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4 Riesterverträge, macht das Sinn?

von Schu16.01.2020 | 13:29
50 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, seit meiner Ausbildung habe ich einen Riestervertrag und jedes Mal, wenn mein Gehalt sich erhöht hat, habe ich meinen Berater gebeten diesen anzupassen. Letztendlich stellt sich nun heraus, dass er da jedes Mal einen neuen Vertrag aufgesetzt hat. Das war mir persönlich nicht wirklich bewusst. Von einem befreundeten Versicherungsmakler habe ich gehört, dass nur 2 Verträge auch die volle Zulage erhalten. Stimmt das? Selbstverständlich habe ich meinen Berater auch gefragt, warum das so ist. Er meint, es mache keinen Unterschied ob man die Verträge aufstockt oder einen neuen Vertrag eingeht, da ich sehr wohl auf alle 4 Verträge meine Anteilige Zulage bekomme. Außerdem wären die Kosten die Gleichen. Jetzt bin ich etwas verwirrt und finde im Internet dazu auch nicht wirklich etwas. Bekommt man wirklich auf alle 4 Verträge seine Zulage? Und ist es üblich, dass eine Aufstockung des Einzahlungsbetrag extra Kosten verursacht? Vielen Dank im Voraus für die Rückmeldung.

12 Antworten

Vertrauendam 16.01.2020 | 13:48
Mein Berater hat bei meinem Vertrag immer brav die Sparrate erhöht. Das letzte Mal ist jetzt schon eine Weile her, aber ich wüsste nicht, dass das Kosten verursacht hat. Dagegen fallen meines Wissens bei einem neuen Vertragsabschluss Abschlussgebühren an. Wie man so was nicht mitbekommt, kann ich allerdings auch nicht verstehen. Ich bekomme jährlich eine Aufstellung über das "Guthaben". Sie müssten dann ja 4 bekommen haben, noch dazu mit unterschiedlichen Vertragsnummern.
Schuam 16.01.2020 | 14:04
Zitat von Vertrauend anzeigenausblenden
Das kann ich Ihnen sagen, es handelt sich bei dem Berater um eine "eigentliche" Vertrauensperson und ich habe in den letzten Jahren mehrmals nachgefragt, ob das so richtig ist und mich über die Papierflut gewundert. Die Problematik bei diesem Versicherer war auch, dass alle Unterlagen zusammen geschickt wurden, auch die Abbuchungen waren alle zusammen, sodass es erstmal gar nicht aufgefallen ist. Der Berater hat mir immer versichert, dass das alles in Ordnung ist und ich habe Ihm schlicht weg vertraut. Und war natürlich auch dumm genug um mich darüber nicht weiter zu informieren. Aber bei Versicherungen hören 15 jährige Freundschaften wohl leider doch auf.
Vertrauendam 16.01.2020 | 14:27
Sammeln Sie doch mal Ihre ganzen Unterlagen zusammen und sortieren Sie sie. Dann können Sie doch ganz klar erkennen, wie viel die neuen Verträge Sie gekostet haben. Und im Kleingedruckten steht sicher auch was zum Thema "Erhöhung der Sparrate". Vielleicht sind Sie bei einem Anbieter, der da auch Geld verlangt. Jedenfalls ich würde das machen, bevor ich einem Freund vielleicht unberechtigte Vorwürfe mache.
Schuam 16.01.2020 | 14:49
Zitat von Vertrauend anzeigenausblenden
Bereits passiert. In den mir vorliegenden Unterlagen steht nichts von den Kosten bei der Erhöhung der Sparrate. Allerdings geht es mir hier auch erstmal um die Hauptfrage: Wieviele Riesterverträge sind Zulagenberechtigt. Laut seiner Aussage 4. Ich finde im Internet aber immer nur die Informationen zu 2 Verträgen.
Klausam 16.01.2020 | 15:06
Da braucht es gar keine Diskussion, dass ist schlichtweg Nonsens!!! Förderfähig sind zudem eh nur zwei Verträge! Vier Verträge... so einen Unsinn sieht man selten.
-am 16.01.2020 | 15:27
Hallo von Schu, nein, das ist nicht richtig. Die Altersvorsorgezulage wird höchstens für Altersvorsorgebeiträge gewährt, die zugunsten von zwei Verträgen gezahlt wurden. Sie können aber im Zulageantrag jährlich neu bestimmen, für welche Verträge die Zulage gewährt werden soll. Wichtig dabei: Sie müssen dann aber den gesamten Mindesteigenbeitrag zugunsten dieser zwei Verträge leisten, ansonsten wird die Zulage entsprechend gekürzt. Die Zulage wird immer dem Verhältnis der zugunsten dieser beiden Verträge geleisteten Altersvorsorgebeiträge verteilt. Es steht ihnen allerdings frei, auch wenn sie mehrere Verträge abgeschlossen haben, die Förderung nur für die zugunsten eines Vertrags geleisteten Beiträge in Anspruch zu nehmen. Zur Frage, ob und inwieweit die Aufstockung des Einzahlungsbetrag extra Kosten verursacht sollten sie konkret ihren Anbieter befragen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, das hängt jedoch von den einzelnen Vertragsbedingungen ab. Auch der Abschluss von mehreren Verträgen sollten sie aus Kostengründen sicherlich bei ihrem Anbieter hinterfragen. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Schuam 16.01.2020 | 16:57
Zitat von - anzeigenausblenden
Hallo, seit meiner Ausbildung habe ich einen Riestervertrag und jedes Mal, wenn mein Gehalt sich erhöht hat, habe ich meinen Berater gebeten diesen anzupassen. Letztendlich stellt sich nun heraus, dass er da jedes Mal einen neuen Vertrag aufgesetzt hat. Das war mir persönlich nicht wirklich bewusst. Von einem befreundeten Versicherungsmakler habe ich gehört, dass nur 2 Verträge auch die volle Zulage erhalten. Stimmt das? Selbstverständlich habe ich meinen Berater auch gefragt, warum das so ist. Er meint, es mache keinen Unterschied ob man die Verträge aufstockt oder einen neuen Vertrag eingeht, da ich sehr wohl auf alle 4 Verträge meine Anteilige Zulage bekomme. Außerdem wären die Kosten die Gleichen. Jetzt bin ich etwas verwirrt und finde im Internet dazu auch nicht wirklich etwas. Bekommt man wirklich auf alle 4 Verträge seine Zulage? Und ist es üblich, dass eine Aufstockung des Einzahlungsbetrag extra Kosten verursacht? Vielen Dank im Voraus für die Rückmeldung.
Hallo von Schu, nein, das ist nicht richtig. Die Altersvorsorgezulage wird höchstens für Altersvorsorgebeiträge gewährt, die zugunsten von zwei Verträgen gezahlt wurden. Sie können aber im Zulageantrag jährlich neu bestimmen, für welche Verträge die Zulage gewährt werden soll. Wichtig dabei: Sie müssen dann aber den gesamten Mindesteigenbeitrag zugunsten dieser zwei Verträge leisten, ansonsten wird die Zulage entsprechend gekürzt. Die Zulage wird immer dem Verhältnis der zugunsten dieser beiden Verträge geleisteten Altersvorsorgebeiträge verteilt. Es steht ihnen allerdings frei, auch wenn sie mehrere Verträge abgeschlossen haben, die Förderung nur für die zugunsten eines Vertrags geleisteten Beiträge in Anspruch zu nehmen. Zur Frage, ob und inwieweit die Aufstockung des Einzahlungsbetrag extra Kosten verursacht sollten sie konkret ihren Anbieter befragen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, das hängt jedoch von den einzelnen Vertragsbedingungen ab. Auch der Abschluss von mehreren Verträgen sollten sie aus Kostengründen sicherlich bei ihrem Anbieter hinterfragen. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Vielen Dank! Das hilft mir schon sehr weiter! Es ist oft schwierig, wenn der Anbieter auf bestimmte Fragen auch nur so antwortet, dass er gut dar steht!
Klausam 16.01.2020 | 18:38
So ist es. Wenns geht noch bei verschiedenen Anbietern. Vielleicht gelingt es, alles in einen Vertrag zu übertragen. Sollte aber einer schon älter sein(seit Beginn der Ausbildung) kann es Probleme geben, Stichwort Unisex-Tarife.
Kopfschüttelnam 16.01.2020 | 17:37
Wie kann man sich nur derart über den Tisch ziehen lassen. Das bedarf schon einer gehörigen Portion Naivität.
Schuam 16.01.2020 | 22:17
Das war sehr wohl naiv mit 20 Jahren einem sehr guten Freund der Familie zu Vertrauen, da haben sie wohl recht! Aber wenn man sich mit der Materie nicht auskennt und darauf vertraut, dass er den Vertrag aufstockt und nicht immer wieder neue Verträge hinzugefügt- ist das vielleicht etwas verständlicher! Außerdem sind die Unterlagen von dem Versicherer super undurchsichtig! Ich bin da nicht durchgestiegen und habe ihn immer wieder gefragt, wie bestimmte Dinge zu stande kamen! Und seine Erklärungen waren irgendwie plausibel! Ich habe 3 mal im Laufe der Jahre gesagt, dass der eine Vertrag aufgestockt werden soll! Daraus resultiert jetzt dieses Ergebnis! Ganz klar, das war nicht klug diesen Menschen so zu vertrauen. Zu mal er mich immernoch belügt, wie man ja sieht!
Modi1969am 17.01.2020 | 16:20
Hallo, Sie haben 4 Verträge, von denen jeweils nur 2 gefördert werden können. Ggf. können Sie ja die Fehlentwicklung, die Sie nicht wollten, korrigieren.Lassen Sie sich bei der Verbraucherzentrale beraten, welche Möglichkeiten bestehen, um die Misere zu beseitigen. Kündigung einzelner Verträge wäre wegen der schädlichen Verwendung blöd.Fragen Sie doch den Anbieter direkt, ob Sie den Sparbetrag verändern können. Vielleicht können Sie ja auch die Verträge zusammenführen (Wechsel Riestervermögen von Riester-Vertrag A nach B ist ja keine schädliche Verwendung. Ich würde an Ihrer Stelle mit dem Anbieter Kontakt aufnehmen und das Geschehene beschreiben. Ggf. führt dies ja zu Ihrem Wunsch-Ergebnis (1 Vertrag mit höherer Sparquote). Viel Erfolg
Carloam 17.01.2020 | 16:33
Zitat von Schu anzeigenausblenden
Wie kann man sich nur derart über den Tisch ziehen lassen. Das bedarf schon einer gehörigen Portion Naivität.
Das war sehr wohl naiv mit 20 Jahren einem sehr guten Freund der Familie zu Vertrauen, da haben sie wohl recht! Aber wenn man sich mit der Materie nicht auskennt und darauf vertraut, dass er den Vertrag aufstockt und nicht immer wieder neue Verträge hinzugefügt- ist das vielleicht etwas verständlicher! Außerdem sind die Unterlagen von dem Versicherer super undurchsichtig! Ich bin da nicht durchgestiegen und habe ihn immer wieder gefragt, wie bestimmte Dinge zu stande kamen! Und seine Erklärungen waren irgendwie plausibel! Ich habe 3 mal im Laufe der Jahre gesagt, dass der eine Vertrag aufgestockt werden soll! Daraus resultiert jetzt dieses Ergebnis! Ganz klar, das war nicht klug diesen Menschen so zu vertrauen. Zu mal er mich immernoch belügt, wie man ja sieht!
Also, außer beim Abschluss, kommuniziere ich mit meinem Anbieter, was Änderungen etc. betrifft immer selber, nicht über Mittelsmänner!
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