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Experten-Antwort

410 € Job und volle Leistungen der DR ?

von Sabine Fischer23.08.2010 | 16:01
1903 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, habe seit 2000 Vollzeit gearbeitet und diese Arbeit ist jetzt beendet. Werde nun einen 410€ Job annehmen. Der ist ja sozialversicherungspflichtig. Allerdings wird nur ein geringerer Rentenversicherungsbeitrag von mir gezahlt. Frage nun: Habe ich Anspruch auf alle Leistungen der DR wie EU Rente undauf RehaLeistungen ? Und sind diese aufgrund der niedrigen Einzahlung ausgenommen ? Dank und Gruß Sabine

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Dem Beitrag von Öha kann ich nur zustimmen.

Bei einer Beschäftigung im Niedriglohnbereich (sogenannte Midijobs) ist nicht die Höhe des Beitrages maßgebend, sondern die Tatsache , dass Sie mit dieser Beschäftigung versicherungspflichtig sind.

Sie haben daher alle Leistungsansprüche weiterhin wie bei Ihrer Vollzeitbeschäftigung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Öhaam 23.08.2010 | 16:15
... und zwar ohne wenn und aber! Sie erwerben echte Pflichtbeiträge (mit geringem Gegenwert), womit Sie EM- und Reha-Ansprüche erwerben/erhalten und die Wartezeiten für Altersrenten (35, 45 Jahre) auffüllen. Allerdings schädigen Sie sich an den Stellen, bei welchen 'Durchschnittswerte' für die Rentenberechnung ermittelt werden - der o.g. Schutz ist aber wichtiger! Evtl. ist die pflichtige Beschäftigung ja auch wichtig für Ihren KV-Schutz?!
Skatrentneram 23.08.2010 | 16:15
Selbstverständlich haben Sie weiterhin Anspruch auf eine EM-Rente und auch auf Reha - Leistungen.
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