Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

400€ job und Rente

von Melanie Winter01.10.2011 | 21:54
2503 Ansichten
6 Antworten
Hallo! Mich beschäftigt schon länger dieses Thema.Und so langsam muss eine Lösung her. Ich habe eine Tochter,27.Okt.2005 geboren und eine Tochter,05.07.2008 geboren.Ich arbeite nun seit ca. 1 Jahr in einem 400€ Job.Ich habe ja volle Rentenansprüche bis zum 6 Geburtstag meines ersten Kindes,oder?Jetzt wird sie Ende Oktober 6 und ich frage mich, wie ich mich ab da weiter versichern kann.Ab.dem 01.01.2012 zahle ich zusätzlich in eine betrieblich Altersrente ein.Ich hab da irgendetwas über Versicherungsfreiheit-Verzichterklärung gelesen(Gibt es da Formulare?) Und das ich dann den Rest zum Arbeitgeberanteil selber einzahlen kann.Wird mir dann die Rente voll angerechnet? Ist das richtig? Melanie

6 Antworten

-_-am 01.10.2011 | 22:53
Melanie Winter schrieb

Ich habe 5 1/2 Jahre vor meiner Erwerbsminderung Pflichtbeiträge in die RV eingezahlt.Und was versteht man unter allgemeine Wartezeiten?Hab ich die erfüllt?

Die Kindererziehungszeit beträgt pro Kind 36 Monate. Die Berücksichtigungszeit geht jedoch bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres des jüngsten Kindes. Diese Berücksichtigungszeit ist Verlängerungszeit für die versicherungsrechtliche Anspruchsvoraussetzung der Rente wegen Erwerbsminderung. Der Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung setzt - neben der Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen - voraus, dass der teilweise oder voll erwerbsgeminderte Versicherte – in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit hat und – vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit erfüllt hat. In dem Zeitraum bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres des jüngsten Kindes müssen Sie also keine "Aufstockung" der Beiträge des Minijobs (Verzicht auf die Versicherungsfreiheit) zur Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes vornehmen. Erst danach macht es Sinn, den Minijob "aufzustocken", sofern dieser noch weiter ausgeübt wird.. Dazu finden Sie umfassende Infos unter: http://www.minijob-zentrale.de/nn_10182/DE/1__AN/2__aufstockungR… Der Minijobber muss dem Arbeitgeber schriftlich (formlos) mitteilen, dass er auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung verzichtet. Damit erklärt er sich bereit, den Pauschalbeitrag des Arbeitgebers zur Rentenversicherung in Höhe von 15 Prozent (bzw. von 5 Prozent bei Minijobs in Privathaushalten) auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag von derzeit 19,9 Prozent aufzustocken.
Melanie Winteram 01.10.2011 | 23:10
Ich habe 5 1/2 Jahre vor meiner Erwerbsminderung Pflichtbeiträge in die RV eingezahlt.Und was versteht man unter allgemeine Wartezeiten?Hab ich die erfüllt?
KSCam 02.10.2011 | 09:26
Die allgemeinen Wartezeit ist die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren - und die ist allein durch die beiden Kinder erfüllt. Und wegen der Aufstockung des Minijobs reicht es dies ab August 2018 (jüngstes Kind 10 Jahre alt) zu tun, wie es -_- Ihnen bereits geschrieben hat. Und wie wäres es mal mit einem persönlichen Beratungsgespräch, da lassen sich die Fragen zur RV in allen Bereichen klären......?
-am 04.10.2011 | 09:25
Den Antworten von -_- und KSC wird zu gestimmt.
Schwarzwälderam 04.10.2011 | 13:15
Hier sollte man aber noch hinsichtlich der Möglichkeit auf Riester Rente einen Hinweis geben. Bei 2 Kindern und 400 Euro Verdienst könnten Sie mit 60 euro Jahresbetrag 524 Euro Prämie vom Staat erhalten. Hierfür wäre ein Verzicht auf die Versicherungsfreiheit durchaus sinnvoll. Lassen Sie sich am Besten bei einer Beratungsstelle einmal ausführlich zu diesem Thema beraten.
DarkKnight RVam 08.10.2011 | 08:57
Hinweis zum Schwarzwälder Beitrag: Die Zualge beträgt 639 Euro (154+185+300)!! Das zweite Kind ist nach dem 31.12.2007 geboren, dafür gibt es 300 Euro!!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026