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Experten-Antwort

45 Beitragsjahre?

von Angelika J.10.05.2017 | 12:07
1182 Ansichten
6 Antworten
Hallo, bin 59 geb. eine vielleicht ungewöhnliche Frage. In 4 Jahre geht mein Chef in Ruhestand, Betrieb macht zu. Ich habe dann noch keine 45 Beitragsj., wird ALG 1 angerechnet? wie lange gibt es ALG 1? Ab wann kann ich in Rente bei 45 Beitragsj.? Danke, wollte mal vorab eine Info.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.05.2017 | 12:59

Hallo Angelika J.,

Sie sollten auf jeden Fall eine individuelle und persönliche Beratung in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch nehmen. Vor Ort kann geklärt werden, welche Zeiten bisher für die Wartezeit von 45 Jahren vorliegen und wie diese Wartezeit durch zukünftige Versicherungszeiten ggfs. erfüllt werden kann.

Die Adressen der Beratungsstellen finden Sie unter folgendem Link:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/sid_72952B6B8170C3CB8B6AC72D6FADC5E7.cae04/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html

5 Antworten

Klugpuperam 10.05.2017 | 12:21
Alg I wird grundsätzlich angerechnet, in den letzten 24 Monaten vor Rentenbeginn nur unter Umständen. Sie sollten sich eingehend beraten lassen. Fürs Forum ist das recht viel, was es da zu beachten gilt.
W*lfgangam 10.05.2017 | 22:37
Hallo Angelika J., Ihre Frage ist zwar individuell, lässt sich aber zunächst auch allgemein beantworten. Mit Jg. '59 hätten Sie Anspruch auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (also die nach den 45 Jahren) mit 64 + 2 Monaten. ALG 1 Anspruch besteht ab Alter 58 für 2 Jahre - und ja, auch diese Zeit ist dann Pflichtbeitragszeit für die 45 Jahre, wenn der Betrieb vollständig eingestellt wird. Vom zeitlichen Ablauf (erst in 4 Jahren Betriebsaufgabe) sind Sie dann schon 63, plus 2 Jahre ALG ...hm, wenn Sie dann 64 + 2 erreichen, gilt es zu bewerten, ob nicht noch länger ALG laufen sollte (mit all deren 'Anforderungen'), oder doch ALG 'abbrechen', um in die abschlagsfreie Rente zu wechseln. Wird _dann_ zeitnah zu entscheiden sein ... Gruß w. PS: Ich kritisiere ja ungern Experten/in-Antworten ;-), aber das war so was von lau ...die Kollegen in der anlaufenden Beratungsstelle werden ob dieser Aussagen nur mit Kopf schütteln /ist doch zum jetzigen Zeitpunkt eindeutig! Ok, ich relativiere etwas - unterstellt, Angelika weiß nicht wirklich, wann die 45 Jahre voll sein könnten /kann Ihre eigene Rentenauskunft nicht lesen ...dann bieten alle Beratungsstellen individuelle Vorlesehilfen an ;-) Gruß w.
Grokoam 11.05.2017 | 07:25
W*lfgang schrieb

Deine Meinung, mein lieber Groko, in Ehren ...wenn Du nur 1x eine Fachaussage treffen könntest, würde sich meine Achtung davor von Null aus verdoppeln ;-)

Gruß

w.

"Ich kritisiere ja ungern Experten/in-Antworten" Es ist Dir doch ein innerlicher "Reichsparteitag" wenn Du die Experten kritisieren kannst.
Grokoam 12.05.2017 | 08:04
W*lfgang schrieb

Deine Meinung, mein lieber Groko, in Ehren ...wenn Du nur 1x eine Fachaussage treffen könntest, würde sich meine Achtung davor von Null aus verdoppeln ;-)

Gruß

w.

"Ich kritisiere ja ungern Experten/in-Antworten" Es ist Dir doch ein innerlicher "Reichsparteitag" wenn Du die Experten kritisieren kannst.
Deine Meinung, mein lieber Groko, in Ehren ...wenn Du nur 1x eine Fachaussage treffen könntest, würde sich meine Achtung davor von Null aus verdoppeln ;-) Gruß w.
So eine Doppelnull ist auch nicht zu verachten.
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