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"Mit Hartz IV zur EMR."

von Schiko.19.11.2008 | 10:11
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Ist es möglich, dass ein "nur" hartz IV. bezieher nach fünf jahren bezugszeit die erwerbs- minderungsrente erhält. Natürlich vorausgesetzt, alle anderen wichtigen kriterien sind erfüllt. MfG.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ja.

6 Antworten

sabam 19.11.2008 | 10:39
Ja, das ist möglich. Für ALG II werden Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung entrichtet, die ganz normal zur Prüfung der Wartezeit und der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen herangezogen werden.
Rosannaam 19.11.2008 | 10:48
Sie können sich gar nicht vorstellen, wie viele Menschen, die jahrelang beschäftigungs- oder arbeitslos waren und jetzt Hartz IV beziehen, durch die Pflichtbeitragszahlung "wieder" einen EM-Rentenanspruch haben (natürlich nur, wenn sie die medizinischen Voraussetzungen auch erfüllen).
Schadeam 19.11.2008 | 15:30
....und die dann bei allen Beteiligten einen riesigen Verwaltungsaufwand verursachen und schließlich, wenn Sie je Ihre 137,23 € EM Rente erhalten, aus Hartz4 fallen und sich mit Grundsicherung, bzw, der guten alten Sozialhilfe rumschlagen. Aber diesen "Verschiebeeffekt, scheinen ja die Verantwortlichen so gewollt zu haben, die immer wieder unentwegt von Entbürokratisierung reden...
smodoam 19.11.2008 | 15:40
Das heißt also, es resultieren EM - Rentenansprüche durch die Beiträge, die ausschl. der Träger von Hartz IV an die RV überweißt? Was ich dann nur nicht verstehe, ist die Tatsache, dass im Rahmen einer sogenannten Nachversicherung(aus Beamtenzeit) keine Rentensteigerung erfolgt, mit der Begründung, dies seien Beiträge, die nicht von einem selbst getragen sind und somit haben diese keine Asuwirkung auf die Höhe der EM-Rente?? Entweder ist das ungerecht oder mir erschließt sich da etwas "Fachliches" nicht???
Rosannaam 19.11.2008 | 15:50
Hallo smodo, da haben Sie irgendwas falsch verstanden oder verwechselt. Selbstverständlich werden bei ALLEN Renten die Beiträge aus der Nachversicherung berücksichtigt. Auch bei einer EM-Rente. Folgender Fall angenommen: RV-Pflichtbeiträge aus einer versicherten Beschäftigung > danach Beamtenstatus > Ausscheiden als Beamter und Nachversicherung > Aufnahme einer vers.pflichtigen Beschäftigung > danach Arbeitslosigkeit mit ALG I - Bezug > danach Hartz IV - Bezug (für die beiden letzteren Leistungsbezüge werden Pflichtbeiträge entrichtet > WENN die med. Voraussetzungen vorliegen, wird eine EM-Rente aus ALLEN Beiträgen gezahlt, natürlich auch aus den Nachversicherungsbeiträgen! NUR bei einer BEITRAGSERSTATTUNG werden dem Versicherten die Nachversicherungsbeiträge NICHT erstattet, weil er sie nicht getragen hat. Okay? MfG Rosanna.
Rosannaam 19.11.2008 | 16:00
In gewisser Weise haben Sie schon Recht. Aber der Gesetzgeber hat es so gewollt... Für eine EM-Rentengewährung ist ja aber zusätzlich erforderlich, dass auch ERWERBSMINDERUNG besteht. Und dies ist ja nicht in all diesen Fällen gegeben. Es sind aber auch viele EM-Rentner dabei, die "früher" schon ihre Rentenbeiträge z.T. jahrelang gezahlt haben, aus irgendwelchen Gründen (Selbständigkeit, Hausfrau etc.) aus der gesetzlichen Rentenversicherung zeitweise "ausgestiegen" sind. Wenn sich diese Menschen einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente durch die Zahlung von Pflichtbeiträgen aufgrund des Leistungsbezugs Hartz IV wieder "erwerben" können, betragen die Renten in der Regel schon mehr als 137,- EUR. Versicherte NUR mit 5 Jahren Beiträgen aus Hartz-IV-Bezug sind wirklich die Ausnahmen, nicht die Regel. MfG Rosanna.
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