Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenDem Beitrag von Öha kann ich nur zustimmen.
Bei einer Beschäftigung im Niedriglohnbereich (sogenannte Midijobs) ist nicht die Höhe des Beitrages maßgebend, sondern die Tatsache , dass Sie mit dieser Beschäftigung versicherungspflichtig sind.
Sie haben daher alle Leistungsansprüche weiterhin wie bei Ihrer Vollzeitbeschäftigung
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