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400€ job und Rente

von Melanie Winter01.10.2011 | 21:54
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo! Mich beschäftigt schon länger dieses Thema.Und so langsam muss eine Lösung her. Ich habe eine Tochter,27.Okt.2005 geboren und eine Tochter,05.07.2008 geboren.Ich arbeite nun seit ca. 1 Jahr in einem 400€ Job.Ich habe ja volle Rentenansprüche bis zum 6 Geburtstag meines ersten Kindes,oder?Jetzt wird sie Ende Oktober 6 und ich frage mich, wie ich mich ab da weiter versichern kann.Ab.dem 01.01.2012 zahle ich zusätzlich in eine betrieblich Altersrente ein.Ich hab da irgendetwas über Versicherungsfreiheit-Verzichterklärung gelesen(Gibt es da Formulare?) Und das ich dann den Rest zum Arbeitgeberanteil selber einzahlen kann.Wird mir dann die Rente voll angerechnet? Ist das richtig? Melanie

6 Antworten

-_-am 01.10.2011 | 22:53
Die Kindererziehungszeit beträgt pro Kind 36 Monate. Die Berücksichtigungszeit geht jedoch bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres des jüngsten Kindes. Diese Berücksichtigungszeit ist Verlängerungszeit für die versicherungsrechtliche Anspruchsvoraussetzung der Rente wegen Erwerbsminderung. Der Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung setzt - neben der Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen - voraus, dass der teilweise oder voll erwerbsgeminderte Versicherte – in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit hat und – vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit erfüllt hat. In dem Zeitraum bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres des jüngsten Kindes müssen Sie also keine "Aufstockung" der Beiträge des Minijobs (Verzicht auf die Versicherungsfreiheit) zur Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes vornehmen. Erst danach macht es Sinn, den Minijob "aufzustocken", sofern dieser noch weiter ausgeübt wird.. Dazu finden Sie umfassende Infos unter: http://www.minijob-zentrale.de/nn_10182/DE/1__AN/2__aufstockungR… Der Minijobber muss dem Arbeitgeber schriftlich (formlos) mitteilen, dass er auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung verzichtet. Damit erklärt er sich bereit, den Pauschalbeitrag des Arbeitgebers zur Rentenversicherung in Höhe von 15 Prozent (bzw. von 5 Prozent bei Minijobs in Privathaushalten) auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag von derzeit 19,9 Prozent aufzustocken.
Melanie Winteram 01.10.2011 | 23:10
Ich habe 5 1/2 Jahre vor meiner Erwerbsminderung Pflichtbeiträge in die RV eingezahlt.Und was versteht man unter allgemeine Wartezeiten?Hab ich die erfüllt?
KSCam 02.10.2011 | 09:26
Die allgemeinen Wartezeit ist die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren - und die ist allein durch die beiden Kinder erfüllt. Und wegen der Aufstockung des Minijobs reicht es dies ab August 2018 (jüngstes Kind 10 Jahre alt) zu tun, wie es -_- Ihnen bereits geschrieben hat. Und wie wäres es mal mit einem persönlichen Beratungsgespräch, da lassen sich die Fragen zur RV in allen Bereichen klären......?
-am 04.10.2011 | 09:25
Den Antworten von -_- und KSC wird zu gestimmt.
Schwarzwälderam 04.10.2011 | 13:15
Hier sollte man aber noch hinsichtlich der Möglichkeit auf Riester Rente einen Hinweis geben. Bei 2 Kindern und 400 Euro Verdienst könnten Sie mit 60 euro Jahresbetrag 524 Euro Prämie vom Staat erhalten. Hierfür wäre ein Verzicht auf die Versicherungsfreiheit durchaus sinnvoll. Lassen Sie sich am Besten bei einer Beratungsstelle einmal ausführlich zu diesem Thema beraten.
DarkKnight RVam 08.10.2011 | 08:57
Hinweis zum Schwarzwälder Beitrag: Die Zualge beträgt 639 Euro (154+185+300)!! Das zweite Kind ist nach dem 31.12.2007 geboren, dafür gibt es 300 Euro!!
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