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45 Beitragsjahre Anerkennung

von Beinhart30.09.2019 | 15:47
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2 Antworten

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Bin Jahrgang 1958. Habe im August 2020 meine 45 Beitragsjahre erfüllt. Werde im April 2022 64 Jahr. Laut Gesetze Text (für besonders langjährig Versicherte) werden Anrechnungszeiten bei Bezug von Alu 1 in den letzten 2 Jahren vor Renteneintritt nicht angerechnet.Ist das auch so wenn die 45 Jahre vorher schon erfüllt sind. Kann ich dann noch Alu 1 beantragen? Grüsse und Dank von Beinhart

2 Antworten

-am 30.09.2019 | 16:31
Hallo Beinhart, Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn werden lediglich auf die Wartezeit von 45 Jahren nicht angerechnet. Das heißt, Sie zählen nicht als Wartezeitmonate. Wenn Sie die 45 Jahre bereits erfüllt haben, spielt dieser Anrechnungsausschluss in den letzten 2 Jahren keine Rolle mehr. Bei der Rentenberechnung werden die Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit in den letzten 2 Jahren berücksichtigt. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
senf-dazuam 30.09.2019 | 16:23
Hallo Beinhart, in den zwei Jahren vor Rentenbeginn werden Arbeitslosigkeits-Zeiten i.d.R. nicht mehr zur Wartezeit hinzugezählt. Wenn Sie die Wartezeit (von 45 Jahren) bereits erfüllt haben, muss Sie das nicht weiter stören. Das kann dann zum Problem führen, wenn man aufgrund der Arbeitslosigkeit eben die 45 Jahre nicht wie geplant vollmachen kann. Aber in Ihrem Fall müssen Sie sich da wohl keine Sorgen machen. Wenn die 45 Jahre erfüllt sind und die Gesetzeslage bei Rentenbeginn noch so ist wie heute, dann können Sie beruhigt die Rente auf sich zukommen lassen.
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