Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

45 Arbeitajahre erreicht, 62 Jahre alt und jetzige Tätigkeit kann nicht mehr ausgeübt werden

von martina20.08.2019 | 10:16
1948 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo liebe Experten, ich habe 45 jahre gearbeitet und bin bald 62 Jahre alt. Meine jetzige Tätigkeit kann ich nicht mehr ausüben weils sie über die Gelenke und den Rücken gehen und die Schmerzen fast nicht mehr aufhören. Nun sagten mir Bekannte, dass ich doch schon in Rente gehen könnte. Voraussetzung sind die 45 AJ + eine Bescheinigung vom Arbeitsamt für meinen Hausartz wo dieser bestätigt, dass ich genau diese Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben darf. Damit könnte ich dann in meiner Firma kündigen, würde arbeitslos sein und erstmal eine Sperre hinnehmen müssen, weil der Betrieb keine betriebsbedingte Kündigung ausspricht. Somit könnte ich die ALG1-Zahlung bis zum 63 Lebensjahr + 10 Monate hinnehemen und dann abschlagsfrei in die Rente gehen. Meine Frage: Geht das und welches Formular muss ich meinem Hausarzt vorlegen, wo er die Bestätigung für das Arbeitsamt vornimmt, dass ich diese jetzige Arbeit nicht mehr machen kann. Vielen Dank für Ihre Mühe, Martina

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Martina,

die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie mit 63 J. + 10 M. ohne Abschlag in Anspruch nehmen (Geburtsjahr 1957). Da Sie die Wartezeit von 45 Jahren bereits erfüllt haben, ist es für den Rentenanspruch unerheblich, ob Sie vor Rentenbeginn noch Arbeitslosengeld beziehen. Die Bescheinigung des Arztes könnte zur Vermeidung der Sperrzeit erforderlich sein. Bezüglich des Formulars fragen Sie bitte bei Ihrer Agentur für Arbeit nach.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

13 Antworten

egal (der Erste)am 20.08.2019 | 10:59
Für eine Kündigung mit anschließender Sperrfrist und darauffolgendem Bezug von Arbeitslosengeld benötigen Sie keine Bescheinigung eines Arztes. Wenn Sie sich unbedingt etwas von einem Arzt bescheinigen lassen wollen, wäre eine gewöhnliche Arbeitsunfähigkeit evtl. eine Möglichkeit. Lohnfortzahlung + Krankengeld dürften höher sein als das Arbeitslosengeld, und ne Sperrfrist gäbe es dann auch nicht.
egal (der Erste)am 20.08.2019 | 11:02
Vielleicht würde ja eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit (vielleicht mit zeitnaher medizinischer Reha) sogar soviel Erholung bringen, dass Sie dann bis 63/10 sogar noch mal weiter arbeiten gehen könnten...
Halam 20.08.2019 | 11:44
Würde der Arbeitnehmer nur 5 Versicherungsjahre und keine 45 Jahre gearbeitet haben, wird er von der DRV zu 100% gleich gut oder schlecht behandelt werden. Im Gegenteil, der Arbeitnehmer mit 5 Versicherungsjahren holt sich sein Geld über den Sozialtopf bis hin zur Miete und Suppenküche. Es ist Null Gerechtigkeit im System. Der wo sich nicht mehr bewegen kann, der wird " besonders bevorzugt behandelt " Die Verwaltung schlägt mit System erbarmungslos zu. So wie die " Kriegsjahrgänge von 1942 bis 1952 mit Rentenabzügen und weit über 45 Versicherungsjahren betrogen wurden, geht es in der DRV glatt weiter.
martinaam 20.08.2019 | 12:13
Habe ich Sie richtig verstanden: ich könnte von mir aus kündigen und warten bis ich 63 + 10 erreicht habe, bekomme in dieser Zeit ALG1 und könnte dann ab 1.10.2021 in die Rente OHNE Abzüge? Lieben Dank für Ihre Mühe, martina
Neugierigam 20.08.2019 | 12:42
Zitat von Hal anzeigenausblenden
Vielleicht würde ja eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit (vielleicht mit zeitnaher medizinischer Reha) sogar soviel Erholung bringen, dass Sie dann bis 63/10 sogar noch mal weiter arbeiten gehen könnten...
Würde der Arbeitnehmer nur 5 Versicherungsjahre und keine 45 Jahre gearbeitet haben, wird er von der DRV zu 100% gleich gut oder schlecht behandelt werden. Im Gegenteil, der Arbeitnehmer mit 5 Versicherungsjahren holt sich sein Geld über den Sozialtopf bis hin zur Miete und Suppenküche. Es ist Null Gerechtigkeit im System. Der wo sich nicht mehr bewegen kann, der wird " besonders bevorzugt behandelt " Die Verwaltung schlägt mit System erbarmungslos zu. So wie die " Kriegsjahrgänge von 1942 bis 1952 mit Rentenabzügen und weit über 45 Versicherungsjahren betrogen wurden, geht es in der DRV glatt weiter.
Unter welchen Umständen wäre denn Gerechtigkeit in dem System? Was schlagen Sie vor? Bis jetzt kann ich Ihr Ansinnen überhaupt nicht deuten!
-am 20.08.2019 | 12:38
Hallo Martina, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie mit 63 J. + 10 M. ohne Abschlag in Anspruch nehmen (Geburtsjahr 1957). Da Sie die Wartezeit von 45 Jahren bereits erfüllt haben, ist es für den Rentenanspruch unerheblich, ob Sie vor Rentenbeginn noch Arbeitslosengeld beziehen. Die Bescheinigung des Arztes könnte zur Vermeidung der Sperrzeit erforderlich sein. Bezüglich des Formulars fragen Sie bitte bei Ihrer Agentur für Arbeit nach.
Habe ich Sie richtig verstanden: ich könnte von mir aus kündigen und warten bis ich 63 + 10 erreicht habe, bekomme in dieser Zeit ALG1 und könnte dann ab 1.10.2021 in die Rente OHNE Abzüge? Lieben Dank für Ihre Mühe, martina
Hallo Martina, ja, Sie haben das richtig verstanden. Allerdings werden während der Arbeitslosigkeit etwas geringere Rentenbeiträge gezahlt. Die Auswirkungen auf Ihre Rente sind aber minimal.
Halam 20.08.2019 | 15:09
dem Arbeitnehmer wird von Egal empfohlen, eine Reha und Arzt Besuche durchzuführen, dami er wieder arbeitsfähig wird und bis zum Rentenbeginn wenn auch mit Schmerzen weiterarbeiten soll. Ein Arbeitnehmer mit 5 Versicherungsjahren der diese Frist von 65 plus erreicht, der wird ohne Abzüge, das ganze System bis zur Sozialhilfe Wohnung / Heizung / Suppenküche ohne Probleme abgreifen. Mit Verlaub, das ist schlich " Hahnebüchen " Verstehen Sie das Neugierig?
Neugierigam 20.08.2019 | 16:15
Zitat von Hal anzeigenausblenden
Nein, noch immer nicht. Entweder bin ich zu dumm dafür, oder Sie kritisieren etwas, das so nicht ist. Wer mit 65 nur 5 Versicherungsjahre hat, bekommt eher eine kleine Rente und lebt dann durch Grundsicherung genau wie jemand der 45 Jahre einzahlt oder was meinen Sie? Hä??? Eigentlich bin ich ja nicht auf den Kopf gefallen, aber tut mir leid, ich verstehe nur Bahnhof.
egal (der Erste)am 20.08.2019 | 15:31
Zitat von Hal anzeigenausblenden
Lesen und Verstehen (und insbesondere dieses) scheint nicht so direkt Ihre Stärke zu sein... Und Übrigens: die 5 Versicherungsjahre sind überhaupt nicht erforderlich zum "Abgreifen des ganzen Systems". Das geht auch komplett ohne Versicherungsjahr!
Bestands EMRam 20.08.2019 | 16:43
Zitat von Neugierig anzeigenausblenden
dem Arbeitnehmer wird von Egal empfohlen, eine Reha und Arzt Besuche durchzuführen, dami er wieder arbeitsfähig wird und bis zum Rentenbeginn wenn auch mit Schmerzen weiterarbeiten soll. Ein Arbeitnehmer mit 5 Versicherungsjahren der diese Frist von 65 plus erreicht, der wird ohne Abzüge, das ganze System bis zur Sozialhilfe Wohnung / Heizung / Suppenküche ohne Probleme abgreifen. Mit Verlaub, das ist schlich " Hahnebüchen " Verstehen Sie das Neugierig?
Nein, noch immer nicht. Entweder bin ich zu dumm dafür, oder Sie kritisieren etwas, das so nicht ist. Wer mit 65 nur 5 Versicherungsjahre hat, bekommt eher eine kleine Rente und lebt dann durch Grundsicherung genau wie jemand der 45 Jahre einzahlt oder was meinen Sie? Hä??? Eigentlich bin ich ja nicht auf den Kopf gefallen, aber tut mir leid, ich verstehe nur Bahnhof.
Es gibt aber leider bei diesen System auch die Ungerechtigkeit das jemand 37 Jahre eingezahlt hat und nur weil er früher krank wurde die Zurechnungszeit nur bis 60 Jahre bekommt. Und der andere EMR hat zum Beispiel 25 Jahre eingezahlt wurde aber später krank und bekommt nun Zurechnungszeit bis 65 und 8 Monate. Bei gleichen Durchschnittsverdienst der beiden kann das je nach Höhe des Gehaltes einen Rentenunterschied von mehr als 200€ ausmachen. Herr Kaiser ihren Kommentar können Sie sich sparen.
Neugierigam 20.08.2019 | 17:18
Das liegt halt daran, dass es einen Stichtag gibt. Warum gibt es diese Abschläge bei der EMR überhaupt? Damit nicht alle 60 jährigen in diese Rentenart gehen? Bekommen doch aber eh nur sehr Kranke, das Alter kann man sich nicht aussuchen und wen es erwischt, stellt den Antrag so oder so, ob nun unter 65 oder nicht. Krank ist krank.
Hmmm???am 20.08.2019 | 23:36
Zitat von - anzeigenausblenden
Habe ich Sie richtig verstanden: ich könnte von mir aus kündigen und warten bis ich 63 + 10 erreicht habe, bekomme in dieser Zeit ALG1 und könnte dann ab 1.10.2021 in die Rente OHNE Abzüge? Lieben Dank für Ihre Mühe, martina
Hallo Martina, ja, Sie haben das richtig verstanden. Allerdings werden während der Arbeitslosigkeit etwas geringere Rentenbeiträge gezahlt. Die Auswirkungen auf Ihre Rente sind aber minimal.
Um nochmals auf den Beitrag von Martina zurückzukommen: Wenn sie sich arbeitssuchend (arbeitslos) meldet, dann steht sie der Arbeitsvermittlung und somit dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung und muß ihrer Mitwirkungspflicht nachkommen, weil sonst das ALG 1 gemindert oder sogar ganz entzogen wird. Also ganz so einfach ist es nicht. Es wundert mich, dass die Experten solch eine Antwort gegeben haben.
Tjaam 21.08.2019 | 05:15
Zitat von Hmmm??? anzeigenausblenden
Hallo Martina, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie mit 63 J. + 10 M. ohne Abschlag in Anspruch nehmen (Geburtsjahr 1957). Da Sie die Wartezeit von 45 Jahren bereits erfüllt haben, ist es für den Rentenanspruch unerheblich, ob Sie vor Rentenbeginn noch Arbeitslosengeld beziehen. Die Bescheinigung des Arztes könnte zur Vermeidung der Sperrzeit erforderlich sein. Bezüglich des Formulars fragen Sie bitte bei Ihrer Agentur für Arbeit nach.
Habe ich Sie richtig verstanden: ich könnte von mir aus kündigen und warten bis ich 63 + 10 erreicht habe, bekomme in dieser Zeit ALG1 und könnte dann ab 1.10.2021 in die Rente OHNE Abzüge? Lieben Dank für Ihre Mühe, martina
Hallo Martina, ja, Sie haben das richtig verstanden. Allerdings werden während der Arbeitslosigkeit etwas geringere Rentenbeiträge gezahlt. Die Auswirkungen auf Ihre Rente sind aber minimal.
Um nochmals auf den Beitrag von Martina zurückzukommen: Wenn sie sich arbeitssuchend (arbeitslos) meldet, dann steht sie der Arbeitsvermittlung und somit dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung und muß ihrer Mitwirkungspflicht nachkommen, weil sonst das ALG 1 gemindert oder sogar ganz entzogen wird. Also ganz so einfach ist es nicht. Es wundert mich, dass die Experten solch eine Antwort gegeben haben.
Das ist aber letztendlich kein Problem, welches die Rentenversicherung zu lösen hat. Daher war die Expertenantwort schon korrekt.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026