Für den Teilmonat, in dem Sie einen Hinzuverdienst bezogen haben, ist nur der tatsächlich erzielte Hinzuverdienst der maßgeblichen monatlichen Hinzuverdienstgrenze gegenüberzustellen. Weder ist der tatsächlich erzielte anteilige Hinzuverdienst auf einen Monatsbetrag hochzurechnen noch ist eine anteilige Hinzuverdienstgrenze zu ermitteln. D.h., wenn Sie mit Ihrem Verdienst für die 1 1/2 Monate 800 EUR nicht überschreiten, wird Ihre Rente auch nicht gekürzt.