Für die Wartezeit von 45 Jahren zählen:
- Pflichtbeitragszeiten für eine versicherte Beschäftigung
- Berücksichtigungszeiten
- Zeiten des Bezugs von Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung, soweit sie Anrechnungszeiten sind, wobei die letzten 2 Jahre
vor Rentenbeginn nur berücksichtigt werden, wenn der Bezug durch eine Insolvenz oder eine vollständige Geschäftsaufgabe bedingt ist
- Zeiten des Bezugs von Leistungen bei Krankheit und Übergangsgeld, soweit sie Anrechnungszeiten sind
- Zeiten für die freiwillige Beiträge gezahlt worden sind, wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung
vorliegen, wobei die letzten 2 Jahre vor Rentenbeginn nur berücksichtigt werden, wenn nicht gleichzeitig Anrechnungszeiten wegen
Arbeitslosigkeit vorliegen
Zu den 45 Jahren zählen die nicht.
Lesen Sie Ihre zuletzt erhaltene Renten'auskunft'. Oder fordern Sie sich hier eine noch aktuellere an:
https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/
Da steht genau drin, zu welchem Datum Sie welche Rentenart anhand Ihres Versicherungsverlaufs beantragen können und wie viele Monate Ihnen bis zu diesem möglichen Datum noch fehlen.
Dann müssen Sie nicht mit 'evtl.' sondern können mit 'exakt' kalkulieren :-)
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