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Experten-Antwort

45 Arbeitsjahre - 61 Jahre - Wann geht's in Rente?

von Bertso26.09.2016 | 10:42
3692 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Expertenteam, ich bin hier im Auftrag meines Vaters. Er selber ist Baujahr 1955 und wird im März nächsten Jahres 62. Seine 45 Arbeitsjahre hat er seit 01.09.2016 rum. Da es seine Gesundheit kaum noch zu lässt vernünftig seinen Job auszuführen, würde er sich zum 01.03.2017 kündigen lassen und dann Arbeitslosengeld beziehen. Seine abschlagsfreie Rente steht im laut Rentenrechner ihm am 01.10.2018 zu. Könnte er die Zeit vom 01.03.2017 bis 01.10.2018 problemlos, arbeitslos überbrücken oder macht er dadurch "Miese"? Könnte er auch mit Abzügen früher in Rente gehen z.B. am 01.03.2017? Grüße Bertso

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bertso,

der Rentenversicherung ist das letztlich egal, ob Ihr Vater bis zur Rente arbeitslos ist und ob er dafür selbst kündigt oder gekündigt wird. Beim Arbeitslosengeld könnte es eben eine Sperrzeit geben und nur darauf wollte die Mitarbeiterin im A+B-Dienst sicher hinweisen.

Ansonsten wurden die meisten Hinweise schon gegeben:

- Wenn die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt ist (aber bitte vom Rententräger im Rahmen einer Rentenauskunft geprüft und nicht selbst ausgezählt, nicht dass es dann böse Überraschungen gibt), schadet die anschließende Arbeitslosigkeit nicht im Hinblick auf die abschlagfreie Rente.

- Die Rentenbeiträge aus der Arbeitslosigkeit werden geringer sein, als aus der Beschäftigung, also wird auch der zu erwartende Rentenbetrag etwas nach unten korrigiert werden.

- Mit Abschlägen wäre die Rente frühestens mit 63 möglich (minus 9,9 %), es sei denn es liegt eine Schwerbehinderung vor - dann auch ab sofort.

Fordern Sie doch einfach mal eine ausführliche Rentenauskunft an, dann haben Sie alle Daten schwarz auf weiß...

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bertso,

„SuchenUndFragen“ und „TanteCharlie“ haben Ihnen aus rentenversicherungsrechtlicher Sicht bereits die zutreffenden Hinweise gegeben. Wie hoch der Verlust durch eine fehlende oder verminderte Beitragszahlung aufgrund der angedachten Arbeitslosigkeit sein würde, kann ich von hier aus allerdings nicht beurteilen. Hierzu sollte sich Ihr Vater ggf. individuell in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers beraten lassen.

Zur Frage des Anspruchs auf Arbeitslosengeld und des Einflusses einer eigenen Kündigung hierauf, kann ich im Rahmen dieses Forums zur Alterssicherung und Rentenversicherung leider weiter helfen. Zur Klärung sollten Sie sich daher direkt mit der zuständigen Agentur für Arbeit in Verbindung setzen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

10 Antworten

TanteCharlieam 26.09.2016 | 13:28
Kann schon sein, dass der Arbeitgeber das begründen muss. Aber nicht gegenüber der DRV. Höchstens gegenüber der Agentur für Arbeit. Das ist dann aber auch Arbeitsrecht und da steig ich aus.
SuchenUndFragenam 26.09.2016 | 11:38
Hallo Bertso, wenn Ihr Vater die 45 Jahre jetzt schon "voll" hat, spielt es keine Rolle mehr, ob er die letzten 1,5 Jahre vor Rentenbeginn arbeitslos ist. Er kann dann trotzdem die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 63 Jahren plus 6 Monaten - also zum 01.10.2018 - bekommen. Er könnte auch mit 63 und entsprechenden Abzügen (die sich dann aber auf die Regelaltersrente beziehen! nicht auf die "Rente mit 63"!) in Rente gehen. Wie ich es überblicke, wäre das in den meisten Fällen der größere Verlust.
Bertsoam 26.09.2016 | 12:17
Erstmal vielen Dank für die zügige Antwort. Also würde das mit der Kündigung funktionieren. Die Tante von der Rentenstelle hat ihm versucht klar zu machen, dass er im jeden Fall bis 10.01.2018 arbeiten muss und dass dass mit einer Kündigung von Arbeitergeberseite nicht so einfach ist. Da fragen wir uns. Was interessiert uns das? 45 Arbeitsjahre sind voll! Warum soll er sich noch 1,5 Jahre "todarbeiten" ohne nennenswerten Vorteil Wenn er zum 01.03.2017 vom Arbeitgeber gekündigt wird, dass ist er eben gekündigt, oder nicht? Er muss sich doch nicht beim "Amt" rechtfertigen, warum er gekündigt wurde, oder?
TanteCharlieam 26.09.2016 | 12:41
Im Prinzipt interessiert es hier weder "Tanten noch Onkeln" (auch keine Nichten und Neffen), ob Ihr Vater selber kündigt oder gekündigt wird und aus welchen Gründen. Wenn er die 1,5 Jahre wegen Reichtum locker selbst überbrücken kann bzw. mit dem Arbeitslosengeld auskommt, na dann is ja alles paletti. Falls er aber selber kündigt, wird er vom Arbeitsamt erst mal einige Zeit gesperrt: also keine Kohle (und natürlich auch keine Rentensteigernden Beiträge). Falls er seinen Arbeitgeber tatsächlich dazu bringt, ihn zu kündigen: Glückwunsch. Dann werden Rentenbeiträge aber auch nicht mehr vom Gehalt eingezahlt, sondern nur noch vom Arbeitslosengeld. Ergo: 1,5 Jahre weniger Beiträge wirken sich schon ein klein wenig bei der Rentenhöhe aus. Wie viel genau? Gib mir ne Glaskugel oder fragen Sie nochmal die "Tante" von der DRV.
Bertsoam 26.09.2016 | 13:05
Die Antwort wird ihn freuen. Die Mitarbeiter der DRV dürfen sicherlich auch niemanden ermutigen sich kündigen zu lassen um so dem Vater Staat auf der Tasche zu liegen. Nur die Panikmache fanden wir nicht in Ordnung. Laut Aussage würde das Amt alles kontrollieren. Auch der Chef müsste sich dazu äußern, warum gerade dem Mitarbeiter, aus welchem Grund gekündigt wurde.
Bertsoam 26.09.2016 | 14:51
Vielen Dank auch an den Experten für die Antwort. Das mit der ausführlichen Rentenauskunft ist eine gute Idee. Als mein Vater vor 2 Wochen bei der DRV war, hatte man ihm nur eine Auskunft in Bezug auf den Zeitraum bis 2015 gegeben und den Rest "hochrechnet". Das fand ich schon von Anfang an komisch... Schwarz auf Weiß ist dann sicherlich besser. Eine letzte Frage/Anmerkung: Die Sperre tritt aber nur ein, wenn man als Arbeitnehmer selber kündigt, oder? Eine Sperre der Leistungen nach Kündigung durch Arbeitgeber wäre mir neu.
Franz J.am 26.09.2016 | 18:03
Lassen sie sich nicht verunsichern. 45 J. voll, alles in trockenen Tüchern. Mit Chef reden, da er nicht mehr fit ist wird er ihn schon entlassen. Keine Sperrfrist, diese 1,5 J. ALG 1 mindert die Rente um ein paar Cent. Er soll daheim bleiben und sich noch ein paar schöne Jahre machen, alles Gute
W*lfgangam 26.09.2016 | 22:00
Zitat von Bertso anzeigenausblenden
Hallo Bertso, sicher nicht, wenn die Kündigungsfristen nicht eingehalten werden. Wenn Sie/Ihr Vater ihm die 'silbernen Löffel' geklaut haben, ist die Kündigung gerechtfertigt - Sperrfrist eben. Insofern wird die AfA dann die genauen Kündigungsgründe hinterfragen / betriebsbedingt / wg. Krankheit ...nur weil so was in der Kündigung als 'Gefälligkeitsbegründung' drin steht, schalten die AfA-Mitarbeiter doch nicht auf 'blöd' ;-), sondern vergewissern sich, ob keine Sperrfrist tatsächlich gerechtfertigt ist. Gruß w.
W*lfgangam 26.09.2016 | 23:08
Ach Franz, das ist doch meist nur eine Phrase, wo dann doch/oft die Zustimmung für diesen Personenkreis kommt und lediglich für eine Verzögerung der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses sorgen kann: https://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/Kuendigungsgrund/7… https://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/Kuendigungsschutz/… Gruß w.
Franz J.am 26.09.2016 | 22:09
Ach Wolfgang, es können sogar Schwerbeh. mit hohen Fehlzeiten entlassen werden, was viele nicht wissen. Die meisten Arbeitgeber sind froh wenn solche Leute entlassen werden wollen.
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