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45 Beitragsjahre

von Regine13.03.2007 | 10:34
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Ich habe folgende Frage: Wenn ich mit 63 bereits 45 Beitragsjahre nachweisen kann, wie hoch ist dann mein Abschlag (nach dem neuen Rentengesetz )wenn ich mit 63 in Rente gehen möchte? Werden die 0,3 % Abschlag pro Monat nur bis 65 Jahre hochgerechnet? mfg. Regine

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die 45 Jahre werden erst benötigt ab Rentenbeginn 01.01.2012.

Wenn man dann 45 Jahre voll hat kann man mit 65 Jahren in Rente gehen ohne Kürzung. Eine andere Variante (z.B. mit 63 und 7,2% Kürzung) ist NICHT möglich.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Grundsätzlich gilt für alle die Altersgrenze von 67 Jahren für den Bezug einer Abschlagsfreien Altersrente.

Ein Rentenzugang zum 65. Lebenjahr ohne Abschläge ist beim Vorliegen von 45 Jahren Beitragszeit möglich.

Zu den 45 Jahren zählen alle Zeiten, für die Pflichtbeiträge durch eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit eingezahlt worden sind. Ob die Zeiten, wie z.B. Arbeitlosigkeit mit Leistungsbezug dazu zählen, ist noch nicht konkret geklärt. Beitragsfreie Zeiten, wie z.B. Studium zählen nicht dazu.

Die Altersrente für Schwerbehinderte Menschen ist zum 65. Lebensjahr unter der Erfüllung der Mindestversicherungszeit von 35 Jahren (hierzu zählen alle Zeiten) und einem Schwerbehindertensausweis mit mindestens 50 % ohne Abschläge möglich.

2 Antworten

Helmutam 13.03.2007 | 16:25
es gibt noch eine weitere Variante: Rentenbeginn mit 63 ist möglich mit Abschlag 7,2 % (wie bisher) + 0,3% * Anzahl der "Verschiebemonate" (Geburtsjahr ist maßgebend) Beispiel: Geburtsjahr 1954 - Verschiebung um 8 Monate - Abschlag bei Rentenbezug ab 63 = 9,6 % (7,2% + 8*0.3%). Nicht mehr möglich ist Rentenbeginn mit 62 (bisher mit 10,8% Abschlag) Voraussetzung für vorzeitige Inanspruchnahme sind 35 Versicherungsjahre.
Thomasam 30.03.2007 | 13:16
Guten Tag, Können Si mir vielleicht bei meinen Fragen helfen? Es geht um den Begriff "Beitragsjahre". Ist man auch als Arbeitsloser bzw. ALG II - Empfänger ein Beitragszahler ? Meine 3 Kumpels und ich sind alle 4 (alle Jahrgang 70) bisher in den unterschiedlichsten Situation. Der 1. '87 Abschluss 10. Klasse + 2 J. Berufsausbildung., Seit '89 ununterbrochen in Arbeit. Der 2.'87 Abschluss 10. Klasse + 2 J. Berufsausbildung., inzwischen ca. 7 Jahr arbeitslos, Weiterbildung bzw. ABM, der 3. aus unserer Runde ebenso ''87 Abschluss 10. Klasse + 2 J. Berufsausbildung. Seither in Arbeit zwischendurch 5 J. Studium und der 4. '87 Abschluss 1o. Klasse + 2 Jahre Berufsausbildung. inzwischen insgesamt 6 Jahre Weiterbildung, arbeitslos, ALG II. Jedoch ist er 80 Grad schwerbehindert seit '91. Bis wann muss jeder einzelne von uns arbeiten um volle Rente zu bekommen. Vielen Dank für Ihre Hilfe. m.f.G. Thomas
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