Klärungsbedarf besteht. Schiko, in welchem Zusammenhang?, für welchen Sachverhalt?
Schiko.am 12.08.2007 | 12:29
Gut, das hat mir zwar nicht geholfen, aber trotzdem danke.
Schiko.am 12.08.2007 | 14:18
Nein, lass mal. Ich frage jemand, der sich damit auskennt!
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