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"Redaktion-Melderpflicht für Renten"

von Schiko.21.11.2008 | 21:34
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13 Antworten
Meldepflicht für Renten: Ab 2009 geht,s los. Ich kann einfach dazu nicht schweigen, auch wenn dieser schon mehrfach unter nachrichten verbreitetete bericht , heute von herrn thiessen aktualisiert, wieder unter nachrichten erscheint. Ob aus seiner feder oder nicht, spielt dabei keine rolle. Ich weiß, ich wiederhole mich, und bringe dadurch für manchen leser hier kanonenfutter. Es ist richtig, die einschlägigen renten etc. werden an die zulagenstelle nach brandenburg gemeldet, diese wiederum meldet diese bruttobeträge an die ein- zelnen landesfinanzbehörden weiter. Eine weitermeldung an die örtlich zuständigen finanzämter aber ist bisher nicht vorgesehen, selbstverständlich ist bei verdacht einer steuerhinter- ziehung ein datenabgleich mit dem landesfinanzamt möglich. Meine behauptung finde ich bestätigt durch: A. Hinweise hierzu kann jeder rentner auf der rückseite der letzen mitteilung über die rentenanpassung zum 1.7. 2008 nachlesen. Hier steht u.a. " Der rentenversicherungsträger ist verpflichtet, die gezahlten rentenbeträge jährlich der zentralen zulagestellte für altersvermögen ( ZfA) zu melden. Die daten werden von dort an die finanzverwaltungen der einzelnen bundesländer übermittelt. Die übermittlung entbindet rentnerinnen und rentner nicht von der notwendigkeit zu prüfen, ob die abgabe einer steuererklärung erforderlich ist. Bitte benachrichtigen sie ihren rentenversicherungsträger, wenn sie für ihre einkommensteuererklärung eine bescheinigung über die höhe der steuerrechtlich maßgeblichen bruttorente benötigen. B. Durch ein schreiben der früheren parlamentarischen staatssekr.Frau Dr. Barbra Hendricks vom 16.3. 2006 . Hier ist u.a. ausgeführt: " Die daten sollen von der ZfA an die landesfinanzbehörden weitergeleitet werden. C. Die persönliche auskunft von Volker kauder anlässlich einer wahlversammlung am 25.9.2008 in unserer stadt. Dies wurde mir inzwischen durch die übersendung einer weiteren schriftlichen unterlage vom persönlichen referenten des herrn kauder bestätigt. Bei der heutigen gelegenheit erinnere ich auch an meine anfrage an die redaktion vom 17.11.08. Ich bezog mich dabei auf einen weiteren bericht, denn herr thiessen am 22.01. 08 aktualisiert hat. Ich meine, hier wurde der versorgungsfreibetrag für betriebsrenten mit dem altersentlastungsbetrag verwechselt. Weder eine stellungnahme, noch eine berichtigung unter nachrichten erfolgte bisher. Schade aber auch, dass beim heutigen beitrag zur meldepflicht für renten wieder der hinweis für die weitaus günstigere besteuerung für privatrenten fehlte. Statt früher 27 % ertragsanteilbesteuerung, sogar nurmehr 18% bei renteneintritt mit 65 jahren, mit 64 jahren 19% statt früher 28 %, usw. Steuerunfreundlich vermisse ich immer den hinweis, sogar bis 5.069 / 10138 led./vh. kann der rentner nachgewiesene beträge steuermindernd absetzen, da der vorwegabzug nicht mehr anfällt. MfG.

13 Antworten

Eberhardam 22.11.2008 | 09:45
Hier geht es um die deutsche Rentenversicherung. Steuerliche Fragen sind nicht Gegenstand dieses Forums. Der Rentner als Steuerbürger wende sich bitte gegen einen geringen Unkostenbeitrag an seinen Steuerberater.
Schiko.am 22.11.2008 | 12:37
Dieser eintrag war ausschliesslich an die redaktion adressiert, da genau unter nachrichten zum thema steuern stellung genommen wurde. In sofern sind ihre bemerkungen hilflos und überflüssig. Mit freundlichen Grüßen
Rentencheckeram 22.11.2008 | 15:46
...dann maile doch der Redaktion und lass den Rest der Menschheit in Ruhe.
Schiko.am 22.11.2008 | 17:00
Was wollen sie denn? Schrieb doch an die redaktion und belästigt habe ich überhaupt niemanden. Will doch nur manchen leser die angst nehmen vor dem finanzamt. In welcher form ich dies mache müssen sie schon mir überlassen. MfG.
Susiam 22.11.2008 | 20:29
Hallo,ich würde es sehr begrüßen wenn die Renten und andere Beträge dem Finanzamt mitgeteilt würden. Ich kenne viele Rentner die sich vor Jahren eine Befreiung von der Steuererklärung geben lassen haben und inzwischen Mieten bzw. Zinsen einnehmen die über dem Freibetrag liegen.Von jedem Arbeitnehmer wird durch den Arbeitgeber an das Finanzamt direkt der Verdienst gemeldet warum sollten Rentner bevorzugt werden und das wurden sie die ganzen Jahre.
Schiko.am 22.11.2008 | 21:43
Ja frau susi, da haben sie vielleicht gar nicht so unrecht. Bedenken sie aber, bevor die steuernummer von solchen rentnern gelöscht wurde- vermutlich wurde durch- wegs eine steuererklärung eingereicht- hat doch sicher der sachbearbeiter auch festgestellt ob mieten vorhanden waren und sind. Bei den zinsen spielt dies sowieso keine rolle, ohne vorliegen einer nichtveran- lagungsbescheinigung musste ja die bank 30 % steuer und 5,5% soli abführen. In solchen fällen hat das finanzamt sogar noch verdient, da der persönliche steuer- satz geringer als 30% war, also bei einer erklärung eine rückzahlung fällig ge- wesen wäre. Ich bin mir auch ganz sicher, wären alle rentner zur abgabe einer steuererklärung verpflichtet, würde sehr oft der schuss nach hinten losgehen. Viel sparsame rentner mit kleiner rente, aber höheren zinsen als 801/ 1602 wissen gar nicht, oder trauen sich auch nicht, eine steuererklärung abzugeben, obwohl die von der bank abgeführte steuer rückholbar wäre. Mir geht es einfach auch darum, viele rentner haben einfach angst wenn sie lesen, dass finanzamt erhält plötzlich kenntnis über die rentenhöhe, obwohl diese so niedrig ist , dass niemals steuer anfällt ( Behördenangst). Um diese menschen geht es mir, wirklich nicht darum , experten oder redakteure zu berichtigen. Ich halte auch die bemerkungen, wir sind hier------ für vollkommen überflüssig, weiß ich doch, dass manche hinweise, auch von mir, gar manchen weiterhelfen. Ich begrüße es deshalb auch, dass sie eine andere meinung vertreten, diskussion belebt das geschäft, maulkorb gab es genügend in der früheren DDR. Mit freundlichen Grüßen.
Leserinam 22.11.2008 | 23:16
Unkosten? Es gibt keine Unkosten, wenn schon dann Kosten.
Susiam 23.11.2008 | 20:03
Hallo Herr Schiko, das stimmt so nicht ,wenn man vom Finanzamt die Bescheinigung bekommen hat das man keine Steuererklärung machen brauch,konnte man das Schreiben auf jeder Bank vorlegen und war somit von Abschlägen befreit da man ja am Finanzamt angegeben hat das man insgesamt nicht über den Freibetrag kommt. Abschläge hatten nur die die sich beim Finanzamt keine Befreiung eingeholt haben warum auch immer.
Carolaam 24.11.2008 | 13:55
Was wollen Sie uns denn mit diesem Artikel sagen? Es ist doch bekannt, das jeder ob Renter vor 2005 od danach eine Steuererklärung abgeben muß u. das Finanzamt teilt mit, ob Steuern zu zahlen sind oder nicht. Manchmal habe ich das Gefühlt, dass Sie Langeweile haben und sich selber gerne Schreiben sehen. Teilweise viel bla, bla MfG
B´sonam 24.11.2008 | 16:42
... das wird m.E. immer schlimmer.....
Schiko.am 28.11.2008 | 10:20
So wie es sie darstellen ist es nun nicht. Vom finanzamt erhält man nicht die mitteilung, dass man keine steuer zu zahlen hat. In der praxis ist es ja oft so, einmal erfasst, wird oft eine steuer- erklärung verlangt, auch dann, wenn überhaupt postiv oder negativ keine beträge anfallen. Meist ist das finanzamt erst tätig, wenn der steuerpflichtige darauf hinweist, dass eine erneute einkommensteuererklärung"brotlose kunst" ist. Vielleicht meinen sie aber auch die beantragung einer nichtver- anlagungsbescheinigung, ausgestellt vom finanzamt, diese befreit die bank 30% steuer und soli einzubehalten und abzuführen. Naturgemäß ist die ausstellung nur möglich, wenn das zu versteuernde einkommen unterhalb der grenze von 7664 / 15328 led./vh. liegt, einschließlich höherer zinsen als 801 / 1602 im jahr. Mit freundlichen Grüßen.
Schiko.am 28.11.2008 | 10:50
Betrachte ihre ausführungen, dass jeder rentner eine steuererklärung abgeben muss und auch ihren hinweis, das finanzamt teilt mit ob steuer zu zahlen ist oder nicht, für kein bla, bla, sondern einfach nicht zutreffend, dies ist aus dem steuer- bescheid zu ersehen. Kann jemand ausrechnen ob 7.664 / 15328 led./vh. als zu versteuerndes einkommen im jahr nicht überschritten werden, ist eine einkommensteuererklärung nicht not- wendig. Wäre ja auch schlimm, wenn das örtliche finanzamt , bei der vielzahl von rentnern, von jeder jahreszahlung eine mitteilung erhielt, aber nur 4 Mio betroffen sind. Langeweile habe ich nicht, nehme auch zu themen stellung von denen ich viel weniger als sie und andere verstehen, hauptsache ist was hinten rauskommt. Meine stellungnahme zu den nachrichten"Meldepflicht für Rentner" hat nur den einen sinn" Angstmache gilt nicht" Sie können ja auch, statt meine beiträge zu lesen in den keller gehen und erbsen zählen. Mit freundlichen Grüßen.
xxxam 28.11.2008 | 10:59
ich muß zum WEINEN gehen in den Keller :-))
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