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400 € Job und Haupttätigkeit

von Hilfe brauch08.01.2008 | 15:24
1561 Ansichten
4 Antworten
Ich habe folgendes Problem. Seit dem 10.12.2007 ist der Erziehungsurlaub ausgelaufen und ich bin wieder in mein bestehendes Arbeitsverhältnis eingetreten bzw. habe eine Krankmeldung eingereicht, da wie vorher schon eine Arbeitsunfähigkeit besteht. Bisher habe ich allerdings auf 400 € max. 6 Stunden in der Woche gearbeitet. Darf ich das trotz Krankmeldung im Hauptjob ? Beide Jobs gleichen sich nicht. Was kann ich tun, um nicht nur Mutter und Hausfrau zu sein ? Vielen Dank an alle die Rat wissen

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 09.01.2008 | 15:43

Als Experte in einem Forum der deutschen Rentenversicherung kann ich zum Hauptproblem leider nichts beitragen. Wohl aber möchte ich darauf hinweisen, dass auch für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse die normalen und im Betrieb üblichen Regelungen für Arbeitsverträge gelten. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Urlaubsansprüche, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Nach meiner Erfahrung können solche Ansprüche spätestens vor den Arbeitsgerichten erfolgreich durchgesetzt werden. Für den Arbeitnehmer könnte dies aus meiner Sicht gerade dann interessant sein, wenn er sich einen anderen Job gesucht hat (das ist nicht zynisch gemeint!).

3 Antworten

Schadeam 09.01.2008 | 07:51
fragen Sie Ihren Arzt, Arbeitsunfähigkeit bezieht sich auf Ihre derzeitige Tätigkeit. Wenn der Arzt Ihnen bescheinigt, dass Sie im Hauptjob "krank" und im Nebenjob "völlig gesund" sind, dann sehe ich wenig Probleme. Aber bedenken Sie, dass es Ihrem Arbeitgeber im Hauptjob sicher gewaltig "stinkt" wenn er Lohnfortzahlung leisten muss und erfährt, dass Sie woanders gesund sind und arbeiten und zudem weiß, dass Sie daheim "Haushalt und Kindererziehung problemlos meistern". (ich würde als Arbeitgeber versuchen, so einen Mitarbeiter loszuwerden :)) Sollten Sie Krankengeld beziehen, regeln Sie mit der Krankenkasse inwieweit Sie neben dem KG noch geringfügig arbeiten können. Warum legen Sie Ihrem AG des Nebenjobs nicht die Krankmeldung vor, dort gilt doch auch das Lohnfortzahlungsgesetz? Dann hätten Sie doch gar kein Problem.
Mitleser2am 09.01.2008 | 08:08
Ist das wirklich so, dass für 400-EUR-Jobs Lohnfortzahlung gilt?, d.h. demnach auch Urlaubsanspruch, ggf. Weihnachtsgeld? Ich glaube eher nicht.
Schadeam 09.01.2008 | 08:20
ja das Gesetz gilt - ob es in der Praxis auch überall angewandt wird, steht auf einem anderen Blatt. Zitat eines Arbeitgebers zum Thema: "Ja wenn Sie nicht zufrieden sind, können Sie sich ja einen anderen Job suchen"
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