Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Vielen Dank! Das hilft mir schon sehr weiter! Es ist oft schwierig, wenn der Anbieter auf bestimmte Fragen auch nur so antwortet, dass er gut dar steht!Hallo, seit meiner Ausbildung habe ich einen Riestervertrag und jedes Mal, wenn mein Gehalt sich erhöht hat, habe ich meinen Berater gebeten diesen anzupassen. Letztendlich stellt sich nun heraus, dass er da jedes Mal einen neuen Vertrag aufgesetzt hat. Das war mir persönlich nicht wirklich bewusst. Von einem befreundeten Versicherungsmakler habe ich gehört, dass nur 2 Verträge auch die volle Zulage erhalten. Stimmt das? Selbstverständlich habe ich meinen Berater auch gefragt, warum das so ist. Er meint, es mache keinen Unterschied ob man die Verträge aufstockt oder einen neuen Vertrag eingeht, da ich sehr wohl auf alle 4 Verträge meine Anteilige Zulage bekomme. Außerdem wären die Kosten die Gleichen. Jetzt bin ich etwas verwirrt und finde im Internet dazu auch nicht wirklich etwas. Bekommt man wirklich auf alle 4 Verträge seine Zulage? Und ist es üblich, dass eine Aufstockung des Einzahlungsbetrag extra Kosten verursacht? Vielen Dank im Voraus für die Rückmeldung.Hallo von Schu, nein, das ist nicht richtig. Die Altersvorsorgezulage wird höchstens für Altersvorsorgebeiträge gewährt, die zugunsten von zwei Verträgen gezahlt wurden. Sie können aber im Zulageantrag jährlich neu bestimmen, für welche Verträge die Zulage gewährt werden soll. Wichtig dabei: Sie müssen dann aber den gesamten Mindesteigenbeitrag zugunsten dieser zwei Verträge leisten, ansonsten wird die Zulage entsprechend gekürzt. Die Zulage wird immer dem Verhältnis der zugunsten dieser beiden Verträge geleisteten Altersvorsorgebeiträge verteilt. Es steht ihnen allerdings frei, auch wenn sie mehrere Verträge abgeschlossen haben, die Förderung nur für die zugunsten eines Vertrags geleisteten Beiträge in Anspruch zu nehmen. Zur Frage, ob und inwieweit die Aufstockung des Einzahlungsbetrag extra Kosten verursacht sollten sie konkret ihren Anbieter befragen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, das hängt jedoch von den einzelnen Vertragsbedingungen ab. Auch der Abschluss von mehreren Verträgen sollten sie aus Kostengründen sicherlich bei ihrem Anbieter hinterfragen. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Also, außer beim Abschluss, kommuniziere ich mit meinem Anbieter, was Änderungen etc. betrifft immer selber, nicht über Mittelsmänner!Wie kann man sich nur derart über den Tisch ziehen lassen. Das bedarf schon einer gehörigen Portion Naivität.Das war sehr wohl naiv mit 20 Jahren einem sehr guten Freund der Familie zu Vertrauen, da haben sie wohl recht! Aber wenn man sich mit der Materie nicht auskennt und darauf vertraut, dass er den Vertrag aufstockt und nicht immer wieder neue Verträge hinzugefügt- ist das vielleicht etwas verständlicher! Außerdem sind die Unterlagen von dem Versicherer super undurchsichtig! Ich bin da nicht durchgestiegen und habe ihn immer wieder gefragt, wie bestimmte Dinge zu stande kamen! Und seine Erklärungen waren irgendwie plausibel! Ich habe 3 mal im Laufe der Jahre gesagt, dass der eine Vertrag aufgestockt werden soll! Daraus resultiert jetzt dieses Ergebnis! Ganz klar, das war nicht klug diesen Menschen so zu vertrauen. Zu mal er mich immernoch belügt, wie man ja sieht!
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