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"Steuererstattung"Frage an Wolfgang"

von Schiko.20.08.2007 | 10:54
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Sehr geehrter Herr Wolfgang, auf meinen eintrag am 19.06.07 haben sie mir am 20.06. 9 ; 59 geantwortet und verschiedenes rich- tig gestellt. Der beamte hat sich so vorgestellt wie ich dies er- wähnt habe, wollte nicht mehr stellung nehmen. Inzwischen wissen wir ja, sie waren früher finanzbeamter und sind nunmehr steuerberater.Dagegen bin ich ja nur ein lichtlein . Dies ist auch der grund warum ich heute ihre hilfe erbitte, dies bleibt ja anonym. Seit jahren bin ich einen früheren polizeibeamten- der bei einem einsatz beide beine verlor - , bei der steuerer- klärung behilflich. Er ist inzwischen als angestellter bei seiner früheren dienstelle 50 km. vom wohnort ent- fernt beschäftigt. Für diese 50 km vom wohnort entfernt werden für 224 arbeitstage bei 100 % behinderung €. 6.720 anerkannt. Bei der steuererklärung 2005 hat der beamte nur 4500 verrechnet.Der einspruch erbrachte 641 nachzahlung plus soli. In beiden bescheiden vom 6.6. und 5.7. 2006 wurde die bezahlte kirchensteuer von 905 minus 226 erstattung für 2004 verrechnet und 679 absetzbar anerkannt. Durch die erstattung von 641 mußte auch die kirchen- steuer berichtigt werden. Dies erfolgte erst mit kirchensteuerbescheid vom 7.7.2006. In 2007 sind nur 90 kirchensteuer angefallen und die absetzbare paulschale von 72 verrechnet. Die verrechnung der kirchensteuer für 641 steuererstattung konnte in 2006 nicht mehr kompensiert werden, da nur 90 anfielen. Nunmehr erging am 3.8.07 der 3. bescheid mit einer nachforderung von 75 / 4,12 steuer und soli. Ist diese nachforderung berechtigt oder kann ich auch hier widerspruch einlegen. Herzlichen dank für ihre Stellungnahme. Mit freundlichen Grüßen.

1 Antworten

wolfgangam 20.08.2007 | 15:54
Sehr geehrter Herr Schiko, das nenne ich einen Zufall. Habe heute seit längerer Zeit wieder mal dieses Forum besucht. Ein "Lichtlein" sind Sie nicht, denn vor Ihren fachlichen Beiträgen ziehe ich den Hut. In der heutigen Gesetzesflut den Überblick zu haben, dazu gehört schon einiges. Und da haben Sie und einige Forumsteilnehmer einen besseren Überbick als die Damen und Herren, die diesen "Wahnsinn" verabschieden. Zu Ihrer Frage: Ich musste doch einige male lesen, um Ihr Problem nachvollziehen zu können. Zumindest sehe ich Ihr Problem darin, dass die aufgrund der Steuererklärung 2005 und des daraus folgenden Einspruchsverfahrens im Jahr 2006 erfolgte Kirchensteuererstattung höher ist, als die tatsächlich in 2006 gezahlte Lohn-Kirchensteuer (90 €). Es gilt in diesem Fall folgende Regel: Zunächst muss das Finanzamt die in 2006 erstattete Kirchensteuer (aufgrund Einkommensteuer 2005) mit den als Sonderausgaben des betreffenden Jahres bezahlten Lohn-Kirchensteuern verrechnen (also 2006 - 90 €). Dazu hat das Finanzamt gewartet, bis Sie in 2007 die Steuererklärung 2006 abgeben. Dort wurde dann festgestellt, dass die Kirchensteuer-Erstattung für 2006 (aufgrund Einkommensteuer 2005) höher als die in 2006 gezahlte Lohn-Kirchensteuer ist. In diesem Fall wird der Sonderausgabenabzug im Zahlungsjahr (= 2005) nachträglich gekürzt. Ich vermute, dass Finanzamt hat Ihrem Bekannten deshalb den 3. Bescheid für 2005 vom 3.08.2007 als nach § 175 Abs. 1 S 1 Nr. 2 AO geändert zugesandt. Habe ich Ihr Anliegen richtig verstanden, ist das Vorgehen des Finanzamtes nicht zu beanstanden. Damit verlasse ich das Forum mal wieder...
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