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35 oder 45 Versicherungsjahre

von Jürgen12.01.2007 | 14:11
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3 Antworten

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Hallo Experten, im Gesetzentwurf der Bundesregierung soll ja der abschlagsfreie Zugang zur Altersrente auf das 67 ste Lebensjahr angehoben werden. Die Altersrente für langjährig Versicherte mit 35 Versicherungsjahren ist dann 63 (Abschlag 14,4%), kein Abschlag für Arbeitnehmer ab 65, wenn sie 45 Jahre nachweisen, also quasi für besonders langjährig Versicherte. Meine Frage: welche Zeiten werden denn auf die 35, welche auf die 45 Jahre angerechnet? Ich habe gehört, das sei unterschiedlich. Vielen Dank für Ihre Antworten. Jürgen

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Auf die Wartezeit von 45 Jahren werden vsl. angerechnet Pflichtbeiträge aus Zeiten einer Beschäftigung, selbständigen Tätigkeit und Pflege, sowie Zeiten der Erziehung eines Kindes bis zum 10. Lebensjahr. Nicht berücksichtigt werden Pflichtbeitragszeiten aufgrund des Bezuges von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe. Ebenfalls nicht berücksichtigt werden Zeiten aus dem Versorgungsausgleich oder Rentensplitting sowie Zeiten mit freiwilligen Beiträgen.

Auf die Wartezeit von 35 Jahren werden alle Kalendermonate mit rentenrechtlichen Zeiten angerechnet.

2 Antworten

markusam 13.01.2007 | 14:24
.......nicht zu vergessen sind pflichtbeiträge für wehr- und zivildienst, die natürlich mitzählen!!
polarschneeam 14.01.2007 | 12:47
Was ist bzgl. Versicherungsjahren 1.) mit den Zeiten von Umschulung? 2.) Mit Krankheitszeiten die vor einer Kündigung gegonnen hat und nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ohne Bezug von ALG, aber mit Krankengeld fortdauerte?
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