Hallo Martina,
die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie mit 63 J. + 10 M. ohne Abschlag in Anspruch nehmen (Geburtsjahr 1957). Da Sie die Wartezeit von 45 Jahren bereits erfüllt haben, ist es für den Rentenanspruch unerheblich, ob Sie vor Rentenbeginn noch Arbeitslosengeld beziehen. Die Bescheinigung des Arztes könnte zur Vermeidung der Sperrzeit erforderlich sein. Bezüglich des Formulars fragen Sie bitte bei Ihrer Agentur für Arbeit nach.