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400-Euro Job - Aufstockungsbetrag

von nie-wieder-lohnbüro28.04.2008 | 20:00
1248 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Frau hatte im vergangenen Jahr einen 400,- Eurojob angenommen und die Aufstockungsvariante für die Rentenversicherung gewählt. Wie wir jetzt durch einen (vermutlich zu späten) Kontrollanruf bei der Minijobzentrale erfahren haben, hat das Lohnbüro geschlamppt. Meine Frau war zwar angemeldet, es wurden auch die errechneten aufgestockten Beiträge abgeführt, aber eine Meldung, dass das Aufstockungsmodell gewählt wurde, ist bei der Minijobzentrale nicht eingegangen. Zum einen ist uns dadurch jetzt wohl die Riesterprämie für 2007 flöten gegangen außerdem eine, wenn auch geringe, Rentenanwartschaftzeit. Gibt es eine Möglichkeit, da nachträglich noch was zu machen, z.B. eine freiwillige Nachversicherung für die so fehlenden Monate? Mein Vertrauen in Steuerberater die Lohnabrechnungen machen ist nun zunächst einmal dahin. Ist über den Haftungsweg des Lohnbüros was zu machen, wobei es sicherlich schwierig ist, da der Arbeitgeber des Minijobs zu unserem Bekanntenkreis gehört.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo,

wir raten ebenfalls zu einer nachträglichen Stornierungsmeldung und Neumeldung der Zeiten als Pflichtbeiträge aufgrund der Aufstockungsmöglichkeit.

Dieses sollte doch seitens des Steuerberaters machbar sein.

Eine freiwillige Beitragszahlung ersetzt nicht die gewünschte Versicherungspflicht aufgrund der Aufstockung im Minijob und stellt auch nicht die Voraussetzung für die eigene

Riesterförderung dar.

4 Antworten

Keine Panikam 28.04.2008 | 20:43
Keine Panik, zumindest was die Rentenversicherung betrifft. Der Arbeitgeber storniert einfach die falsche Anmeldung meldet die Daten korrekt nach. Das wird täglich dutzendfach getan und sollte kein Problem darstellen. Es kann ja genauso sein der Arbeitgeber hat sich bei der Meldung vertippt. Auch dann kann er ja stornieren und neu melden.
Schadeam 28.04.2008 | 21:54
und für die Riesterzulage läßt sich das bestimmt auch noch regeln, wenn bestätigt ist, dass 2007 Versicherungspflicht vorlag. Ist wohl alles nicht so schlimm - Fehler passieren nun mal, wo gearbeitet wird. Dieser Fehler ist korrigierbar und dann ist wieder alles gut.
Happyam 29.04.2008 | 07:56
Hallo, also eigentlich dürfte das kein Problem sein, denn Ihre Frau hat ja einen Arbeitsvertrag. In diesem sollte eigentlich auch stehen, dass die Aufstockung gewünscht wird. Oder nachträglich eine entsprechende schriftliche Vereinbarung hierüber. Weiterhin hat die Minijobzentrale die aufgestockten Beiträge erhalten oder? Rufen Sie doch mal bei Ihrer zuständigen DRV an und erkundigen sich, ob das Jahr 2007 bereits gemeldet ist und ob die Meldung so aussieht: "geringfügige Beschäftigung mit Zuzahlung" so muss es im Versicherungskonto gemeldet sein, dann ist alles korrekt! LG Happy
nie-wieder-lohnbüroam 29.04.2008 | 19:45
Ok, da bin ich jetzt wieder etwas beruhigter. Vielen Dank für die schnelle und aufmunternde Hilfe.
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