Sie können zum Einen mehrere geringfügige Tätigkeiten nebeneinander ausüben sofern Sie insgesamt die 400 Euro Grenze nicht übersteigen. Zum Anderen können Sie aber auch eine sogenannte kurzfristige Tätigkeit ausüben. Hier spielt das Entgelt keine Rolle, wenn die Tätigkeit von vorneherein begrenzt ist.
Die Begrenzung muß bei 2 Monaten (bei regelmäßiger Beschäftigung) oder bei 50 Arbeitstagen pro Jahr (bei unregelmäßiger Beschäftigung) liegen.
Eine geringfügige und eine kurzfristige Beschäftigung können nebeneinander unschädlich ausgeübt werden sofern es sich um unterschiedliche Tätigkeiten bzw. unterschiedliche Arbeitgeber handelt.