Hallo,
Sie können nur vor dem 67. Geburtstag in eine Altersrente gehen, wenn Sie die 35-jährige Wartezeit erfüllen. Die erfüllen Sie nach Ihren Schilderungen aktuell nicht. In Ihrer beschriebenen Konstellation gibt das Gesetz keine Möglichkeit, sich mit einer Einmalzahlung Wartezeitmonate zu kaufen. Auch der Kauf von Rentenpunkten ist ohne schon erfüllte 35-jährige Wartezeit zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht möglich. Die Lücke während Ihrer Selbständigkeit lässt sich jetzt im Nachhinein nicht mehr schließen.
Da Ihr Arbeitgeber scheinbar darauf besteht, dass Sie nach Ende der Altersteilzeit mit 63 direkt einen Rentenanspruch haben müssen, wird Altersteilzeit wohl nicht möglich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der Deutschen Rentenversicherung
Ob Ihr AG mit Ihnen ATZ abschließt oder nicht, liegt nicht im Verantwortungsbereich der DRV.
Wenn Daimler das nicht will (weil Sie ein Kriterium nicht erfüllen) können Sie sich auf den Kopf stellen und mit den Füßen Klavier spielen.....zu einem Vertrag braucht es eben 2 Seiten.
Die Ausgleichszahlung für den Ausgleich von Abschlägen setzt voraus dass man auch mit Abschlägen (vorzeitig) in Rente gehen kann. Das ist aber nur dann möglich wenn Sie 35 Versicherungsjahre vor dem Regelalter (67) zusammen haben.
Das scheint aber nach Ihrer Beschreibung nicht erfüllt zu sein.
PS: das Alter 55 (oder auch 57) ist da im übrigen kein Kriterium.
PS 2: Die Ausgleichszahlung ist auch nur dann interessant wenn jemand sehr alt wird - sollten Sie vor 80 versterben wäre es gar nicht schlimm gewesen nicht einzahlen zu dürfen, ob das alles schlimm ist wissen Sie erst in etwa 25 Jahren
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