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45 Beitragsjahre

von maxgeissler21.09.2007 | 12:07
1389 Ansichten
4 Antworten

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Kann ich, wenn ich 45 Beitragsjahre erreicht habe, stets ohne Abschlag in Rente gehen oder zählt ein bestimmtes Mindestalter?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den Beiträgen von Tom, HLRT67 und Lotscher ist nichts hinzuzufügen.

3 Antworten

Tomam 21.09.2007 | 12:20
Abschlagsfreies Mindestalter bei 45 Jahren Beiträgen nach neuer Gesetzeslage ist 65 Jahre. Bei früherem Bezug werden die Abschläge auf die Regelaltersgrenze gerechnet.
HLRT67am 21.09.2007 | 12:21
Auch wenn's schon das eine oder andere mal hier im Forum erwähnt wurde: Wer 45 Beitragsjahre hat, kann mit 65 in ungekürzte Altersrente gehen, anstatt später (mit 67 oder je nach Geburtsjahrgang etwas davor). Der Ablauf der 45 Versicherungsjahre alleine genügt nicht. Bei dieser Regelung ist auch kein Abschlag für früheren Rentenzugang vorgesehen.
lotscheram 21.09.2007 | 17:11
will ergänzend hinzufügen, das die "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" überhaupt erst ab dem Jahr 2012 in Anspruch genommen werden kann. Sie beginnt immer mit dem 65. Lebensjahr, eine vorzeitige Inanspruchnahme ist nicht möglich, auch nicht mit Minderungen.
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