Es kommt darauf an, welche Rentenart Sie in Anspruch nehmen wollen.
Nach dem neuen RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz verschiebt sich zwar für Ihren Jahrgang 1947 der frühest mögliche Rentenbeginn für eine Regelaltersrente auf einen Monat nach Vollendung des 65. Lebensjahres. Der Bezug einer Altersrente nach Altersteilzeit, einer Altersrente für langjährig Versicherte oder einer Altersrente für Frauen ist jedoch (für Ihren Jahrgang) weiterhin abschlagsfrei mit Vollendung des 65. Lebensjahres möglich. Diese Renten können also vom 01.02.2012 bezogen werden, mit Beginn des Monats, "zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind" (§ 99 SGB VI).