Hallo Lupo,
grundsätzlich ist eine Beschäftigung beim Ehepartner möglich. Zu beachten wäre hier allerdings, dass es sich auch um eventuelle familienhafte Mithilfe handelt.
Bei familienhafter Mithilfe tritt keine Beitragspflicht ein.
Wir empfehlen Ihnen, sich konkret an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger bzw. die Minijob-Zentrale zu wenden.