Hallo Rentenwunschkandidat,
Voraussetzung für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist neben der Wartezeit von 45 Jahren eben auch das Erreichen einer gesetzlich festgelegten Altersgrenze. Ein Rentenbeginn mit 60 Jahren ist bei Ihrem Jahrgang bei keiner Altersrentenart möglich.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung