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Experten-Antwort

40412 Euro Ausgleichszahlung für 153 Euro Rente – wie wird "weiterverzinst" wenn doch bis 67 gearbeitet wird?

von Gertrud H.31.05.2021 | 12:18
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3 Antworten

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Ein potenzieller Rentner (nämlich ich) möchte ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen und müsste für den Rentenabschlag in Höhe von 153 Euro monatlich eine Ausgleichszahlung in Höhe von 40412 Euro leisten. Wie würden sich diese 153 Euro „weiterverzinsen“ wenn sich der Rentner entschliesst doch erst mit 67 Jahren in Rente zu gehen? Mit monatlich 0,3%, 0,5% oder analog der allgemeinen Rentensteigerungen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gertrud H.,

durch die Ausgleichszahlung erwerben Sie zusätzliche Entgeltpunkte, die den Entgeltepunkteverlust durch den (auch weiterhin geltenden) Abschlag ausgleichen.

Der Gegenwert für einen Entgeltpunkt liegt derzeit bei 34,19 Euro (= aktueller Rentenwert).

Bei den jährlichen Rentenanpassungen erhöht sich der aktuelle Rentenwert, die Anzahl der von Ihnen erworbenen Entgeltpunkte bleibt unverändert. Dadurch erhöht sich mit jeder Rentenanpassung auch die aus der Ausgleichszahlung resultierende Rentenhöhe.

Wenn Sie darüber hinaus die Rente dann doch erst zum abschlagsfreien Zeitpunkt in Anspruch nehmen, wird das Verhältnis von Beitragszahlung zu ausgezahlter Rente an sich bereits günstiger. Das hängt damit zusammen, dass Sie für einen vollen Abschlagsausgleich etwas mehr Punkte "kaufen" müssen, als durch den Abschlag verloren gehen, da der Abschlag an sich durch die Ausgleichszahlung nicht beseitigt und auch auf die "gekauften" Entgeltpunkte angewendet wird.

Bei weitergehenden Fragen zu Ihrem konkreten Einzelfall empfehle ich Ihnen tatsächlich einen Beratungstermin. Um einen Beratungstermin zu vereinbaren, rufen Sie bitte beim Servicetelefon Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers oder bei der bundesweiten Servicehotline unter 0800 1000 4800 an.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Siehe hieram 31.05.2021 | 12:31
Ich glaube, dass Sie den höchstmöglichen 'Zinsgewinn' dann hätten, in dem Sie zusätzlich zur vorgezogenen Altersrente diese als Teilrente (> Flexirente = Teilrente zwischen 10 % und 99 % dann auch tatsächlich beziehen. Zumal Sie, wenn der vorgezogene Rentenbeginn noch in diesem Jahr möglich ist, statt 40.412,00 EUR zu bezahlen mit Abschlag die Rente beziehen können aber auch noch 46.060,00 EUR dazu verdienen dürfen. Ich vermute, dass der @Experte Ihnen das gleich ausreichend etwas besser erklären kann und/oder aber dann doch auch auf eine (telefonische) Beratung direkt bei Ihrer zuständigen DRV verweist.
Schadeam 31.05.2021 | 13:01
Mit der Ausgleichszahlung erwerben Sie sich Entgeltpunkte, die - egal wann Sie in Rente gehen - Ihre Rente erhöhen. Und wenn Sie erst mit 67 gehen sind diese Punkte nicht mehr mit dem Abschlag behafte. Und sie wirken sich dann bei jeder Rentenerhöhung aus..... 0,5% (für jeden Monat) mehr gibts nur wenn Sie den Rentenbeginn über die Regelaltersrente hinausschieben.
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