Ihren umfangreichen Fragenkatalog sollten Sie wirklich in einem persönlichen Beratungsgespräch klären. Viele Fragen hätten Sie schon vor Abschluss des Altersteilzeitvertrages klären sollen. Warum wurde der Vertrag nur bis 09/2023 abgeschlossen ?
Sie können die noch fehlenden Monate bis zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit den von Ihnen aufgeführten Möglichkeiten (Arbeiten, freiw. Beiträge, Arbeitslosigkeit oder auch mit Ihren Ersparnissen) überbrücken.
Wichtig wäre zu klären ob die 45 Jahre am Ende der Alterszeit bereits erfüllt sind, siehe Ausführungen von "DRV". Außerdem muss auch das Thema Krankenversicherung während dieser Überbrückung geklärt werden.
Zum Hinzuverdienst: Egal ob Sie die Altersrente für langjährig Versicherte mit Rentenabschlag oder die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ohne Abschlag in Anspruch nehmen, bis zu einem Verdienst von 6.300 € brutto je Kalenderjahr erfolgt keine Rentenkürzung. Wenn Sie diese Grenze überschreiten, wird von dem darüberliegenden Betrag 40 % auf Ihre Altersrente angerechnet.
Ab Erreichen der Regelaltersgrenze können Sie unbegrenzt hinzuverdienen. Sollten Sie im Monat aber über 450 € verdienen, fallen zumindest Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Evtl. auch Steuern. Von der Rentenversicherungspflicht sind Sie ab der Regelaltersgrenze befreit, können aber auf Ihren Antrag wieder Rentenbeiträge zahlen und im nächsten Jahr neben einer normalen Rentenanpassung noch einen Zuschlag.