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400 Euro Job

von Mike07.11.2007 | 23:00
1204 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Abend, nach längerer Arbeitslosigkeit habe ich Aussicht auf einen Job bei einem Verwandten. Seine Bedingung ist aber, dass ich mich um die Formalitäten kümmere. Ich will einen 400 Euro Job machen und die Beiträge "aufstocken" - dazu riet man mir. Gleichzeitig erfuhr ich, dass die Rentenversicherung solche Arbeitsverhältnisse zwischen Verwandten genau prüft. Ich will werder Ärger mit der Verwandtschaft noch mit der BfA bekommen - was also muss ich beachten? Ist es richtig, dass ich einen schriftlichen Arbeitsvertrag haben muss, in dem auch Urlaub, Weihnachtsgeld usw aufgeführt sein muss? Dass das Geld nicht bar ausbezahlt werden darf und dass ich bei der Minijobzentrale gemeldet werden muss? Ich freue mich auf Antworten!

3 Antworten

Nixam 08.11.2007 | 07:04
Sie brauchen einen offiziellen Arbeitsvertrag mit Angaben, welchem Tarifvertrag Sie angehören, Angaben zu Stundenlohn,Wochenarbeitsstunden etc. wie jeder andere auch. Bei der Minijobzentrale muss das natürlich auch gemeldet werden. Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Krankenkasse. In der Regel gibt die Ihnen dann auch Auskunft, wie der Aufstockungsbeitrag zur RV etc. von Ihnen zu entrichten ist.
Schiko.am 08.11.2007 | 13:05
"NIX" hat ja schon umfangreich geantwortet. Kenn keinen grund, warum das geld nicht bar ausgezahlt werden darf. Wenn sie es nicht sagen, woher soll die RV. auch wissen, dass der AG. verwandt zu ihnen ist, dies wird sicher nicht nachgeprüft. Es ist ihre aufgaube, ab arbeitsbeginn, diesen schriftlich mitzuteilen, dass sie auf die ver- sicherungsfreiheit verzichten. Die zuzahlung, bei 400 euro sind es mtl. mit 4.90 % eine eigenleistung von 19,60 euro. Diesen eigenanteil zieht der AG. vom lohn ab und überweist ihn mit den pauschbetrag von 30% an die minijob-zentrale. Streng genommen könnten ihnen die 2% = 8 euro aus 400 für steuer in abzug gebracht werden. Bei weniger als 400 brutto ist darauf zu achten, es gilt die einhaltung von 155 als mindestbei- tragsgrenze. Unter diesen betrag müssten sie auf die differenz die vollen 19,90 % aufbringen. Unwesentlich der rentenzuwachs bei 400 euro nur 4,28 fürs jahr, wesentlich aber, für erwerbsmin- derungsrente , anrechnungszeit etc. wird dies als volles jahr gewertet, sind ja auch 19,9% gesamt- beitrag. Mit freundlichen Grüßen.
Felixam 08.11.2007 | 15:49
Guten Tag! Eine nähere Prüfung des Beschäftigungsverhältnisses durch die Sozialversicherungsträger erfolgt meiner Meinung nach nur bei nahen Verwandten (z. B. Ehegatte, Kind).
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