Die 45 Jahre werden erst benötigt ab Rentenbeginn 01.01.2012.
Wenn man dann 45 Jahre voll hat kann man mit 65 Jahren in Rente gehen ohne Kürzung. Eine andere Variante (z.B. mit 63 und 7,2% Kürzung) ist NICHT möglich.
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Die 45 Jahre werden erst benötigt ab Rentenbeginn 01.01.2012.
Wenn man dann 45 Jahre voll hat kann man mit 65 Jahren in Rente gehen ohne Kürzung. Eine andere Variante (z.B. mit 63 und 7,2% Kürzung) ist NICHT möglich.
Grundsätzlich gilt für alle die Altersgrenze von 67 Jahren für den Bezug einer Abschlagsfreien Altersrente.
Ein Rentenzugang zum 65. Lebenjahr ohne Abschläge ist beim Vorliegen von 45 Jahren Beitragszeit möglich.
Zu den 45 Jahren zählen alle Zeiten, für die Pflichtbeiträge durch eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit eingezahlt worden sind. Ob die Zeiten, wie z.B. Arbeitlosigkeit mit Leistungsbezug dazu zählen, ist noch nicht konkret geklärt. Beitragsfreie Zeiten, wie z.B. Studium zählen nicht dazu.
Die Altersrente für Schwerbehinderte Menschen ist zum 65. Lebensjahr unter der Erfüllung der Mindestversicherungszeit von 35 Jahren (hierzu zählen alle Zeiten) und einem Schwerbehindertensausweis mit mindestens 50 % ohne Abschläge möglich.
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