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Experten-Antwort

400 Euro-Grenze bei Mini-Job eingehalten?

von Pauline G.20.01.2013 | 10:57
1633 Ansichten
8 Antworten

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Ich habe meinen Mini-Job bereits nach 1 1/2 Monaten gekündigt und der Arbeitgeber hat mir daraufhin nur einmal und abschließend einen Betrag überwiesen, der knapp überhalb der 400 Euro Grenze liegt. Bekomme ich jetzt wegen der Nichteinhaltung der 400 Euro Grenze Schwierigkeiten (evtl. Rentenkürzung)?

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Für den Teilmonat, in dem Sie einen Hinzuverdienst bezogen haben, ist nur der tatsächlich erzielte Hinzuverdienst der maßgeblichen monatlichen Hinzuverdienstgrenze gegenüberzustellen. Weder ist der tatsächlich erzielte anteilige Hinzuverdienst auf einen Monatsbetrag hochzurechnen noch ist eine anteilige Hinzuverdienstgrenze zu ermitteln. D.h., wenn Sie mit Ihrem Verdienst für die 1 1/2 Monate 800 EUR nicht überschreiten, wird Ihre Rente auch nicht gekürzt.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Letztlich wird es hier auf das Überschreitensrecht doch gar nicht ankommen. Das Entgelt wurde in zwei Monaten erzielt. Für den Hinzuverdienst kommt es nicht darauf an, in welchem Monat das Entgelt gezahlt wurde, sondern für (!) welchen Monat. Der Arbeitgeber sollte also bescheinigen, welche Entgelte jeweils in den zwei Monaten zustanden und wenn das pro Monat unter 400 Euro bleibt, ist alles gut....

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6 Antworten

Roiam 20.01.2013 | 13:08
Seit 2013 gibt es die 450 Eurogrenze.
Pauline G.am 20.01.2013 | 19:17
Danach habe ich nicht gefragt. Es geht im übrigen um die Zeit vor 2013.
KSCam 20.01.2013 | 20:29
Für 1 1/2 Monate wären 2012 600 € zulässig gewesen. Wenn Ihr Verdienst "knapp über 400 €" lag, kann eigentlich nichts passieren. Aber so schwammig wie die Frage, ist auch diese Antwort..... Was wurde denn genau an die Minijobzentrale gemeldet?
s`Kurtleam 21.01.2013 | 22:37
Nach der Antwort des Experten, ist der Schluß. "Für 1 1/2 Monate wären 2012 600 € zulässig gewesen" nur dann richtig gewesen, wenn man für 1/2 Monate noch 200 Euro gearbeitet hätte. Dann käme man nämlich in 2 Monaten auf 800 Euro. Wenn ich aber in den verbleibenden 1/2 Monaten nicht mehr gearbeitet hätte, hätten es in den 1 1/2 Monaten durchaus mehr als 600 Euro sein können.
DarkKnight RVam 22.01.2013 | 12:05
Was sind das hier alles für Antworten????? Die gute Frau hat einmalig 600 Euro bekommen (wenn ich das richtig lese). Da bin ich mal gespannt, ob bei einem Verdienst über 400 Euro der Rentenversicherungsträger ein Überschreitensrecht bis 800 Euro zulässt!
DarkKnight RVam 25.01.2013 | 08:01
Tja, wenn die gute Frau aber nur einmal 600 Euro gezahlt bekommen hat, dann wird der Arbeitgeber auch nur diese Zahlung in dem Vordruck angeben. Da würde ich glatt ne Wette drauf eingehen, dass es ohne weitere Rückfrage beim Arbeitgeber nicht geht!!!
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