Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

3,7% Rentenversicherungsbeiträge Minijob - Auswirkung spätere Altersrente?

von Klara Sprudel26.06.2016 | 19:23
3840 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, ich beziehe eine volle befristete Erwerbsminderungsrente und habe zusätzlich einen Minijob, bei dem ich weit unter 450,00 Euro verdiene. Nun zahle ich freiwillig von dem Gehalt des Minijobs die zusätzlichen 3,7% Rentenversicherungsbeiträge. Meine Frage: Meine Erwerbsminderungsrente ist sowieso nicht hoch und wenn ich es richtig verstanden habe, falls ich weiterhin EM-Rente beziehe, wird die Altersrente irgendwann die gleiche Höhe habe wie die jetzige EM-Rente. Die Altersrente wird ja durch ein Entgeltpunktesystem berechnet, d.h. wenn ich es richtig verstanden habe wurde für meine EM-Rente auch mein früheres höheres Einkommen angerechnet bzw. hochgerechnet. Wenn ich nun in den nächsten Jahren regelmäßig Rentenversicherungsbeiträge zahle - also die 3,7% von meinem gering entlohnten Minijob – könnte es sein, dass ich durch diese Beiträge meine spätere Altersrente noch verringere? Ich habe vor der EM-Rente ja mehr verdient durch meine damalige Vollzeitbeschäftigung. Ich hoffe, ich habe meine Frage verständlich erklärt - vielen Dank für Ihre Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Klara Sprudel,

wenn Sie innerhalb von 24 Kalendermonaten nach Ende des Bezugs der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erneut eine Rente erhalten dann kann wegen des Besitzschutzes sich die Ihre Rente nicht verringern. Allerdings ist es fraglich, ob und wie sich die Beiträge rentensteigernd auswirken. Dennoch wäre es zu kurz gedacht auf die Aufstockung (falls überhaupt möglich) zu verzichten. Grundsätzlich wird nach Wegfall der Erwerbsminderungsrente eine darin enthaltene Zurechnungszeit zur Anrechnungszeit. Damit sollten normalerweise die Voraussetzungen einer künftigen späteren weiteren EM-Rente zumindest für diesen Zeitraum aufrechterhalten werden.

Wir empfehlen Ihnen aber wegen der Vielzahl möglicher Varianten sich unbedingt einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle zu besorgen und sich im Einzelfall über die Möglichkeit und die Vor- und Nachteile zu erkundigen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

asdfgam 26.06.2016 | 19:52
Die Berechnung der Entgeltpunkte für die Altersrente könnte - für sich allein betrachtet - geringer ausfallen als bei der jetzigen EM-Rente. Sollten Sie allerings nahtlos von der EM-Rente in die Altersrente wechseln, greift ein sogenannter Besitzschutz, wodurch bei der Altersrente mindestens die Entgeltpunkte maßgeblich sein werden, die auch bisher bei der EM-Rente maßgeblich waren.
KSCam 26.06.2016 | 20:49
Normalerweise macht es keinen bis wenig Sinn für einen EM Vollrentner aus dem Minijob die 3,7% zu zahlen.......
Schießl Konradam 27.06.2016 | 03:44
Wäre nur verschenktes Geld. Da nunmehr automatisch die 3,7% abgezogen werden-früher musste man dies schriftlich beantragen- müssen Sie dem Arbeitgeber schriftlich mitteilen, dass Sie keine Aufstockung wünschen. MfG.
Batrixam 27.06.2016 | 10:14
Und wenn Klara sich jetzt von der Vers.-Pflicht befreien lässt und irgendwann die BEFRISTETE EM-Rente nicht weiterbewilligt wird? Im laufenden MiniJob kann sie dann die Befreiung auf jeden Fall nicht mehr zurücknehmen... und ggf. würde dann irgendwann der Anspruch auf eine neue EM-Rente entfallen. Ich wäre da also vorsichtig mit solch verallgemeinerten Aussagen! Ergänzung: Sollten Sie den MiniJob schon seit vor 2012 haben und damals die Versicherungspflicht über den Arbeitgeber beantragt haben, können Sie jetzt nicht aufhören, diese Anteile zu zahlen. Die Versicherungspflicht endet in diesem Fall erst mit Aufgabe der Beschäftigung.
Herz1952am 27.06.2016 | 14:12
Hallo Klara Sprudel, egal, wann Sie den Minijob angetreten haben, dürfen Sie während des bestehenden Arbeitsverhältnisse nicht den "Status" wechseln. Sie müssten Ihre Arbeitsverhältnis kündigen (beenden). Danach können Sie Ihre Arbeit wieder aufnehmen und die Versicherungsfreiheit (also ohne Eigenbeteiligung) wählen. Am besten, Sie rufen bei der Minijob-Zentrale und erkundigen Sie sich wegen einer evtl. "Karenz-Zeit". Aber die Zentrale dürfte Ihnen die Vorgehensweise nicht verbieten.
Klara Sprudelam 27.06.2016 | 15:47
Vielen Dank für Ihre Antworten, die doch etwas unterschiedlich ausfallen. Ich bin mir immer noch unsicher, was ich tun soll. Mein Gesundheitszustand hat sich nicht gebessert, d.h. jedoch leider nicht gleich, dass auch die EM-Rente weiterbewilligt wird. Es wäre daher für mich wichtig, dass hier noch ein Experte der Rentenversicherung antwortet. Vielen Dank dafür im voraus.
W*lfgangam 27.06.2016 | 20:23
Zitat von Batrix anzeigenausblenden
Ergänzend: Das Hauptargument von Batrix schlechthin, die Option auf erneute EMRT nach möglichem 'Verlust' der EM-Rente mit dem versicherungspflichtigen Mini-Job aufrecht zu halten - und dafür die paar EUR zu investieren, auch wenn der Rentenzuwachs letztendlich gleich Null sein wird. 3,7 % von max. 450 sind gerade mal 16,65 EUR - soviel Risikoabsicherung sollte das einem Wert sein, zumal das Einkommen aus Minijob noch niedriger ist/der 'Abzug' noch viel geringer ausfällt. Gruß w.
Klara Sprudelam 27.06.2016 | 21:31
Danke an alle, die sich die Mühe gemacht haben, mir zu antworten. Ich denke, am besten ist es, die Beiträge weiter zu zahlen und abzuwarten, ob die EM-Rente weiterbewilligt wird.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026