Hallo,
wir raten ebenfalls zu einer nachträglichen Stornierungsmeldung und Neumeldung der Zeiten als Pflichtbeiträge aufgrund der Aufstockungsmöglichkeit.
Dieses sollte doch seitens des Steuerberaters machbar sein.
Eine freiwillige Beitragszahlung ersetzt nicht die gewünschte Versicherungspflicht aufgrund der Aufstockung im Minijob und stellt auch nicht die Voraussetzung für die eigene
Riesterförderung dar.