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Experten-Antwort

45 beitragsjahre , zählt erwerbsminderungsrente zu beitragszeiten

von CARLA16.02.2024 | 21:23
544 Ansichten
5 Antworten
Guten Abend. 2026 habe ich evtl meine 45 beitragsjahre zusammen. Ich habe dann aber noch nicht die 64 Jahre und 8 Monate erreicht. Soweitsogut. Vor 15jahren habe ich 3 Jahre erwerbsminderungsrente erhalten. Zählen die zu den 45 Jahren, oder habe ich dann erst 42 Jahre erreicht? Vielen Dank schon mal im vorraus

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.02.2024 | 15:24

Für die Wartezeit von 45 Jahren zählen:

- Pflichtbeitragszeiten für eine versicherte Beschäftigung

- Berücksichtigungszeiten

- Zeiten des Bezugs von Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung, soweit sie Anrechnungszeiten sind, wobei die letzten 2 Jahre 

  vor Rentenbeginn nur berücksichtigt werden, wenn der Bezug durch eine Insolvenz oder eine vollständige Geschäftsaufgabe bedingt     ist

- Zeiten des Bezugs von Leistungen bei Krankheit und Übergangsgeld, soweit sie Anrechnungszeiten sind

- Zeiten für die freiwillige Beiträge gezahlt worden sind, wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung 

  vorliegen, wobei die letzten 2 Jahre vor Rentenbeginn nur berücksichtigt werden, wenn nicht gleichzeitig  Anrechnungszeiten wegen

  Arbeitslosigkeit vorliegen 

4 Antworten

Moniam 16.02.2024 | 21:29
Zu den 45 Jahren zählen die nicht.
CARLAam 16.02.2024 | 21:37
Moni schrieb

Zu den 45 Jahren zählen die nicht.

Vielen dank. Ich hatte es schon befürchtet
kurz und knappam 17.02.2024 | 00:06
Lesen Sie Ihre zuletzt erhaltene Renten'auskunft'. Oder fordern Sie sich hier eine noch aktuellere an: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/… Da steht genau drin, zu welchem Datum Sie welche Rentenart anhand Ihres Versicherungsverlaufs beantragen können und wie viele Monate Ihnen bis zu diesem möglichen Datum noch fehlen. Dann müssen Sie nicht mit 'evtl.' sondern können mit 'exakt' kalkulieren :-)
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