Hallo Klara Sprudel,
wenn Sie innerhalb von 24 Kalendermonaten nach Ende des Bezugs der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erneut eine Rente erhalten dann kann wegen des Besitzschutzes sich die Ihre Rente nicht verringern. Allerdings ist es fraglich, ob und wie sich die Beiträge rentensteigernd auswirken. Dennoch wäre es zu kurz gedacht auf die Aufstockung (falls überhaupt möglich) zu verzichten. Grundsätzlich wird nach Wegfall der Erwerbsminderungsrente eine darin enthaltene Zurechnungszeit zur Anrechnungszeit. Damit sollten normalerweise die Voraussetzungen einer künftigen späteren weiteren EM-Rente zumindest für diesen Zeitraum aufrechterhalten werden.
Wir empfehlen Ihnen aber wegen der Vielzahl möglicher Varianten sich unbedingt einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle zu besorgen und sich im Einzelfall über die Möglichkeit und die Vor- und Nachteile zu erkundigen.