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Experten-Antwort

4.1 10:50 Urlaubsgelabgeltung

von Ralf.05.01.2017 | 14:32
2139 Ansichten
19 Antworten
Bitte Frage beantworten.....Danke Siehe 4.1 10:50 Ist es zulässig Urlaubsgelldabgeltung in 2 Raten auszahlen zu lassen um Hinzuverdienstgrenze ab 1.7.17 von 6300 nicht zu überschreiten??

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 05.01.2017 | 14:49

Hallo Ralf.,

ich verweise auf folgenden Beitrag, in welchem Ihre Frage bereits beantwortet wird:

https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_pi1[controller]=Topic&tx_typo3forum_pi1[topic]=33573

Experten-Antwortam 05.01.2017 | 15:56

Ich habe Ihnen bereits meine Antwort geschrieben.

Mehr werde/kann ich Ihnen dazu nicht sagen.

17 Antworten

Ralf.am 05.01.2017 | 14:54
Hallo Experte, Ist es nun zulässig die Einmalzahlung in 2Raten ausbezahlt zu bekommen oder nicht? Diese Frage ist unbeantwortet!!
GroKoam 05.01.2017 | 15:16
Rosanna schrieb

Tut mir leid, dass meine Antwort nicht Ihrer Wunschantwort entspricht.

Vielleicht meldet sich ja noch jemand, der Sie in dieser Hinsicht zufrieden stellt und das antwortet, was Sie gerne lesen möchten.;-)

Gruß

Ist es nun zulässig die Einmalzahlung in 2Raten ausbezahlt zu bekommen oder nicht? Diese Frage ist unbeantwortet!!
Wenn das zulässig wäre, könnte man sich auch regulären Arbeitslohn in mehreren Raten auszahlen lassen, um eine Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze zu vermeiden. Solche Tricksereien sind aus gutem Grund nicht zulässig. Sie könnten sogar den Straftatbestand des (versuchten) Betruges erfüllen. Gruß
Blödsinn! Wie die Urlaubsabgeltung gezahlt wird ist alleine Sache des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers. Das hat nichts aber auch gar nichts mit der Auszahlung des normalen Gehaltes zu tun.
Ralf.am 05.01.2017 | 15:14
Wieso dass denn? Schliesslich ist der Urlaubsanspruch auch über 2 Jahre angefallen!! Eigenlich sollte es gar kein Hinzuverdienst sein, aber das ist ja noch in Klärung vorm BSG
Rosannaam 05.01.2017 | 15:09
Ralf. schrieb

Die Antwort passt halt nur zur Frage nicht!

Aber naja Experten wissen eben auch nicht alles ;-)

Wenn das zulässig wäre, könnte man sich auch regulären Arbeitslohn in mehreren Raten auszahlen lassen, um eine Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze zu vermeiden. Solche Tricksereien sind aus gutem Grund nicht zulässig. Sie könnten sogar den Straftatbestand des (versuchten) Betruges erfüllen. Gruß
Rosannaam 05.01.2017 | 15:17
Ralf. schrieb

Die Antwort passt halt nur zur Frage nicht!

Aber naja Experten wissen eben auch nicht alles ;-)

Dann müssen Sie sich eben so lange gedulden, bis das BSG abschließend entschieden hat. Gruß
Ralf.am 05.01.2017 | 15:19
Rosanna schrieb

Tut mir leid, dass meine Antwort nicht Ihrer Wunschantwort entspricht.

Vielleicht meldet sich ja noch jemand, der Sie in dieser Hinsicht zufrieden stellt und das antwortet, was Sie gerne lesen möchten.;-)

Gruß

Eigenlich sollte es gar kein Hinzuverdienst sein, aber das ist ja noch in Klärung vorm BSG
Dann müssen Sie sich eben so lange gedulden, bis das BSG abschließend entschieden hat. Gruß
Oder über 2 Raten auszahlen lassen..... Wär halt schön wenn der Experte mal dazu Stellung nimmt!
Franz-Josefam 05.01.2017 | 15:26
Ralf. schrieb

Die Antwort passt halt nur zur Frage nicht!

Aber naja Experten wissen eben auch nicht alles ;-)

Wenn Sie eine rechtsverbindliche Auskunf wünschen, müssen Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens fragen. In einem anonymen Internetforum, in dem JEDER ALLES schreiben kann, werden Sie niemals verbindliche Auskünfte erhalten, die gerichtlichen Überprüfungen stand halten.
Franz-Josefam 05.01.2017 | 15:31
Franz-Josef schrieb

Rechtsverbindlich sind auch die hiesigen Experten-Antworten nicht.

....,werden Sie niemals verbindliche Auskünfte erhalten, die gerichtlichen Überprüfungen stand halten.
Zumindest werden Sie nie erkennen können, welche Auskünfte stimmig sind und welche nicht.
GroKoam 05.01.2017 | 15:31
Rosanna schrieb

Tut mir leid, dass meine Antwort nicht Ihrer Wunschantwort entspricht.

Vielleicht meldet sich ja noch jemand, der Sie in dieser Hinsicht zufrieden stellt und das antwortet, was Sie gerne lesen möchten.;-)

Gruß

Blödsinn! Wie die Urlaubsabgeltung gezahlt wird ist alleine Sache des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers. Das hat nichts aber auch gar nichts mit der Auszahlung des normalen Gehaltes zu tun.
Na, wenn SIE das sagen, ist ja alles geklärt.;-) Gruß
So ist es.
Franz-Josefam 05.01.2017 | 15:34
Franz-Josef schrieb

Rechtsverbindlich sind auch die hiesigen Experten-Antworten nicht.

Zumindest werden Sie nicht erkennen können, welche Auskünfte stimmig sind und welche nicht.
Ralf.am 05.01.2017 | 15:38
Ich sehe schon das ich hier keine Antwort auf eine einfache Frage erhalten werde......lieber wird darum herum geschwurbelt... .
Franz-Josefam 05.01.2017 | 15:49
Ralf. schrieb

Die Antwort passt halt nur zur Frage nicht!

Aber naja Experten wissen eben auch nicht alles ;-)

Rechtsverbindlich sind auch die hiesigen Experten-Antworten nicht.
Ralf.am 05.01.2017 | 15:46
Eigentlich erwarte ich eine Antwort des Experten mit 2 oder 4 Buchstaben!
Rosannaam 05.01.2017 | 15:43
Ralf. schrieb

Die Antwort passt halt nur zur Frage nicht!

Aber naja Experten wissen eben auch nicht alles ;-)

Tut mir leid, dass meine Antwort nicht Ihrer Wunschantwort entspricht. Vielleicht meldet sich ja noch jemand, der Sie in dieser Hinsicht zufrieden stellt und das antwortet, was Sie gerne lesen möchten.;-) Gruß
Ralf.am 07.01.2017 | 20:52
Die Antwort passt halt nur zur Frage nicht! Aber naja Experten wissen eben auch nicht alles ;-)
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