Hallo Informatikarita,
Sie erhalten die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit, weil Sie nach den Feststellungen des Rentenversicherungsträgers Ihren bisherigen Beruf und auch keine andere gesundheitlich sowie sozial zumutbare Tätigkeit ausüben können.
Sozial zumutbar bedeutet, dass zu prüfen ist, ob Sie eine andere Tätigkeit ausüben können, die Ihrer Qualifizierung und ihrem bisherigen beruflichen Status entspricht oder geringfügig darunter liegt. Zur Einordnung beruflicher Tätigkeiten hat das Bundessozialgericht ein so genanntes Mehrstufenschema entwickelt. Danach ist es einem Facharbeiter mit bisheriger Vorgesetztenfunktion beispielsweise zumutbar, eine Facharbeitertätigkeit ohne Mitarbeiterführung auszuüben.
Wie von "Schorsch" bereits geschrieben, kann Ihre Frage nicht allgemein beantwortet werden. Sie sollten dies daher direkt mit Ihrem Rentenversicherungsträger klären. Der Berufsschutz und damit der Rentenanspruch würden erst entfallen, wenn Sie eine Ihnen gesundheitlich und sozial zumutbare Tätigkeit nachweislich mindestens sechs Stunden täglich ausüben können. Denn vielleicht zeigt sich erst nach der Arbeitsaufnahme, dass sie die Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen gar nicht mindestens sechs Stunden am Tag ausüben können.