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Experten-Antwort

4 Monate fehlen-nach ATZ-zur Rente bes. langjährig Versicherte

von P.Johannes31.05.2019 | 15:03
1705 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hier zunächst mal die Fakten: -Geb. 12/1959 -Beginn Regelaltersrente: 1.3.26 -Vorzeitige Rente für langjährig Versicherte:ab 1.1.2023 möglich -Vorzeitige Rente für besonders langjährig Versicherte:ab 1.3.2024 -akt. ATZ Vertrag im Blockmodell (3+3) - läuft bis 30.9.2023 Aus meiner Sicht ergeben sich folgende Optionen: 1) in Rente gehen ab 1.10.23, direkt nach der ATZ und damit 29 Monate vor der Regelaltersrente mit Abschlag von 8,7% dauerhaft 2) nach der ATZ weitere 5 Monate vers. pflichtig arbeiten, (10/23-02/24) dann ab 1.3.24 in Rente ohne Abzüge. Meine Fragen bzw. eure Erfahrungen: 1) Gibt es Alternativen, die 5 Monate fehlende Wartezeit aufzufüllen, denn ich bin mir noch nicht sicher, ob ich nach Ende der passiven ATZ Phase nochmal ins Arbeitsleben einsteigen möchte/kann. a) z.b. freiwillige Zahlungen b) Selbstständigkeit c) Rente erst zum 1.3.2024 beantragen und die 5 Monate mit vorhandenen Reserven überbrücken. (Ohne Arbeit fänden in der Zeit allerdings ja keine Zahlungen an die RV statt.) 2) Kann ich die Wartezeit ggf. schon durch eine Beschäftigung während der passiven ATZ Phase auffüllen? Lt. Vertrag darf ich Beschäftigung innerhalb der Geringfügigkeitsgrenze bis 450.-€ monatl.(§8 SGB IV) ausüben. 3) ist es ggf. sogar sinnvoller mit Abschlag ab 10/2023 (Option 1) in Rente zu gehen, dann ist der Rentenfreibetrag bei der Versteuerung 17% statt 16%-wenn Rente ab 2024-, außerdem 5 Monate früherer Rentenbezug. 4) Welche Hinzuverdienst Möglichkeiten (ohne Anrechnung auf die Rente)habe ich... a) wenn ich mit Abschlag in die Rente für langjährig Versicherte gehe (ab 10/2023) b) wenn ich ohne Abschlag in die Rente für besonders langjährig Versicherte gehe (ab 03/2024) c) nach dem Beginn der regulären Regelaltersrente (ab 03/2026) Ich freue mich, über kompetente Antworten und/oder eure Erfahrungen, sofern es ähnliche Konstellationen gab. Herzliche Grüße.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ihren umfangreichen Fragenkatalog sollten Sie wirklich in einem persönlichen Beratungsgespräch klären. Viele Fragen hätten Sie schon vor Abschluss des Altersteilzeitvertrages klären sollen. Warum wurde der Vertrag nur bis 09/2023 abgeschlossen ?

Sie können die noch fehlenden Monate bis zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit den von Ihnen aufgeführten Möglichkeiten (Arbeiten, freiw. Beiträge, Arbeitslosigkeit oder auch mit Ihren Ersparnissen) überbrücken.

Wichtig wäre zu klären ob die 45 Jahre am Ende der Alterszeit bereits erfüllt sind, siehe Ausführungen von "DRV". Außerdem muss auch das Thema Krankenversicherung während dieser Überbrückung geklärt werden.

Zum Hinzuverdienst: Egal ob Sie die Altersrente für langjährig Versicherte mit Rentenabschlag oder die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ohne Abschlag in Anspruch nehmen, bis zu einem Verdienst von 6.300 € brutto je Kalenderjahr erfolgt keine Rentenkürzung. Wenn Sie diese Grenze überschreiten, wird von dem darüberliegenden Betrag 40 % auf Ihre Altersrente angerechnet.

Ab Erreichen der Regelaltersgrenze können Sie unbegrenzt hinzuverdienen. Sollten Sie im Monat aber über 450 € verdienen, fallen zumindest Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Evtl. auch Steuern. Von der Rentenversicherungspflicht sind Sie ab der Regelaltersgrenze befreit, können aber auf Ihren Antrag wieder Rentenbeiträge zahlen und im nächsten Jahr neben einer normalen Rentenanpassung noch einen Zuschlag.

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7 Antworten

W°lfgangam 31.05.2019 | 19:38
Nabend 'Kollegen', ich stimme den Vorbeiträgen unumwunden zu, statt hier via Text auf alle Fragen einzugehen - kann in 0,5 Std. Beratung abgefrühstückt werden, unterstellt, @P.Johannes stellt keine Zwischenfragen und ist Schnellversteher ;-) Gruß w. PS: der ultimative Tipp wäre -> Arbeitsamt, und das möglichst ohne Sperrfrist, spontanes Erstinfo hier: https://www.vdk.de/deutschland/pages/73793/arbeitslos_nach_alter… Den genauen Inhalt zur BSG-Entscheidung findet man dort in den erwähnten AZ. Siehe auch hier (Seite 13, Buchstaben r): https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&… ...oder Selbstsuche: 'geschäftsanweisung bundesagentur für arbeit sperrzeit § 159'
DRVam 31.05.2019 | 17:58
Da kann ich KSC nur Recht geben. Aber eventuell hat der Experte am Montag die Zeit und Lust sich auszulassen. Wenn Sie Glück haben lässt sich auch W°lfgang darauf ein, Ihren Fragenkatalog abzuarbeiten. Ich frage mich nur, warum Sie solch umfangreiche Auskünfte in einem Forum und nicht in den dafür vorgesehenen Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung suchen. Viel Erfolg!
KSCam 31.05.2019 | 17:07
Bei der Vielzahl der Fragen und in Anbetracht der Tatsache dass es noch über 4 Jahre dauert bis Sie in Rente gehen, macht es m.E. keinen Sinn dieses "Fragepaket" quasi als Fleißarbeit hier Punkt für Punkt ausführlich abzuarbeiten. Buchen Sie einen Termin bei der nächstgelegenen DRV Beratungsstelle (am besten gleich einen Doppeltermin) und löchern die Kollegen. Aber vielleicht hat ja mein "lieber Kollege", der heute eingeteilt ist am Wochenende nichts besseres zu tun als einen Roman zu verfassen. :)
DRVam 01.06.2019 | 07:19
Ist es denn tatsächlich so, dass Ihnen genau diese 5 Monate fehlen, um die erforderlichen 45 Beitragsjahren zusammen zu bekommen? Das wäre ein großer Zufall. Schauen Sie mal in Ihre Rentenauskunft unter der Altersrente für besonders langjährig Versicherte, wie viele Monate Ihnen noch zu 540 Beitragsmonaten fehlen. Sollte es tatsächlich so sein, könnten Sie die fehlenden 5 Monate mit Arbeitslosengeld überbrücken und nebenbei einen versicherungspflichtigen Minijob ausüben oder Sie überbrücken die fehlenden Monate aus eigener Finanzreserve und zahlen noch freiwillige Beiträge für die fehlenden 5 Monate, wobei die erste Alternative die finanziell deutlich lukrativere ist. Wie schon geschrieben, fehlen Ihnen tatsächlich nur genau die 5 Monate?
P.Johannesam 31.05.2019 | 23:52
Erst einmal VIELEN DANK für die bisherigen Feedbacks und SORRY dafür, dass ich mich mit meiner Angelegenheit hier wohl etwas zu ausführlich zu Wort gemeldet habe. Am wichtigsten ist mir im Moment eigentlich diese Frage: Welche Alternativen gibt es, die 5 Monate fehlende Wartezeit, nach Ende der ATZ aufzufüllen, um dann ohne Abschläge in Rente gehen zu können? Der Hinweis auf Arbeitslosigkeit nach der ATZ, wie in einem Fall beschrieben, ist ja leider nicht möglich, da Arbeitslosigkeit 2 Jahre vor Rentenbeginn nicht angerechnet wird. Ungeachtet dessen, werde ich auch noch einen Termin mit der RV machen. Nochmal Entschuldigung für meine überlangen Ausführungen. Herzliche Grüße.
P.Johannesam 01.06.2019 | 22:36
Vielen Dank an alle, die meinen Beitrag gelesen haben und für die Antwort Beiträge. Der Hinweis von DRV, ob es tatsächlich nur 5 Monate Rest sind, hat mich etwas verunsichert, so dass ich jetzt nochmal in der Rentenauskunft nachgesehen habe, was da betr. der erfüllten Monate steht und vielleicht kann hier im Forum jemand mir helfen, Klarheit zu bekommen. Also: Die Rentenauskunft ist vom 6.12.17. Dort steht: die Wartezeit von 45 Jahren ist derzeit mit 446 Monaten nicht erfüllt. Es fehlen noch 94 Monate. (=7 Jahre, 10 Monate) und weiter: Werden die Anspruchsvoraussetzungen für diese Rente erfüllt, ergibt sich für sie folgendes: Rentenbeginn: 1.3.24. Möglicherweise war ich die ganze Zeit auf dem "Holzweg", weil ich den 1.3.24 (also 5 Monate nach Ende meiner ATZ), als Starttermin für die Rente für bes. langj. Versicherte angenommen habe. Bis dahin sind es aber weniger als 94 Monate. Danke im Voraus, für die Hilfestellungen beim richtigen Interpretieren der Rentenauskunft. Herzliche Grüße
DRVam 02.06.2019 | 07:35
Zitat von P.Johannes anzeigen
Selbst wenn ich zu Ihren Gunsten unterstelle, dass in der Rentenauskunft vom 06.12.2017 nur Zeiten bis Dezember 2016 berücksichtigt wurden, erreichen Sie die 45 Beitragsjahren bei noch fehlenden 94 Monaten erst zum 01.11.2024 und können erst dann eine abschlagsfreie Rente beziehen. Das macht aus meiner Sicht nur Sinn, wenn Sie sich arbeitslos melden, die Zeit mit dem Bezug von Arbeitslosengeld überbrücken und nebenbei einen Minijob ausüben, um die 45 Beitragsjahre zu erreichen. Alles weitere sollten Sie in einem Beratungsgespräch klären lassen.
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