Hallo Ralf.,
ich verweise auf folgenden Beitrag, in welchem Ihre Frage bereits beantwortet wird:
https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_pi1[controller]=Topic&tx_typo3forum_pi1[topic]=33573
Ich habe Ihnen bereits meine Antwort geschrieben.
Mehr werde/kann ich Ihnen dazu nicht sagen.
Tut mir leid, dass meine Antwort nicht Ihrer Wunschantwort entspricht.
Vielleicht meldet sich ja noch jemand, der Sie in dieser Hinsicht zufrieden stellt und das antwortet, was Sie gerne lesen möchten.;-)
Gruß
Blödsinn! Wie die Urlaubsabgeltung gezahlt wird ist alleine Sache des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers. Das hat nichts aber auch gar nichts mit der Auszahlung des normalen Gehaltes zu tun.Ist es nun zulässig die Einmalzahlung in 2Raten ausbezahlt zu bekommen oder nicht? Diese Frage ist unbeantwortet!!Wenn das zulässig wäre, könnte man sich auch regulären Arbeitslohn in mehreren Raten auszahlen lassen, um eine Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze zu vermeiden. Solche Tricksereien sind aus gutem Grund nicht zulässig. Sie könnten sogar den Straftatbestand des (versuchten) Betruges erfüllen. Gruß
Die Antwort passt halt nur zur Frage nicht!
Aber naja Experten wissen eben auch nicht alles ;-)
Blödsinn!
Wie die Urlaubsabgeltung gezahlt wird ist alleine Sache des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers.
Das hat nichts aber auch gar nichts mit der Auszahlung des normalen Gehaltes zu tun.
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Na, wenn SIE das sagen, ist ja alles geklärt.;-)
Gruß
[/quote]
So ist es.
Die Antwort passt halt nur zur Frage nicht!
Aber naja Experten wissen eben auch nicht alles ;-)
Tut mir leid, dass meine Antwort nicht Ihrer Wunschantwort entspricht.
Vielleicht meldet sich ja noch jemand, der Sie in dieser Hinsicht zufrieden stellt und das antwortet, was Sie gerne lesen möchten.;-)
Gruß
Oder über 2 Raten auszahlen lassen..... Wär halt schön wenn der Experte mal dazu Stellung nimmt!Eigenlich sollte es gar kein Hinzuverdienst sein, aber das ist ja noch in Klärung vorm BSGDann müssen Sie sich eben so lange gedulden, bis das BSG abschließend entschieden hat. Gruß
Die Antwort passt halt nur zur Frage nicht!
Aber naja Experten wissen eben auch nicht alles ;-)
Rechtsverbindlich sind auch die hiesigen Experten-Antworten nicht.
....,werden Sie niemals verbindliche Auskünfte erhalten, die gerichtlichen Überprüfungen stand halten.Zumindest werden Sie nie erkennen können, welche Auskünfte stimmig sind und welche nicht.
Tut mir leid, dass meine Antwort nicht Ihrer Wunschantwort entspricht.
Vielleicht meldet sich ja noch jemand, der Sie in dieser Hinsicht zufrieden stellt und das antwortet, was Sie gerne lesen möchten.;-)
Gruß
So ist es.Blödsinn! Wie die Urlaubsabgeltung gezahlt wird ist alleine Sache des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers. Das hat nichts aber auch gar nichts mit der Auszahlung des normalen Gehaltes zu tun.Na, wenn SIE das sagen, ist ja alles geklärt.;-) Gruß
Rechtsverbindlich sind auch die hiesigen Experten-Antworten nicht.
Rechtsverbindlich sind auch die hiesigen Experten-Antworten nicht.
Die Antwort passt halt nur zur Frage nicht!
Aber naja Experten wissen eben auch nicht alles ;-)
Die Antwort passt halt nur zur Frage nicht!
Aber naja Experten wissen eben auch nicht alles ;-)
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