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400 Euro Job und 50 Tage Regel

von Kevin18.03.2010 | 13:22
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6 Antworten

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Hallo, ich bin Abiturient und schreibe im Moment meine Prüfungen, das heißt dass ich ca. mitte April spätestens im Mai mein ABi haben werde. Soweit so gut. Ich arbeite seitdem ich mit dem Abi angefangen habe auf 400 euro basis neben der schule. Dürfte ich denn, ebenso wie ein Student, zusätzlich noch ca. 3 Wochen in einem anderen Betrieb arbeiten ,ohne dass ich Sozialversicherungspflichtig werde? Ich würde dann für den letzten Monat vor meiner Ausbildung aus dem 400 Euro Job aussteigen und diesen "Ferienjob" anfangen. Ginge das?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sie können zum Einen mehrere geringfügige Tätigkeiten nebeneinander ausüben sofern Sie insgesamt die 400 Euro Grenze nicht übersteigen. Zum Anderen können Sie aber auch eine sogenannte kurzfristige Tätigkeit ausüben. Hier spielt das Entgelt keine Rolle, wenn die Tätigkeit von vorneherein begrenzt ist.

Die Begrenzung muß bei 2 Monaten (bei regelmäßiger Beschäftigung) oder bei 50 Arbeitstagen pro Jahr (bei unregelmäßiger Beschäftigung) liegen.

Eine geringfügige und eine kurzfristige Beschäftigung können nebeneinander unschädlich ausgeübt werden sofern es sich um unterschiedliche Tätigkeiten bzw. unterschiedliche Arbeitgeber handelt.

5 Antworten

KEvinam 18.03.2010 | 13:50
Danke, ja das mit den verschiedenen Arbeitgebern wusste ich. Dennoch gute Erklärung.
TCKam 19.03.2010 | 08:24
Hallo Experte, wenn ich das richtig sehe, will Kevin nach seinem Abitur nicht studieren sondern beabsichtigt die Aufnahme einer VERSICHERTEN Ausbildung (Lehre, Berufsakademie etc.). In diesem Fall wird die kurzfristige Beschäftigung (also der Ferienjob) BERUFSMÄßIG ausgeübt; d.h. der Ferienjob ist versicherungspflichtig!!
Schwarzwälderam 19.03.2010 | 09:51
Mit der "Ausbildung" meint Kevin das Studium. Warum sollte jemand neben einem Studium eine Lehre machen???
TCKam 19.03.2010 | 11:15
Hallo Schwarzwälder, 1. Studium und gleichzeitig Lehre ist natürlich Quatsch. Davon war aber auch nie die Rede. 2. Zitat Kevin: "Ich würde dann für den letzten Monat vor meiner Ausbildung aus dem 400 Euro Job aussteigen und diesen "Ferienjob" anfangen." Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch spricht man bei einem Studium nicht von Ausbildung; ich vermute daher weiterhin, dass Kevin beabsichtigt eine versicherte Ausbildung zu beginnen, mit der Folge des Eintritts der Versicherungspflicht.
Renten-Fachmannam 19.03.2010 | 19:03
Im SGB ist die Formulierung "Schul- oder Berufsausbildung" zu finden (z.B. § 48 SGB VI -Waisenrente-). Der Begriff "Schulausbildung" umfasst Schule, Fachschule und Hochschule. Der Begriff "Ausbildung" umfasst alle Ausbildungsarten. Da Kevin nicht mitgeteilt hat, welche Ausbildung er aufnimmt, kann er sich die zutreffende Antwort selbst aussuchen.
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