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400,-- Euro Minijob

von Wolfgang Moritz23.08.2007 | 21:36
1273 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf meine heutige Anfrage um 14:38 Uhr. Ihre Antwort, mich an die Minijob-Zentrale zu wenden, habe ich gemacht. Leider bekomme ich auch von dort keine eindeutigen Antworten auf meine Fragen! Ich bitte Sie, mir meine Fragen zu beantworten. MfG Wolfgang Moritz

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bei einem Mini-Job mit 400,- EUR pro Jahr (12x400= 4800,-) ohne Aufstockung erhalten Sie zur Zeit 3 Monate für die allg. Wartezeit und eine mtl. Rentenanwartschaft von 3,22 EUR. Diese Monate Wartezeit zählen nicht als vollwertige Pflichtbeiträge.

Mit Aufstockung (4,9%; von 400,- = 19,60 EUR) erhalten Sie 12 vollwertige Pflichtbeiträge und eine mtl. Rentenanwartschaft von 4,28 EUR:

2 Antworten

KSCam 23.08.2007 | 22:32
Sie werden morgen die Expertenantwort noch bekommen - nur Geduld! Aber rufen Sie doch morgen früh die nächste Beratungsstelle der RV an, die Frage ist telefonisch ohnehin besser zu klären als schriftlich. Die 15% aus 400 € bringen pro Jahr 3,22 € mehr Monatsrente (wenn Schiko richtig gerechnet hat). Ist der Lohn geringer, dann halt entsprechend weniger. Als Pflichtbeitragsmonate zählen diese Zeiten nicht (da müsste schon auf 19,9% aufgestockt werden). Allerdings gibt es pro Jahr ein paar Pauschalmonate, die doch bei der Regelaltersrente auch als Zeit zählen könnten. Aber komplizierter will ich es nicht machen - rufen Sie die Beratungsstelle an! Es ist halt keine einfache Regelung, die sich unsere Politiker da einfallen ließen.
lotscheram 23.08.2007 | 23:00
Vielleicht noch einmal eine Frage-Antwort Darstellung Ihre Frage: Welche Ansprüche entstehen aus diesen Beiträgen? Erhöhen diese Beiträge die Altersrente? Antwort: Ja, diese Beiträge erhöhen die Altersrente. Schiko hat die Werte genannt, sie stimmen, sind aber nur zutreffend wenn der Minijob in den alten Bundesländern ausgeführt wird. Werte für das Beitrittsgebiet sinid etwas gereinger. Ihre Frage: Werden diese Beiträge als echte Beitragszeiten angerechnet? Antwort: Nein, weil nur Pauschbeträge gezahlt werden bzw. Werte unter dem gesetzlich festgelegten Prozentsatz. (Siehe Aussage Schiko.) eine Zahlung unter 19,9% führt nicht zu "vollwertigen rentenrechtlichen zeiten" Ihre Frage: Sichern diese Beiträge irgend einen Anspruch aus der GRV? Antwort: Ja. Siehe vorangegangene Fragebeantwortung.
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