Hallo Bertso,
der Rentenversicherung ist das letztlich egal, ob Ihr Vater bis zur Rente arbeitslos ist und ob er dafür selbst kündigt oder gekündigt wird. Beim Arbeitslosengeld könnte es eben eine Sperrzeit geben und nur darauf wollte die Mitarbeiterin im A+B-Dienst sicher hinweisen.
Ansonsten wurden die meisten Hinweise schon gegeben:
- Wenn die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt ist (aber bitte vom Rententräger im Rahmen einer Rentenauskunft geprüft und nicht selbst ausgezählt, nicht dass es dann böse Überraschungen gibt), schadet die anschließende Arbeitslosigkeit nicht im Hinblick auf die abschlagfreie Rente.
- Die Rentenbeiträge aus der Arbeitslosigkeit werden geringer sein, als aus der Beschäftigung, also wird auch der zu erwartende Rentenbetrag etwas nach unten korrigiert werden.
- Mit Abschlägen wäre die Rente frühestens mit 63 möglich (minus 9,9 %), es sei denn es liegt eine Schwerbehinderung vor - dann auch ab sofort.
Fordern Sie doch einfach mal eine ausführliche Rentenauskunft an, dann haben Sie alle Daten schwarz auf weiß...