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Experten-Antwort

45 Arbeitsjahre, wird dieZeit angerechnet?

von Sabrina11.07.2023 | 08:54
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, habe jetzt rückwirkend, fast 2 Jahre, die halbe EMR bekommen. In den 2 Jahren habe ich 1,5 Jahre Krankengeld bezogen, danach Alg1 Nahtlosregelung. Jetzt wird das ja mit der Rente verrechnet . Da es ja aber nur die halbe EMR ist, haben ja Krankenkasse und die Agentur für Arbeit mir mehr gezahlt. Das ich nichts zurück zahlen muss, weiß ich durch das Forum bereits. Meine Frage ist, zählen diese Zeiten, also 1,5 Jahre Krankengeldbezug und Alg1 Nahtlosregelung zu den anrechenbaren Zeiten für besonders langjährige Versicherte? Es geht darum, dass ich normalerweise mit 65 auch 45 Arbeitsjahre hätte und müsste nicht bis 67 arbeiten. Ich bin 57. Wenn die Zeiten allerdings rausfallen, komme ich nicht mehr auf 45 Arbeitsjahre. Ich möchte mich mal bedanken, dass man solche Fragen hier stellen kann und immer Antworten bekommt, man durch die Expertenantworten auch sicher sein kann, dass das dann stimmt. Aber auch durch die anderen, wie KSC, Abschläge usw. , wo man ja weiß, dass das auch Experten sind. Auch von den Mitlesern kommen oft sehr hilfreiche Hinweise. Es ist gut, dass es diese Möglichkeit gibt, sich zu informieren. Dankeschön!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sabrina,


nicht auf die Wartezeit von 45 Jahren anrechenbar sind unter anderem Pflichtbeitragszeiten oder Anrechnungszeiten in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn, wenn es sich um Zeiten des Bezugs von Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung handelt.
Zeiten der Weiterzahlung des Bezugs von Arbeitslosengeld während der Arbeitsunfähigkeit nach § 146 SGB III sind innerhalb der letzten zwei Jahre vor Rentenbeginn ebenfalls nicht anrechenbar. Auch wenn in diesen Zeiträumen aufgrund der Arbeitsunfähigkeit tatsächlich keine Arbeitslosigkeit vorlag, handelt es sich hierbei um eine Entgeltersatzleistung der Arbeitsförderung. 
Aufgrund Ihrer Schilderung gehen wir davon aus, dass die 1,5 Jahre Krankengeldbezug zur 45- jährigen Wartezeit zählen. Da Sie außerdem noch länger als 2 Jahre vom Rentenbeginn der Altersrente für besonders langjährig Versicherte entfernt sind, zählt auch die Zeit des Arbeitslosengeld 1- Bezugs zur Wartezeit dazu. 
Insofern stimmen wir auch den Ausführungen von PeterT zu.
Um auf "Nummer sicher zu gehen" empfehlen wir Ihnen, sich eine aktuelle Rentenauskunft von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger anzufordern. Hier können Sie nochmals überprüfen, wie der aktuelle Stand der benötigten Wartezeitmonate ist.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

PeterTam 11.07.2023 | 09:21
Soviel ich weiss, würden die ALG1 Zeiten die 2 Jahre vor dem Erreichen der 45 Jahre fallen, nicht mitzählen. Anders ausgedrückt: Würden mir noch z.b. 1,5 Jahre fehlen um die 45 Jahre voll zu bekommen, und man bezieht ALG1, zählen diese nicht mit. Sollte man allerdings während seines Arbeitslebens einmal Arbeitslos werden, zählen diese Zeiten natürlich mit. Ebenso der Bezug von KG. Zu deiner eigentlichen Frage: Die 1,5 Jahre KG zählen mit und die Nahtlosigkeitsregel auch, da das ALG1 deutlich vor den 2 Jahren VOR Erreichen der Besonderen Langjährigkeit liegt.
Mikeam 11.07.2023 | 13:06
Sie können mit der halben Teil Erwerbsminderungsrente, doch sowieso in die Rente für langjährig Versicherte wechseln ohne Nachteile zu haben. Die Rente wird das Doppelte der Teil-Erwerbsminderungsrente sein und zusätzliche Abzüge haben sie nicht . Meinetwegen auch schon in die Rente für Schwerbehinderte mit 62, falls sie 50 GDB haben.
Sabrinaam 11.07.2023 | 16:10
Zitat von Mike anzeigenausblenden
Danke für die Antwort, ich muss aber nochmal nachfragen. Das heißt, obwohl ich mit Jahrgang 1965 bis 67 arbeiten müsste, könnte ich mit 65 in Rente gehen und hätte nicht noch mehr Abschläge? Hätte dann das ca. doppelte meiner jetzigen halben EMR? Schwerbehinderung von 50 % habe ich nicht. Könnte ich dann theoretisch auch mit 63 schon in Altersrente gehen? Wie wäre dann meine Rente?
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