Dem Beitrag von Öha kann ich nur zustimmen.
Bei einer Beschäftigung im Niedriglohnbereich (sogenannte Midijobs) ist nicht die Höhe des Beitrages maßgebend, sondern die Tatsache , dass Sie mit dieser Beschäftigung versicherungspflichtig sind.
Sie haben daher alle Leistungsansprüche weiterhin wie bei Ihrer Vollzeitbeschäftigung