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400,-- Euro Minijob

von Wolfgang Moritz23.08.2007 | 14:38
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, beim (bis) 400 Euro Minijob werden 15% pauschal vom AG an die GRV abgeführt. Welche Ansprüche entstehen aus diesen Beiträgen? Erhöhen diese Beiträge die Altersrente? Werden diese Beiträge als echte Beitragszeiten angerechnet? Sichern diese Beiträge irgend einen Anspruch aus der GRV? Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Moritz

Antworten der Moderation

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bei einem Mini-Job mit 400,- EUR pro Jahr (12x400= 4800,-) ohne Aufstockung erhalten Sie zur Zeit 3 Monate für die allg. Wartezeit und eine mtl. Rentenanwartschaft von 3,22 EUR. Diese Monate Wartezeit zählen nicht als vollwertige Pflichtbeiträge.

Mit Aufstockung (4,9%; von 400,- = 19,60 EUR) erhalten Sie 12 vollwertige Pflichtbeiträge und eine mtl. Rentenanwartschaft von 4,28 EUR:

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Sorry "Schiko.": Habe die Werte von vor 01.07.2007 genommen - habe es korrigiert.

4 Antworten

***am 23.08.2007 | 14:56
Ihre Fragen beantwortet die Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft ausführlich, z. B. in der Broschüre "Minijobs- Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehme". http://www.minijob-zentrale.de http://www.minijob-zentrale.de/DE/Service/DownloadCenter/1__d__f…
Schiko..am 23.08.2007 | 17:49
Der beitragssatz zur rentenversicherung ist derzeit 19,90%. Folglich sind 15% kein vollwertiger beitrag. Ohne zuzahlung von 4,9% brauchen sie ca. 3 jahre damit 1 jahr angerechnet wird.. Bei zuzahlung und monatlich 400 verdienst ensteht pro jahr ein rentenan- spruch von 4,28 euro. Bei nur 15% beitrag sind es 3,22 euro rente. Mit der zuzahlung sichern sie sich auch rehaleistungen und evtl. die voraussetzung für eine erwerbsminderungsrente. Mit freundlichen Grüßen.
Schiko.am 24.08.2007 | 08:33
Pfennigfuchs will ich nicht sein, aber nur weil die ausrechnung von meiner ausrechnung um ein paar cent abweicht. Meine ausrechnung zielt auf die zeit nach dem 1.7.2007 mit 26,27 rentenwert. Andere rechnen noch mit 26,13 RW. ab, was soll,s? Mit freundlichen Grüßen.
Wolfgang Moritzam 24.08.2007 | 08:51
Vielen Dank für die >Antworten< auf meine Fragen. MfG Wolfgang Moritz
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