Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Martina,
die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie mit 63 J. + 10 M. ohne Abschlag in Anspruch nehmen (Geburtsjahr 1957). Da Sie die Wartezeit von 45 Jahren bereits erfüllt haben, ist es für den Rentenanspruch unerheblich, ob Sie vor Rentenbeginn noch Arbeitslosengeld beziehen. Die Bescheinigung des Arztes könnte zur Vermeidung der Sperrzeit erforderlich sein. Bezüglich des Formulars fragen Sie bitte bei Ihrer Agentur für Arbeit nach.
Unter welchen Umständen wäre denn Gerechtigkeit in dem System? Was schlagen Sie vor? Bis jetzt kann ich Ihr Ansinnen überhaupt nicht deuten!Vielleicht würde ja eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit (vielleicht mit zeitnaher medizinischer Reha) sogar soviel Erholung bringen, dass Sie dann bis 63/10 sogar noch mal weiter arbeiten gehen könnten...Würde der Arbeitnehmer nur 5 Versicherungsjahre und keine 45 Jahre gearbeitet haben, wird er von der DRV zu 100% gleich gut oder schlecht behandelt werden. Im Gegenteil, der Arbeitnehmer mit 5 Versicherungsjahren holt sich sein Geld über den Sozialtopf bis hin zur Miete und Suppenküche. Es ist Null Gerechtigkeit im System. Der wo sich nicht mehr bewegen kann, der wird " besonders bevorzugt behandelt " Die Verwaltung schlägt mit System erbarmungslos zu. So wie die " Kriegsjahrgänge von 1942 bis 1952 mit Rentenabzügen und weit über 45 Versicherungsjahren betrogen wurden, geht es in der DRV glatt weiter.
Hallo Martina, ja, Sie haben das richtig verstanden. Allerdings werden während der Arbeitslosigkeit etwas geringere Rentenbeiträge gezahlt. Die Auswirkungen auf Ihre Rente sind aber minimal.Hallo Martina, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie mit 63 J. + 10 M. ohne Abschlag in Anspruch nehmen (Geburtsjahr 1957). Da Sie die Wartezeit von 45 Jahren bereits erfüllt haben, ist es für den Rentenanspruch unerheblich, ob Sie vor Rentenbeginn noch Arbeitslosengeld beziehen. Die Bescheinigung des Arztes könnte zur Vermeidung der Sperrzeit erforderlich sein. Bezüglich des Formulars fragen Sie bitte bei Ihrer Agentur für Arbeit nach.Habe ich Sie richtig verstanden: ich könnte von mir aus kündigen und warten bis ich 63 + 10 erreicht habe, bekomme in dieser Zeit ALG1 und könnte dann ab 1.10.2021 in die Rente OHNE Abzüge? Lieben Dank für Ihre Mühe, martina
Es gibt aber leider bei diesen System auch die Ungerechtigkeit das jemand 37 Jahre eingezahlt hat und nur weil er früher krank wurde die Zurechnungszeit nur bis 60 Jahre bekommt. Und der andere EMR hat zum Beispiel 25 Jahre eingezahlt wurde aber später krank und bekommt nun Zurechnungszeit bis 65 und 8 Monate. Bei gleichen Durchschnittsverdienst der beiden kann das je nach Höhe des Gehaltes einen Rentenunterschied von mehr als 200€ ausmachen. Herr Kaiser ihren Kommentar können Sie sich sparen.dem Arbeitnehmer wird von Egal empfohlen, eine Reha und Arzt Besuche durchzuführen, dami er wieder arbeitsfähig wird und bis zum Rentenbeginn wenn auch mit Schmerzen weiterarbeiten soll. Ein Arbeitnehmer mit 5 Versicherungsjahren der diese Frist von 65 plus erreicht, der wird ohne Abzüge, das ganze System bis zur Sozialhilfe Wohnung / Heizung / Suppenküche ohne Probleme abgreifen. Mit Verlaub, das ist schlich " Hahnebüchen " Verstehen Sie das Neugierig?Nein, noch immer nicht. Entweder bin ich zu dumm dafür, oder Sie kritisieren etwas, das so nicht ist. Wer mit 65 nur 5 Versicherungsjahre hat, bekommt eher eine kleine Rente und lebt dann durch Grundsicherung genau wie jemand der 45 Jahre einzahlt oder was meinen Sie? Hä??? Eigentlich bin ich ja nicht auf den Kopf gefallen, aber tut mir leid, ich verstehe nur Bahnhof.
Um nochmals auf den Beitrag von Martina zurückzukommen: Wenn sie sich arbeitssuchend (arbeitslos) meldet, dann steht sie der Arbeitsvermittlung und somit dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung und muß ihrer Mitwirkungspflicht nachkommen, weil sonst das ALG 1 gemindert oder sogar ganz entzogen wird. Also ganz so einfach ist es nicht. Es wundert mich, dass die Experten solch eine Antwort gegeben haben.Habe ich Sie richtig verstanden: ich könnte von mir aus kündigen und warten bis ich 63 + 10 erreicht habe, bekomme in dieser Zeit ALG1 und könnte dann ab 1.10.2021 in die Rente OHNE Abzüge? Lieben Dank für Ihre Mühe, martinaHallo Martina, ja, Sie haben das richtig verstanden. Allerdings werden während der Arbeitslosigkeit etwas geringere Rentenbeiträge gezahlt. Die Auswirkungen auf Ihre Rente sind aber minimal.
Das ist aber letztendlich kein Problem, welches die Rentenversicherung zu lösen hat. Daher war die Expertenantwort schon korrekt.Um nochmals auf den Beitrag von Martina zurückzukommen: Wenn sie sich arbeitssuchend (arbeitslos) meldet, dann steht sie der Arbeitsvermittlung und somit dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung und muß ihrer Mitwirkungspflicht nachkommen, weil sonst das ALG 1 gemindert oder sogar ganz entzogen wird. Also ganz so einfach ist es nicht. Es wundert mich, dass die Experten solch eine Antwort gegeben haben.Hallo Martina, ja, Sie haben das richtig verstanden. Allerdings werden während der Arbeitslosigkeit etwas geringere Rentenbeiträge gezahlt. Die Auswirkungen auf Ihre Rente sind aber minimal.Hallo Martina, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie mit 63 J. + 10 M. ohne Abschlag in Anspruch nehmen (Geburtsjahr 1957). Da Sie die Wartezeit von 45 Jahren bereits erfüllt haben, ist es für den Rentenanspruch unerheblich, ob Sie vor Rentenbeginn noch Arbeitslosengeld beziehen. Die Bescheinigung des Arztes könnte zur Vermeidung der Sperrzeit erforderlich sein. Bezüglich des Formulars fragen Sie bitte bei Ihrer Agentur für Arbeit nach.Habe ich Sie richtig verstanden: ich könnte von mir aus kündigen und warten bis ich 63 + 10 erreicht habe, bekomme in dieser Zeit ALG1 und könnte dann ab 1.10.2021 in die Rente OHNE Abzüge? Lieben Dank für Ihre Mühe, martina
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